MASSNAHME
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und Forcierung innovativer Ideen im Bereich der GAP
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung EU-Recht zur Verbesserung der Stellung der landwirtschaftlichen Produktion in der Wertschöpfungskette in nationales Recht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Die legistische Transposition der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelkette (UTP-RL) ist im Jahr 2020 noch nicht erfolgt. Weitgediehene Vorarbeiten wurden jedoch geleistet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
23.01.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EU-RL 2019/633 enthält Regelungen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die Umsetzung in österreichisches Recht ist ausständig.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Anpassung der einschlägigen österreichischen Rechtslage (Wettbewerbsgesetz und Nahversorgungsgesetz, Federführung BMDW)
Erläuterung der Entwicklung
Die Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Anpassung einschlägiger Rechtsnormen zur Umsetzung der UTP-Richtlinie wurden vorangetrieben. Obwohl die Vorarbeiten bereits weit vorangeschritten waren und trotz fortgesetzter intensiver Bemühungen, konnte eine diesbezügliche Einigung und eine folglich legistische Umsetzung im Jahr 2020 noch nicht erzielt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung (z.B. Qualitätsangaben, Herkunftskennzeichnung)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Arbeiten zur Verbesserung der Qualitätsauszeichnung von Lebensmitteln wurden erreicht. Die Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in verarbeiteten Erzeugnissen und in der Gemeinschaftsverpflegung wurde noch nicht umgesetzt (Zuständigkeit Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
23.01.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die EU-Primärzutaten-VO (2018/775) sieht die verpflichtende Kennzeichnung der Primärzutat ab 01.04.2020 vor; darüber hinaus soll eine Ergänzung für Fleisch, Milch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln geprüft werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzung der aufgezeigten Handlungsspielräume zur Weiterentwicklung der Lebensmittelkennzeichnung in Anlehnung an das Regierungsprogramm
Erläuterung der Entwicklung
Den Bemühungen, für Konsumentinnen und Konsumenten bei Lebensmitteln eine möglichst hohe Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu schaffen, wird durch eine fortlaufende Weiterentwicklung nationaler Qualitätsregelungen auf Basis des AMA-Gesetzes 1992 im Rahmen des AMA-Gütezeichen-Systems nachgekommen. Daneben wird eine Steigerung an österreichischen Produkten mit einem EU-Schutz angestrebt.
Mit drei neuen AMA-Gütezeichen-Richtlinien „AMA-GENUSS REGION“ wurde erstmals ein klares, nachvollziehbares und durchgängiges Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem auf freiwilliger Basis für Direktvermarkter, Lebensmittelmanufakturen und Gastronomiebetriebe ausgearbeitet, national behördlich genehmigt sowie von Seiten der EU notifiziert und damit in Kraft gesetzt.
Mit Stand 16. April 2021 nehmen 2.082 Betriebe an den AMA-Gütezeichen-Richtlinien „AMA-GENUSS REGION“ teil, davon 894 Direktvermarkter, 155 Lebensmittelmanufakturen und 1.033 Gastronomiebetriebe.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise