MASSNAHME
Umsetzung des Kommunalinvestitionsgesetzes 2017
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erreichung des geschätzten Investitionsvolumens des KIG 2017
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
1314 Mrd. €
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Auf Basis der 2017 gem. KIG 2017 eingebrachten Anträge wurden von Juli bis Ende Dezember 2017 vom BMF Zweckzuschüsse in der Höhe von rd. 21 Mio. € gewährt, die von der Buchhaltungsagentur (BHAG) ausgezahlt wurden.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Das durch das KIG 2017 angestrebte Investitionsvolumen von rd. 780 Mio. € wird übertroffen.
Erläuterung der Entwicklung
In der Konzeption des KIG 2017 wurde von einem Gesamtinvestitionsvolumen von 780 Mio. € (für alle zwischen Juli 2017 und Juni 2018 eingereichten und genehmigten Projekte) in den Gemeinden ausgegangen. Dieses angenommene Gesamtinvestitionsvolumen konnte durch die ausgezahlten Zweckzuschüsse deutlich übertroffen werden:
Mit einem Ausschüttungsvolumen von rd. 116 Mio. € (Zweckzuschüsse) konnten im Jahr 2018 (durch die zwischen Jänner 2018 und Juni 2018 eingereichten und bewilligten Projekte) rd. 1,3 Mrd. € Gesamtinvestition ausgelöst werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze