MASSNAHME
Umsetzung des Paktums über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung des Paktums über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Von den im Paktum über den Finanzausgleich im Zuständigkeitsbereich des BMF ab dem Jahr 2017 vereinbarten 32 Reformprojekten wurden bis Ende 2019 21 Projekte umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Jahr 2017 wurden 50% (16 Projekte) der im Verantwortungsbereich des BMF liegenden und im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 beschlossenen Projekte umgesetzt.
Zielzustand (Beschreibung)
Ende 2019 sind alle (32 Projekte) im Verantwortungsbereich des BMF liegenden und im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 beschlossenen Projekte umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Erlassung des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur verstärkten Abgabenautonomie der Länder gesetzt. Mangels Einigkeit der Länder betreffend Abgabenautonomie waren weitere Föderalisierungsschritte nicht möglich. Stärkere Aufgabenorientierung im Bereich der Elementarpädagogik wurde mit einer 15a Vereinbarung statt durch eine Änderung bei der Verteilung der Ertragsanteile zwischen den Gemeinden umgesetzt. Andere Projekte waren zwar Ende 2019 noch offen, etwa die Schaffung einer gesetzlichen Haftungsobergrenze für den Bund, bzw. noch nicht zur Gänze abgeschlossen (Spending Reviews), wurden bzw. werden aber im Jahr 2020 abgeschlossen. Einige Projekte werden mangels erwartbarer Einigung von Ländern und Gemeinden untereinander im größeren Rahmen der Gespräche zum Finanzausgleich ab 2022 neu zu bewerten sein.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise