MASSNAHME
Umsetzung der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030
Umsetzung der Verkehrssicherheitsstrategie (VSS) 2021 - 2030 (u.a. anhand von Aktionsplänen)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzungsbeginn 1. Aktionsplan der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Im ersten Quartal 2022 wurden 3 fachlich geeignete Institutionen zur Angebotslegung für die Erarbeitung des 1. Aktionsplans eingeladen (Frist: 5. Mai 2022). Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung des 1. Aktionsplans soll im 2. Quartal 2022 erfolgen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.08.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Politische Abstimmung der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030.
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzungsbeginn 1. Aktionsplan der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030 (Inkrafttreten der VSS 2021 - 2030 mit 01.01.2021)
Erläuterung der Entwicklung
Auf Basis der VSS erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ soll bis 31.3.2023 vorliegen und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen. Bereits im Vorfeld der Erarbeitung wurden seitens des BMK Maßnahmen zum Thema „Geschwindigkeit“ gesetzt, wie etwa jene des im März 2021 im Ministerrat beschlossenen „Raserpakets“ oder die in Vorbereitung befindliche bewusstseinsbildende Verkehrssicherheitskampagne „Geschwindigkeit“.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze