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WIRKUNGSZIEL

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government).

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Insgesamt ist im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie eine verstärkte Elektronifizierung der Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu bemerken. Dies führte im Vergleich zu den Vorjahren zu einer Erhöhung der Istzustände der Kennzahle 1 „FinanzOnline-Benutzerinnen und Benutzer“, Kennzahl 2 „Elektronische Steuererklärungen im Privaten Bereich“ und Kennzahl 4 „Elektronische behördliche Zustellungen“. Insbesondere die signifikante Steigerung der digitalen Einbringung von privaten Steuererklärungen sowie der elektronischen Zustellungen insgesamt ist ein Resultat der durch COVID-19-bedingten Maßnahmen. Für die Folgejahre ist mit einer Abflachung der Entwicklung zu rechnen. Hinsichtlich Kennzahl 3 „Elektronische Steuererklärungen im Betrieblichen Bereich“ ist aufgrund des bereits sehr hohen Anteils an elektronischen Meldungen auch in den Folgejahren nicht mehr mit signifikanten Steigerungen zu rechnen.

Das Potenzial zur Vereinfachung von Steuererklärungen mittels elektronischem Datenaustausch z. B. mit Spendenorganisationen wurde aus heutiger Sicht voll ausgeschöpft. Eine weitere Steigerung dieses Datenaustausches ist aus aktueller Sicht nicht zu erreichen, sodass die Maßnahme „Vereinfachung der (Arbeitnehmer)Veranlagung durch weitere Datenübermittlungen“ abgeschlossen werden kann.