Die dem Wirkungsziel 2 unterlegten Kennzahlen belegen die weiterhin insgesamt positive Lage am Arbeitsmarkt im Jahr 2023. Aus einer Gleichstellungsperspektive ist positiv hervorzuheben, dass auch Frauen von der Aufwärtsbewegung umfasst sind. Die Erwerbstätigenquote von Frauen im Jahr 2023 stieg gegenüber dem Jahr 2022 um 0,3 %-Punkte (von 70,0 % auf 70,3 %) an. Auch ist eine signifikante Annäherung der Teilzeitquoten von Männern und Frauen zu verzeichnen, wobei diese allerdings insbesondere auf eine steigende Teilzeitquote bei Männern zurückzuführen ist (Quelle: Statistik Austria). Wesentliche Erwerbsanreize für Frauen werden aus steuerpolitischer Sicht vorrangig durch die Entlastung von Erwerbseinkommen erzielt. Die Gesamtentlastung relativ zum Einkommen durch die drei Maßnahmenpakete zum Teuerungsausgleich beträgt im Jahr 2023 zwischen 1,5 % im obersten Dezil und 5,1 % im untersten Dezil (Quelle: Anfragebeantwortung des Budgetdienstes vom 11.10.2022). Die Abgabenbelastung für eine Durchschnittsverdienerin bzw. einen Durchschnittsverdiener hat sich in Österreich 2023 auf 47,2 % erhöht (2022: 46,9 %). Grund für den Anstieg war aber vorwiegend der Wegfall bzw. die Reduktion der im Jahr 2022 gewährten Einmalzahlungen (Klimabonus, Anti-Teuerungsbonus, Energiekostenausgleich). Die steigende Abgabenbelastung aufgrund der progressiven Belastung der deutlich gestiegenen Löhne konnte hingegen durch die Entlastungen aus der Abschaffung der Kalten Progression, die Reduktion der Lohnnebenkosten sowie die schrittweise Senkung der 2. und 3. Tarifstufe aus der Ökosozialen Steuerreform mehr als ausgeglichen werden. Der überwiegende Teil der Belastung entfällt in Österreich auf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten (Quelle: OECD, Taxing Wages 2024).
Auf Kennzahlenebene ist festzustellen, dass die Bruttolohnsumme um mehr als 9 % gegenüber 2022 gestiegen ist. Damit wurde das Ziel überplanmäßig erreicht. Im Bereich der Erwerbstätigenquoten von Frauen und Männern wurde das Ziel im Jahr 2023 zur Gänze erreicht. Ebenfalls konnte die Erwerbstätigenquote der Frauen im Speziellen weiter erhöht werden (Ziel zur Gänze erreicht). Auch bei der Teilzeitquote konnte das Ziel überplanmäßig erreicht werden.
Gesamthaft erscheint eine Beurteilung des Wirkungsziels als „zur Gänze erreicht“ daher sachgerecht.
Die umrissenen steuerpolitischen Maßnahmen leisten durch die finanzielle Entlastung und die gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit weiters einen positiven Beitrag zur Erreichung der gleichstellungsbezogenen UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG-Ziel 5).