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Vorhaben

Rahmenvertrag mit Austro Control GmbH (2021-2024)

Rahmenvertrag mit Austro Control GmbH

2025
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2021

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021

Nettoergebnis in Tsd. €: -34.563

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auf Basis von §2 Abs 1 bis 3 des Bundesgesetzes über die Austro Control GmbH BGBl. Nr. 898/1993 idgF, erbringt die Austro Control GmbH für den Bund behördliche und sonstige Leistungen. Unter behördliche Leistungen sind die Bewilligung und Aufsicht im Bereich Flugbetrieb, Flugtechnik, Luftfahrtorganisationen, Luftfahrtpersonal, flugmedizinische Zertifizierung und Akkreditierung, aber auch Drohnenbewilligungen und das Sicherheits- und Occurrence Management zu verstehen. Sonstige Leistungen sind insbesondere die Mitwirkung am Such- und Rettungsdienst. Die behördlichen Bewilligungen und Aufsicht umfassen unter anderem über 400 in der Luftfahrt tätige Unternehmen, mehr als 1300 registrierte Luftfahrzeuge, mehr als 15000 Luftfahrtpersonallizenzen, sowie mehr als 10000 Drohnenzulassungen. All diese Leistungen müssen in Österreich erbracht werden und sind essentiell notwendig, um die Sicherheit der Luftfahrt in Österreich zu gewährleisten. Deshalb muss das BMK tätig werden und den Vertrag verlängern. Würde der Vertrag nicht verlängert werden, ist es für die österreichische Luftfahrtindustrie aufgrund fehlender behördlicher Ressourcen nicht mehr möglich, entsprechende Leistungen (z.B. Transport von Personen und Waren, Wartung und Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Entwicklung und Herstellung von Luftfahrzeugen, Ausbildung von Luftfahrtpersonal, usw.) auf internationalem Niveau anzubieten. Diese fehlenden Ressourcen würden unter anderem zu einer massiven Gefährdung der Luftfahrt (Sicherheit der Luftfahrt) einerseits und der in Österreich beheimateter
Industrie (Arbeitsplätze und Wertschöpfung) führen. Betroffen wären hiervon mehr als 400 in der Luftfahrt tätige Unternehmen (Fluglinien, Entwicklungs- und Herstellungsbetriebe, Instandhaltungsbetriebe, Flugschulen, etc.). Das BMK übernimmt auf Basis des Rahmenvertrages die finanzielle Abgeltung dieser Leistungen, sofern sie nicht kostendeckend erbracht werden können.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Bundesregierung bekennt sich zur volkswirtschaftlichen wie auch strategischen Bedeutung eines starken Luftfahrtstandorts. Der Flughafen Wien als Drehkreuz, Bundesländerflughäfen sowie der Hub-Carrier Austrian Airlines sind zentrale Bestandteile unserer exportorientierten Wirtschaft und notwendig für einen starken Tourismusstandort.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Aufrechterhaltung der von der Austro Control gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1193 idgF im öffentlichen Interesse zu erbringenden Leistungen

Beschreibung des Ziels

Fortführung der gemäß Austro Control Gesetz BGBl. Nr. 898/1993 verpflichtenden, durch das Luftfahrtgesetz und aufgrund des Luftfahrtgesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben durch die Austro Control GmbH. Nahtlose verpflichtende Wahrnehmung der Aufgaben, die ihr durch Bundesgesetze oder auf Grund dieser Bundesgesetze erlassenen Verordnungen übertragen worden sind, durch die Austro Control GmbH. Die der Austro Control GmbH übertragenen Aufgaben haben als oberstes Ziel die Gewährleistung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt auf internationalem Niveau. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass Unfälle und schwere Störungen in der Zivilluftfahrt, welche einen direkten Bezug zu den von der Austro Control GmbH zu erbringenden Leistungen haben, nicht oder in nur sehr geringem Ausmaß stattfinden, sowie dass sich die Anzahl der verletzten bzw. zu Tode gekommenen Personen auf einem niedrigen Niveau befindet.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Durchgängige Aufrechterhaltung der von Austro Control erbrachten Leistungen

Ausgangszustand 2020:

Der Rahmenvertrag 2017 bis 2020 ist abgelaufen. Zur Weiterführung der Erbringung der gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen, der Erfüllung nationaler und internationaler Verpflichtungen, deren Nichterbringung zu negativen Konsequenzen der Sicherheit im Flugverkehr und den damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen für den Luftfahrt- und Wirtschaftsstandort Österreich, führen würde, ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages notwendig.

Zielzustand 2025:

Die definierten Leistungen wurden auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages 2021 bis 2024 innerhalb der im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) festgelegten Fristen erbracht und abgegolten. Das Sicherheitsniveau konnte gegenüber der letzten Referenzperiode beibehalten bzw. verbessert werden.

Istzustand 2025:

Die definierten Leistungen wurden auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages 2021 bis 2024 innerhalb der im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) festgelegten Fristen erbracht und abgegolten. Das Sicherheitsniveau konnte gegenüber der letzten Referenzperiode beibehalten bzw. verbessert werden.

Datenquelle:
Jahresabschlussberichte ACG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Bedeckung der von der Austro Control gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse zu erbringenden Leistungen

Beschreibung des Ziels

Gemäß Austro Control Gesetz BGBl. Nr. 898/1993 ist die Austro Control GmbH verpflichtet, die ihr durch das Luftfahrtgesetz und in den auf Grund des Luftfahrtgesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Austro Control GmbH hat weiters jene Aufgaben, die ihr durch Bundesgesetze oder auf Grund dieser Bundesgesetze erlassenen Verordnungen übertragen worden sind, wahrzunehmen. Aufgrund des voraussichtlichen Kostendeckungsrechnung muss der Bund einen Kostenersatz von maximal 13 Mio Euro pro Jahr leisten. Durch die Begrenzung des Kostenersatzes auf maximal 13 Mio Euro pro Jahr soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vom BMK verwendet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Durchgängige Bedeckung der von Austro Control erbrachten Leistungen

Ausgangszustand 2020:

Der Rahmenvertrag 2017 bis 2020 ist abgelaufen. Zur Weiterführung der Erbringung der gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages notwendig.Der Kostenbeitrag durch den Bund liegt bei 13 Mio Euro pro Jahr.

Zielzustand 2025:

Die Leistungen gemäß Rahmenvertrag 2021-2024 wurden erbracht. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten und Erträge gemäß Rahmenvertrag ergeben für den Bund einen Kostenbeitrag von maximal 13 Mio Euro pro Jahr.

Istzustand 2025:

Die Leistungen gemäß Rahmenvertrag 2021-2024 wurden erbracht. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten und Erträge gemäß Rahmenvertrag ergaben für den Bund einen Kostenbeitrag von maximal 13 Mio Euro pro Jahr.

Datenquelle:
Jahresabschlussberichte ACG

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Die wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Erbringung der Leistungen gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF durch die Austro Control

Beschreibung des Ziels

Die Austro Control GmbH hat die Ihr übertragenen Aufgaben wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu erbringen. Der Kostendeckungsgrad zwischen den Einnahmen, festgelegt durch die Austro Control Gebührenverordnung und den Ausgaben darf 40 % nicht unterschreiten. Durch die Festlegung des zu erreichenden Deckungsgrades auf mindestens 40 % soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vom BMK verwendet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gebührenfinanzierter Anteil der Ausgaben von Austro Control [%]

Istwert

43

%

Zielzustand

40

%

Datenquelle: Jahresabschlussbericht 2024


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss des neuen Rahmenvertrages über die zu erbringenden Leistungen und der diesbezüglichen Entgeltregelung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss des neuen Rahmenvertrages über die aufgrund rechtlicher Vorgaben zu erbringenden Leistungen und der diesbezüglichen Entgeltregelungen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Prüfung der Einhaltung des Kostenbeitrages des Bundes von 13 Mio Euro pro Jahr

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Prüfung der Quartalsberichte in Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben. Wird der anteilsmäßige Kostenbeitrag des Bundes überschritten oder ist absehbar, dass es zu einer Überschreitung des Kostenbeitrages kommt, sind Maßnahmen zur Reduktion der Kosten umzusetzen. Ist dies trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel, unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Erfüllung der behördlichen Aufgaben nicht möglich, sind Maßnahmen auf der Einnahmenseite (Austro Control Gebührenverordnung) zu setzen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Prüfung des wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Ressourceneinsatzes

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Prüfung der Quartalsberichte in Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben. Wird der Deckungsgrad nicht erreicht oder ist absehbar, dass es zu einer Unterschreitung des Deckungsgrades kommt, sind Maßnahmen zur Reduktion der Kosten umzusetzen. Ist dies trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel, unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Erfüllung der behördlichen Aufgaben nicht möglich, kann entweder ein Kostenersatz durch den Bund erfolgen oder es sind Maßnahmen auf der Einnahmenseite (Austro Control Gebührenverordnung) zu setzen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2021 - 2025
2021
2022
2023
2024
2025

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-34.563

Tsd. Euro

Plan

-52.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

34.563

Tsd. Euro

Plan

52.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

34.563

Tsd. Euro

Plan

52.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.683

Tsd. Euro

Plan

-13.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.683

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.683

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.000

Tsd. Euro

Plan

-13.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.000

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.000

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.880

Tsd. Euro

Plan

-13.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.880

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.880

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-6.000

Tsd. Euro

Plan

-13.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.000

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

6.000

Tsd. Euro

Plan

13.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Über die Vertragslaufzeit (2021-2024) wurden insgesamt € 34.563.000 aufgewendet.

Aufgrund der Corona-Pandemie reduzierten sich die Kosten der Austro Control GmbH erheblich. Gleichzeitig konnten erhöhte Erträge aufgrund die Registrierungen/-Deregistrierungen von Luftfahrzeug auf dem österreichischen Register verbucht werden. Weiters konnten durch spezielle Genehmigungen während der Pandemie zusätzliche einmalige Einnahmen lukriert werden.

Gesamtbeurteilung

Die definierten Leistungen wurden auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages 2021 bis 2024 innerhalb der im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) festgelegten Fristen erbracht und abgegolten. Das Sicherheitsniveau konnte gegenüber der letzten Referenzperiode beibehalten bzw. verbessert werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.