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MASSNAHME

Verbesserung der rechtlichen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Baukultur

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwurf eines Regelungsvorhabens samt Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) liegt vor

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Der Vierte Baukulturreport mit konkreten Vorschlägen für ein Baukulturförderprogramm für Städte und Gemeinden sowie eine Agentur für Baukultur wurde Ende des 3. Quartals 2021 fertig gestellt. Eine darauf aufbauende rechtliche Verankerung ist bislang nicht erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Beschluss des Beirats für Baukultur.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Baukulturprogramm ist gesetzlich verankert.

Erläuterung der Entwicklung

Der Vierte Baukulturreport wurde als Meilenstein im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans fristgerecht Ende September 2021 auf der Website veröffentlicht und Ende Februar 2022 dem Nationalrat übermittelt. Im Hinblick auf den erheblichen Abstimmungsbedarf auf Bundes- und Länderebene wird daran auf Basis eines politischen Arbeitsauftrages der ÖROK am 20. Oktober 2021 im ÖREK 2030 Umsetzungspakt „Raum für Baukultur“ weitergearbeitet. Das entsprechende Ergebnis soll als Grundlage für die rechtliche Ausgestaltung und die in diesem Zusammenhang zu treffenden Entscheidungen auf politischer Ebene dienen und in zeitlicher Hinsicht Ende 2022 vorliegen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise