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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Es ist unumstritten, dass Verkehrsunfälle menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in allen Verkehrsträgern ist daher aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus sozialen Gründen geboten. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 3.6 „Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren“, welches die weltweite Halbierung der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen bis 2020 vorsieht. Bewusstseinsbildung ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt sowie eine immens wichtige Investition, um letztendlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Die Österreichische Verkehrssicherheitsstrategie 2021–2030 (VSS) wurde fertig gestellt. Die Umsetzung erfolgt anhand von zeit- und themenspezifischen Aktionsplänen. Der 1. Aktionsplan fokussiert auf das Problemfeld „Geschwindigkeit“. Sowohl die Strategie als auch der genannte Aktionsplan tragen wesentlich zur Erreichung des Zieles 3.6 der Agenda 2030 bei, das der Reduktion der Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit gewidmet ist.
Auf Basis der VSS erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ soll bis 30.09.2023 vorliegen und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen.

Die Sicherheit im Straßenverkehr wurde im Evaluierungszeitraum durch die Inkraftsetzung der 33. StVO-Novelle mit dem Fokus auf Fuß- und Radverkehr erhöht.
Auch die Evaluierung des Alternativen Bewährungssystems mittels Alkoholwegfahrsperre fällt in den Bereich der Verkehrssicherheit. Das Alternative Bewährungssystem ist am 31.8.2022 außer Kraft getreten. Die Evaluierung führte zu folgendem Ergebnis: Die Anzahl der Teilnehmer war gering (561 von 2017 bis Ende 2021) bei etwa 26.000 Alkoholentzügen jährlich und positive Effekte auf die Verkehrssicherheit (Unfallreduktion) konnten aufgrund der niedrigen Teilnehmerzahl nicht festgestellt werden. Vermuteter positiver Effekt war die Aufrechterhaltung der Mobilität für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die Minimierung der Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Durch technische Unterwegskontrollen werden schadhafte LKW als Sicherheitsrisiko aus dem Verkehr gezogen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird dadurch auch für die Zukunft bewusst gemacht, dass Fahrzeuge in schlechtem Zustand eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen und Unfälle verursachen können. 2022 sank der Wert unter jenen von 2021, was wohl auf den Einsatz neuerer Fahrzeuge zurück zu führen ist, da durch die Anschaffung neuer LKW ein sehr großer Teil des „Altbestandes“ bereits ausgeschieden ist.

Im Bereich der Eisenbahn ist eine leichte Senkung der Kennzahl zu erkennen und sie befindet sich damit weiterhin unter dem 5-Jahresdurchschnitt.

Im Bereich der Luftfahrt wurde die Kennzahl „Effective Implementation (EI) – Grad der Umsetzung der „Standards and Recommended Practices“ (SARPs) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) in den österreichischen Zivilluftfahrtbehörden“ überplanmäßig erreicht. Der Istwert hat sich weniger stark verschlechtert als ursprünglich aufgrund der Aktualisierung der Auditfragen der ICEO angenommen.
Des Weiteren wurde die Implementierung eines Registriersystems für Anbieter von U-Space-Diensten zur Integration von Drohnen in das bestehende Luftraummanagement in Angriff genommen. Eine detaillierte Planung zur Umsetzung der Vorgaben des Art. 18 Abs. a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space lag mit 31.12.2022 vor. Eine Umsetzung zum ursprünglich geplanten Zieldatum war mangels Verfügbarkeit von weiterführenden Umsetzungsrichtlinien durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) nicht möglich. Das neue Zieldatum zur vollständigen Umsetzung ist der 31.12.2023.

Um die Sicherheit des Verkehrs noch weiter zu erhöhen, wird nun auch der Bereich der Schifffahrt mittels der Kennzahl „Anzahl der durchgeführten Schiffskontrollen“ mitbedacht. Hier sind allerdings aufgrund der erstmaligen Erfassung noch keine Vergleiche möglich.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird darüber hinaus ein wesentlicher Beitrag zu dem SDG-Unterziel 9.1 „Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen“ geleistet.

Insgesamt wird die Erreichung des Wirkungsziels in der positiven Entwicklung der Indikatoren zum Ausdruck gebracht und zeigt, dass die Implementierung entsprechender Rahmenbedingungen, behördlicher Tätigkeiten und Bewusstseinsarbeit wertvolle Hebel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind.