Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012–2021.

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Menschen mit Behinderung.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der umgesetzten Maßnahmen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

70

%

Zielzustand

68

%

Erläuterung der Entwicklung

Der am 24. Juli 2012 von der damaligen Bundesregierung beschlossene und von den Folgeregierungen jeweils bestätigte und von der Regierung Bierlein um ein Jahr verlängerte NAP Behinderung ist von sämtlichen Bundesministerien umzusetzen. Der Aktionsplan beinhaltet in acht auf sämtliche Lebensbereiche bezogenen Kapiteln insgesamt 250 Maßnahmen, von denen mit Stand 31.12.2019 70,0 % umgesetzt bzw. in planmäßiger Umsetzung (175 Maßnahmen), 26,8 % teilweise umgesetzt bzw. in der Vorbereitungsphase (67 Maßnahmen) und lediglich 3,2 % noch nicht umgesetzt bzw. noch nicht in der Umsetzungsphase waren (8 Maßnahmen). Der NAP Behinderung ist bis 31.12.2021 umzusetzen und durch einen neu auszuarbeitenden NAP Behinderung 2022–2030 abzulösen, an dem sich auch die Länder beteiligen wollen. Die Universität Wien hat im Auftrag des BMSGPK eine Evaluierung des laufenden NAP Behinderung durchgeführt und den Endbericht 30.6.2020 vorgelegt. 26 ressortbezogene Teams von Experten/innen arbeiten seit April 2019 unter Einbeziehung der Behindertenvertretung die Zielsetzungen, Indikatoren und Maßnahmen für den neuen NAP Behinderung aus.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

62


Quelle

NAP Umsetzungstabelle des BMSGPK auf Basis der Rückmeldungen der Bundesministerien.

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten Maßnahmen an der Gesamtzahl der Maßnahmen des NAP Behinderung