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MASSNAHME

Veröffentlichung eines kalenderhalbjährlichen Beschäftigungs- u. Pensionsmonitorings gem. § 79c Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Erhebungen für den Berichtsteil "Pensionsmonitoring"

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Erhebungen für den Berichtsteil "Pensionsmonitoring" wurden bis Ende August 2016 abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Versendung zur Begutachtung (§ 79c ASVG) (2015) – Inkraft treten des § 79c ASVG (Anfang 2016)

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Erhebungen für den Berichtsteil "Pensionsmonitoring" – Ende August 2016

Erläuterung der Entwicklung

Die Daten konnten zeitgerecht im benötigtem Umfang erfasst werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Berichtslegung des Monitoring 1. HJ 2016

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Berichtslegung des Monitoring 1. HJ 2016 erfolgte mit Ende September 2016

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

-

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Berichtslegung des Monitoring 1.HJ 2016 – Ende September 2016

Erläuterung der Entwicklung

Der Bericht über das Monitoring 1. HJ 2016 konnte fristgerecht vorgelegt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze