Vorhaben
Rahmenvertrag mit Austro Control GmbH (2021-2024)
Rahmenvertrag mit Austro Control GmbH
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2021
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2021
Nettoergebnis in Tsd. €: -34.563
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Aufrechterhaltung der von der Austro Control gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1193 idgF im öffentlichen Interesse zu erbringenden Leistungen
Beschreibung des Ziels
Fortführung der gemäß Austro Control Gesetz BGBl. Nr. 898/1993 verpflichtenden, durch das Luftfahrtgesetz und aufgrund des Luftfahrtgesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben durch die Austro Control GmbH. Nahtlose verpflichtende Wahrnehmung der Aufgaben, die ihr durch Bundesgesetze oder auf Grund dieser Bundesgesetze erlassenen Verordnungen übertragen worden sind, durch die Austro Control GmbH. Die der Austro Control GmbH übertragenen Aufgaben haben als oberstes Ziel die Gewährleistung der Sicherheit in der Zivilluftfahrt auf internationalem Niveau. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass Unfälle und schwere Störungen in der Zivilluftfahrt, welche einen direkten Bezug zu den von der Austro Control GmbH zu erbringenden Leistungen haben, nicht oder in nur sehr geringem Ausmaß stattfinden, sowie dass sich die Anzahl der verletzten bzw. zu Tode gekommenen Personen auf einem niedrigen Niveau befindet.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Durchgängige Aufrechterhaltung der von Austro Control erbrachten Leistungen
Ausgangszustand 2020:
Der Rahmenvertrag 2017 bis 2020 ist abgelaufen. Zur Weiterführung der Erbringung der gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen, der Erfüllung nationaler und internationaler Verpflichtungen, deren Nichterbringung zu negativen Konsequenzen der Sicherheit im Flugverkehr und den damit verbundenen nachteiligen Auswirkungen für den Luftfahrt- und Wirtschaftsstandort Österreich, führen würde, ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages notwendig.
Zielzustand 2025:
Die definierten Leistungen wurden auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages 2021 bis 2024 innerhalb der im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) festgelegten Fristen erbracht und abgegolten. Das Sicherheitsniveau konnte gegenüber der letzten Referenzperiode beibehalten bzw. verbessert werden.
Istzustand 2025:
Die definierten Leistungen wurden auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages 2021 bis 2024 innerhalb der im Allgemeinem Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) festgelegten Fristen erbracht und abgegolten. Das Sicherheitsniveau konnte gegenüber der letzten Referenzperiode beibehalten bzw. verbessert werden.
Datenquelle:
Jahresabschlussberichte ACG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Bedeckung der von der Austro Control gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse zu erbringenden Leistungen
Beschreibung des Ziels
Gemäß Austro Control Gesetz BGBl. Nr. 898/1993 ist die Austro Control GmbH verpflichtet, die ihr durch das Luftfahrtgesetz und in den auf Grund des Luftfahrtgesetzes erlassenen Verordnungen übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Austro Control GmbH hat weiters jene Aufgaben, die ihr durch Bundesgesetze oder auf Grund dieser Bundesgesetze erlassenen Verordnungen übertragen worden sind, wahrzunehmen. Aufgrund des voraussichtlichen Kostendeckungsrechnung muss der Bund einen Kostenersatz von maximal 13 Mio Euro pro Jahr leisten. Durch die Begrenzung des Kostenersatzes auf maximal 13 Mio Euro pro Jahr soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vom BMK verwendet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Durchgängige Bedeckung der von Austro Control erbrachten Leistungen
Ausgangszustand 2020:
Der Rahmenvertrag 2017 bis 2020 ist abgelaufen. Zur Weiterführung der Erbringung der gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen ist der Abschluss eines neuen Rahmenvertrages notwendig.Der Kostenbeitrag durch den Bund liegt bei 13 Mio Euro pro Jahr.
Zielzustand 2025:
Die Leistungen gemäß Rahmenvertrag 2021-2024 wurden erbracht. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten und Erträge gemäß Rahmenvertrag ergeben für den Bund einen Kostenbeitrag von maximal 13 Mio Euro pro Jahr.
Istzustand 2025:
Die Leistungen gemäß Rahmenvertrag 2021-2024 wurden erbracht. Die Abrechnung der tatsächlichen Kosten und Erträge gemäß Rahmenvertrag ergaben für den Bund einen Kostenbeitrag von maximal 13 Mio Euro pro Jahr.
Datenquelle:
Jahresabschlussberichte ACG
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 3: Die wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Erbringung der Leistungen gemäß §11 des Austro Control Gesetzes, BGBl. Nr. 898/1993 idgF durch die Austro Control
Beschreibung des Ziels
Die Austro Control GmbH hat die Ihr übertragenen Aufgaben wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam zu erbringen. Der Kostendeckungsgrad zwischen den Einnahmen, festgelegt durch die Austro Control Gebührenverordnung und den Ausgaben darf 40 % nicht unterschreiten. Durch die Festlegung des zu erreichenden Deckungsgrades auf mindestens 40 % soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vom BMK verwendet werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gebührenfinanzierter Anteil der Ausgaben von Austro Control [%]
Istwert
43%
Zielzustand
40%
Datenquelle: Jahresabschlussbericht 2024
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des neuen Rahmenvertrages über die zu erbringenden Leistungen und der diesbezüglichen Entgeltregelung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss des neuen Rahmenvertrages über die aufgrund rechtlicher Vorgaben zu erbringenden Leistungen und der diesbezüglichen Entgeltregelungen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Prüfung der Einhaltung des Kostenbeitrages des Bundes von 13 Mio Euro pro Jahr
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Prüfung der Quartalsberichte in Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben. Wird der anteilsmäßige Kostenbeitrag des Bundes überschritten oder ist absehbar, dass es zu einer Überschreitung des Kostenbeitrages kommt, sind Maßnahmen zur Reduktion der Kosten umzusetzen. Ist dies trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel, unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Erfüllung der behördlichen Aufgaben nicht möglich, sind Maßnahmen auf der Einnahmenseite (Austro Control Gebührenverordnung) zu setzen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Prüfung des wirtschaftlichen, zweckmäßigen und sparsamen Ressourceneinsatzes
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Prüfung der Quartalsberichte in Hinblick auf Einnahmen und Ausgaben. Wird der Deckungsgrad nicht erreicht oder ist absehbar, dass es zu einer Unterschreitung des Deckungsgrades kommt, sind Maßnahmen zur Reduktion der Kosten umzusetzen. Ist dies trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel, unter Berücksichtigung der uneingeschränkten Erfüllung der behördlichen Aufgaben nicht möglich, kann entweder ein Kostenersatz durch den Bund erfolgen oder es sind Maßnahmen auf der Einnahmenseite (Austro Control Gebührenverordnung) zu setzen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Über die Vertragslaufzeit (2021-2024) wurden insgesamt € 34.563.000 aufgewendet.
Aufgrund der Corona-Pandemie reduzierten sich die Kosten der Austro Control GmbH erheblich. Gleichzeitig konnten erhöhte Erträge aufgrund die Registrierungen/-Deregistrierungen von Luftfahrzeug auf dem österreichischen Register verbucht werden. Weiters konnten durch spezielle Genehmigungen während der Pandemie zusätzliche einmalige Einnahmen lukriert werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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