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KENNZAHL

Gewichtete Personenschäden pro Zugkilometer

2022
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Wert der Kennzahl hat sich im Bezugsjahr 2021 weiter verringert und folgt damit einem seit dem Bezugsjahr 2016 weitgehend mit Ausnahme des Bezugsjahrs 2020 bestehenden fallenden Trend. Der mit der Kennzahl verbundene Wert befindet sich damit insgesamt weiterhin unter dem gewichtetem 5-jährigem Durchschnittswert von aktuell 119,47. Insgesamt ist damit die mit der Kennzahl verbundene Zielsetzung auf hohem Niveau weiterhin erfüllt. Die mit der Entwicklung dieser Kennzahl verbundenen Tätigkeiten, Entwicklungen und Erfahrungen können dem Jahresbericht gemäß §13a Eisenbahngesetz 1957 – EisbG entnommen werden. Dieser ist https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/eisenbahn/sicherheit/jahresbericht.html abrufbar.


Quelle

Bewertungsbericht der Europäischen Eisenbahnagentur über die Erreichung der gemeinsamen Sicherheitsziele. Gemäß Punkt 3.1.3 des Anhangs der Entscheidung 2009/460/EG teilt die Agentur der Kommission bis zum 31. März jedes Jahres das Ergebnis der Bewertung mit. Diese werden auf der Website der Agentur (www.era.europa.eu) veröffentlicht (z.B. Assesment of achievement of safety tragets - 2021).

Berechnungsmethode

Gewichtete Gesamtzahl der schwerwiegenden Personenschäden im Berichtsjahr bezogen auf die Gesamtzahl der Zugkilometer pro Jahr