MASSNAHME
Umsetzung der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030
Umsetzung der Verkehrssicherheitsstrategie (VSS) 2021 - 2030 (u.a. anhand von Aktionsplänen)
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung 1. Aktionsplan zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im ersten Quartal 2022 wurden 3 fachlich geeignete Institutionen zur Angebotslegung für die Erarbeitung des 1. Aktionsplans eingeladen. Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung des 1. Aktionsplans erfolgte im 3. Quartal 2022.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Arbeiten an der inhaltlichen Koordination und Vorbereitung eines 1. Aktionsplans zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030 wurden gestartet.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Der 1. Aktionsplan zur Österreichischen Verkehrssicherheitsstrategie 2021 - 2030 ist inhaltlich fertiggestellt.
Erläuterung der Entwicklung
Auf Basis der Verkehrssicherheitsstrategie 2021 – 2030 (VSS) erfolgte die Ausarbeitung einer Leistungsbeschreibung für den 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“. Nicht angepasste Geschwindigkeit stellt eine wesentliche Ursache von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden dar (vermutliche Hauptunfallursache). Der 1. Aktionsplan „Geschwindigkeit“ soll bis 30.09.2023 vorliegen und die darin formulierten Maßnahmen in weiterer Folge zur Umsetzung gelangen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise