MASSNAHME
Valorisierung des Kinderabsetzbetrages
Valorisierung des Kinderabsetzbetrages
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Valorisierung des Kinderabsetzbetrages
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Der Kinderabsetzbetrag unterliegt übereinstimmend mit der Familienbeihilfe den Regelungen des Familienlastenausgleichsgesetzes zur Inflationsanpassung.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlte Kinderabsetzbetrag beträgt 58,40 EUR pro Monat
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Um die reale Entlastungswirkung des Kinderabsetzbetrages sicherzustellen, wird dieser jährlich valorisiert
Erläuterung der Entwicklung
Seit dem Jahr 2023 werden Familienleistungen jährlich automatisch an die Inflationsrate angepasst. Der Kinderabsetzbetrag steigt daher für das Jahr 2023 um 5,80 % und erhöht sich somit von 58,40 Euro auf 61,80 Euro pro Monat.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze