MASSNAHME
Umsetzung der Maßnahmen bei den Haushaltsführenden Stellen zur Reform des Wehrdienstes.
Umsetzung der Maßnahmen bei den Haushaltsführenden Stellen zur Reform des Wehrdienstes
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierungsbericht zur Reform des Wehrdienstes
Details zum Meilenstein
Istzustand (2015)
Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht werden umgesetzt
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Vorschläge aus dem Evaluierungsbericht werden umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
2015 konnten wesentliche Meilensteine der Reform erfolgreich implementiert werden wie z.B.: Talentecheck im Rahmen der Stellung, Einführung von Ausbildungswahlmöglichkeiten (z.B. Katastrophenhilfe, ABC-Abwehr, Überlebenstraining) und Wahlpflichtmodulen (Schießen, Erste Hilfe, Sport), verpflichtende Katastrophenhilfeausbildung für alle, Cyber-Grundwehrdienst, flexiblere Dienstzeiten für Rekruten und WLAN in Kasernen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze