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MASSNAHME

Umsetzung verkehrssicherheitsrelevanter Maßnahmen im Verkehrsbereich (Schwerpunkt auf Luftfahrt, Fuß- und Radverkehr sowie Straßenverkehr)

2022
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Implementierung eines Registriersystems für Anbieter von U-Space-Diensten zur Integration von Drohnen in das bestehende Luftraummanagement

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Eine detaillierte Planung zur Umsetzung der Vorgaben des Art. 18 Abs. a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space lag mit 31.12.2022 vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Beginn der Umsetzung des Art. 18 Abs. a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die Vorgaben des Art. 18 Abs. a) der Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 über einen Rechtsrahmen für den U-Space sind vollständig umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Eine Umsetzung zum ursprünglich geplanten Zieldatum war mangels Verfügbarkeit von weiterführenden Umsetzungsrichtlinien (Acceptable Means of Compliance – AMC und Guidance Material – GM) durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) nicht möglich. Das neue Zieldatum zur vollständigen Umsetzung ist der 31.12.2023.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Inkrafttreten der 33. StVO-Novelle mit Fokus auf Bestimmungen zu Fuß- und Radverkehr

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die 33. StVO-Novelle ist mit 01.10.2022 in Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Entwurf der 33. StVO-Novelle ist weit fortgeschritten, laufend eingehende Wünsche/Vorschläge müssen noch eingearbeitet werden.

Zielzustand (Datum)

31. Juli 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die 33. StVO-Novelle ist in Kraft.

Erläuterung der Entwicklung

Schwerpunkte (betreffen vor allem den Radverkehr) sind unter anderem Änderungen, die den notwendigen Seitenabstand gegenüber überholten Radfahrer:innen betreffen, die Erlaubnis für Radfahrer:innen in bestimmten Situationen nebeneinander fahren zu dürfen oder das Abbiegen für Fahrräder bei roter Ampel.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Evaluierung des Alternativen Bewährungssystems mittels Alkoholwegfahrsperre

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Evaluierung des Alkohol-Interlock-Systems wurde im Juli 2022 abgeschlossen. Das Alternative Bewährungssystem ist am 31.8.2022 außer Kraft getreten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.07.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Arbeiten an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens zur Evaluierung des Alkohol-Interlock-Systems laufen.

Zielzustand (Datum)

31. März 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Die Evaluierung des Alkohol-Interlock-Systems ist abgeschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Evaluierung des Alternativen Bewährungssystems (ABS) mittels Alkoholwegfahrsperre führte zu folgendem Ergebnis: Die Anzahl der Teilnehmer war gering (561 von 2017 bis Ende 2021) bei etwa 26.000 Alkoholentzügen jährlich und positive Effekte auf die Verkehrssicherheit (Unfallreduktion) konnten aufgrund der niedrigen Teilnehmerzahl nicht festgestellt werden. Vermuteter positiver Effekt war die Aufrechterhaltung der Mobilität für den Erhalt des Arbeitsplatzes und die Minimierung der Fahrten unter Alkoholeinfluss.
Eine politische Entscheidung über eine eventuelle Wiedereinführung eines ABS – eventuell mit geänderten Rahmenbedingungen – ist erforderlich. Sodann wären gegebenenfalls die legistischen Schritte im Führerscheingesetz zu setzen und neuerlich eine Ausschreibung für eine ABS-Stelle (die das System betreut und vollzieht) vorzunehmen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Durchführung einer bewusstseinsbildenden Verkehrssicherheitsmaßnahme zur Eindämmung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Der 1. Aktionsplan "Geschwindigkeit" soll bis 30.09.2023 vorliegen und die darin formulierten Maßnahmen sollen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Konzeption der Ausgestaltung sowie der inhaltlichen Schwerpunkte des Leistungskatalogs der Maßnahme.

Zielzustand (Datum)

30. Juni 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Initiierung der bewusstseinsbildenden Verkehrssicherheitsmaßnahme.

Erläuterung der Entwicklung

Auf Basis der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 – 2030 erfolgt die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Die Kampagne wurde im 1. Quartal 2022 ausgeschrieben und im 3. Quartal 2022 vergeben. An der Umsetzung des Leistungskatalogs wird derzeit gearbeitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise