MASSNAHME
Umsetzung der Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 – 2030
Umsetzung der Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie (VSS) 2021 - 2030 (u.a. anhand von Aktionsplänen)
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung 1. Aktionsplan zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 – 2030 mit Schwerpunkt auf Geschwindigkeit
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
2023 erfolgte der Abschluss der inhaltlichen Erarbeitung des 1. Aktionsplans „Geschwindigkeit“ zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030 und die Abstimmung mit Kabinett und Stakeholdern.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
10.05.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Projekt in Vergabe
Zielzustand (Datum)
31. März 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Start der Umsetzung des 1. Aktionsplan zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 – 2030 mit Schwerpunkt auf Geschwindigkeit
Erläuterung der Entwicklung
Für 2023 war die Veröffentlichung und nachfolgend der Start der Umsetzung des 1. Aktionsplans Geschwindigkeit vorgesehen. Aufgrund der umfassenden und komplexen inhaltlichen Koordination und der damit verbundenen BMK-internen und externen Abstimmungsprozesse (Steuerungsgremium, Arbeitsausschuss Straße, Unterausschuss Radverkehr) verzögerte sich die Fertigstellung. Die finale Abstimmung des finalen Entwurfs ist derzeit (Mai 2024) am Laufen (Rückmeldungen des Steuergremiums wurden eingearbeitet, Freigabe Kabinett FBM ist noch ausständig).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht