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MASSNAHME

Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Aufgrund der durchgeführten Prüfung sind aus derzeitiger Sicht keine weiteren Vereinfachungen durch weitere Datenübermittlungen möglich. Aus heutiger Sicht wurde der maximale Umfang von durch Datenübermittlungen abdeckbaren Informationen erreicht. Alle weiteren Daten können nicht aus sonstigen Quellen bezogen werden, sondern sind durch die veranlagende Person selbst beizubringen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Datenübermittlungen sind nur in Bezug auf Spenden, Kirchenbeiträge und bestimmte SV-Beiträge (§ 18 EStG) sowie in Bezug auf Behinderten-Freibeträge (§ 35 EStG) vorgesehen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Eine Prüfung für weitere Datenübermittlungen ist erfolgt.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2020 konnten aufgrund der Datenübermittlungen rund 1,65 Mio. Arbeitnehmerveranlagungen, damit 30 % aller Arbeitnehmerveranlagungen, antraglos durchgeführt werden. Mit diesem Wert wurde die kontinuierliche Steigerung der Anzahl an antraglosen Arbeitnehmerveranlagungen (AANV) im Jahr 2020 fortgeführt (2018: 1,19 Mio. AANV). Eine weitere Vereinfachung mittels Datenübertragungen ist aus heutiger Sicht nicht sinnvoll umsetzbar.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze