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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es ist unumstritten, dass Verkehrsunfälle menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in allen Verkehrsträgern ist daher aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus sozialen Gründen geboten. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 3.6 „Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren“, welches die weltweite Halbierung der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen bis 2020 vorsieht. Bewusstseinsbildung ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt sowie eine immens wichtige Investition, um letztendlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Die Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 (VSS) wurde fertig gestellt. Die Umsetzung erfolgt anhand von zeit- und themenspezifischen Aktionsplänen. Der 1. Aktionsplan fokussiert auf das Problemfeld „Geschwindigkeit“. Sowohl die Strategie als auch der genannte Aktionsplan tragen wesentlich zur Erreichung des Zieles 3.6 der Agenda 2030 bei, das der Reduktion der Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit gewidmet ist.
Auf Basis der VSS erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ soll bis 31.3.2023 vorliegen und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen. Bereits im Vorfeld der Erarbeitung wurden seitens des BMK Maßnahmen zum Thema „Geschwindigkeit“ gesetzt, wie etwa jene des im März 2021 im Ministerrat beschlossenen „Raserpakets“ oder die in Vorbereitung befindliche bewusstseinsbildende Verkehrssicherheitskampagne „Geschwindigkeit“.

Durch technische Unterwegskontrollen werden schadhafte LKW als Sicherheitsrisiko aus dem Verkehr gezogen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird dadurch auch für die Zukunft bewusst gemacht, dass Fahrzeuge in schlechtem Zustand eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen und Unfälle verursachen können. 2021 stieg der Wert über jenen von 2019, was wohl auf den Einsatz älterer Fahrzeuge zurück zu führen ist.

Auch im Bereich der Eisenbahn ist eine leichte Steigerung der Kennzahl zu erkennen, sie liegt jedoch noch immer unter dem 5-Jahresdurchschnitt.

Im Bereich der Luftfahrt wurde die Kennzahl „Effective Implementation (EI) – Grad der Umsetzung der „Standards and Recommended Practices“ (SARPs) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in den österreichischen Zivilluftfahrtbehörden“ überplanmäßig erreicht. Der Istwert hat sich weniger stark verschlechtert als ursprünglich aufgrund der Aktualisierung der Auditfragen der ICEO angenommen.
Die Steigerung der Sicherheit im Flugverkehr wird auch durch die Maßnahme „Sichere Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in die bestehende österreichische Luftfahrt bzw. in den österreichischen Luftverkehr“ durch die Einführung spezieller Register erreicht. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen.“

Insgesamt wird die Erreichung des Wirkungsziels in der positiven Entwicklung der Indikatoren zum Ausdruck gebracht und zeigt, dass die Implementierung entsprechender Rahmenbedingungen, behördlicher Tätigkeiten und Bewusstseinsarbeit wertvolle Hebel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind.