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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2020
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Grundsätzlich sind keine wesentlichen externen Faktoren bzw. internen Änderungen betreffend die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben seit Planung der Wirkungsziele und Maßnahmen des Jahres 2020 zu verzeichnen, welche die intendierte Zielsetzung maßgeblich beeinflusst hätten. Die kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen leistet weiterhin einen positiven Beitrag zur Zielerreichung. Lediglich punktuell schlagen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich der technischen Unterwegskontrollen (Anzahl der durchgeführten Kontrollen und Anteil der dabei festgestellten Lastkraftwagen-Mängel mit Gefahr in Verzug) nieder.

Es ist unumstritten, dass Verkehrsunfälle menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in allen Verkehrsträgern ist daher aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht sowie aus sozialen Gründen geboten. Dies deckt sich mit dem SDG-Unterziel 3.6 „Bis 2020 die Zahl der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen weltweit halbieren“, welches die weltweite Halbierung der Todesfälle und Verletzungen infolge von Verkehrsunfällen bis 2020 vorsieht. Bewusstseinsbildung ist dabei ein zentraler Ansatzpunkt sowie eine immens wichtige Investition, um letztendlich die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu verbessern.

Die kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen leistet weiterhin einen positiven Beitrag zur Zielerreichung. Die in den Evaluierungsprozessen zur bewusstseinsbildenden Verkehrssicherheitskampagne 2018/2019 zum Thema „Lass Drogen nicht ans Steuer“ und der 5. VSF-Ausschreibung „Freiheit auf 2-Rädern – Aber sicher!“ identifizierten umfangreichen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen als Basis für künftige Projekte bzw. weiterführende Forschungen auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit und zur Vorbereitung und Durchführung von künftigen Kampagnen herangezogen werden. Die bereits veröffentlichte Evaluierung der Verkehrssicherheitskampagne „Lass Drogen nicht ans Steuer!“ führte beispielsweise zu dem Ergebnis, dass zukünftig noch konsequenter nach CAST vorgegangen werden sollte, um Effekte und Wirkungen von Kampagnen noch besser beurteilen zu können. Das EU-Projekt CAST (Campaigns and Awareness-Raising Strategies in Traffic Safety) wurde durchgeführt, um die Wirksamkeit von Kampagnen zu verbessern. Die ausführliche Bewertung einer Kampagne nach CAST gibt Aufschluss über deren Wirkung und somit, ob sich die Investitionen gelohnt haben.

Durch technische Unterwegskontrollen werden schadhafte LKW als Sicherheitsrisiko aus dem Verkehr gezogen. Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird dadurch auch für die Zukunft bewusst gemacht, dass Fahrzeuge in schlechtem Zustand eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen und Unfälle verursachen können. Der 2020 erkennbare Rückgang im Bereich der festgestellten Lastkraftwagen-Mängel mit Gefahr in Verzug dürfte eine Folge des durch die COVID-19-Pandemie gesunkenen Transportaufkommens sein.

Gleichzeitig wurde 2020 weiter intensiv an einer neuen Verkehrssicherheitsstrategie für den Zeitraum 2021–2030 gearbeitet, mit deren Finalisierung ein unverzichtbarer Meilenstein für die künftige Verkehrssicherheitsarbeit gelegt und eine Weichenstellung für die künftige Verkehrssicherheitsarbeit erzielt werden konnte. Um den mit einem umfassenden Mobilitätswandel einhergehenden, sich rasch verändernden gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen unserer Zeit noch flexibler begegnen zu können, soll die neue 10-Jahresstrategie von zeit- und themenspezifischen Aktionsplänen begleitet sein, welche unterschiedliche Themenschwerpunkte aus jeweils dominant vorherrschenden Gefahrenherden im österreichischen Straßenverkehr adressieren.

Im Bereich der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes wurden 2020 weitere Anstrengungen zur Steigerung der Effizienz und Präzision der im Rahmen von Sicherheitsuntersuchungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen unternommen. Konkret bedeutet dies, dass an einer besseren und effektiveren Kommunikation mit den Empfängern von Sicherheitsempfehlungen gearbeitet wird, um eventuelle Unstimmigkeiten vorab zu konkretisieren und somit die Bereitschaft für eine Umsetzung bestmöglich zu gewährleisten. Diese bewusstseinsbildenden Empfehlungen leisten einen wesentlichen Beitrag, um entdeckte Sicherheitsdefizite sowie Mängel zu adressieren und sollen letztendlich involvierten Organisationen und Personen einen Hebel zur Steigerung der Verkehrssicherheit aufzeigen.

Im Eisenbahnbereich wurden mit der zum 23.12.2020 in Kraft getretenen Novelle des Eisenbahngesetzes die Aufsichtsbefugnisse der Behörde weiter gestärkt.

Dass die Schritte der österreichischen Zivilluftfahrbehörden zur Umsetzung des Austrian Aviation State Safety Programme (AASSP) sichtbare Wirkungen zeigen und die Stärkung deren Aufsichtstätigkeit damit erreicht werden kann, lässt sich auch aus der neuerlichen Bestätigung der zufriedenstellenden Implementierung der Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde im Jahr 2020 ablesen.

Insgesamt wird die Erreichung des Wirkungsziels in der positiven Entwicklung der Indikatoren zum Ausdruck gebracht und zeigt, dass die Implementierung entsprechender Rahmenbedingungen, behördlicher Tätigkeiten und Bewusstseinsarbeit wertvolle Hebel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind.