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MASSNAHME

Verstärkte, insbes. auf Genderaspekt abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Adaptierung der Homepage auch für Angelegenheiten des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM)

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Ein wichtiges Informationsmedium ist die Website der Volksanwaltschaft. Die Website verzeichnete im Jahr 2016 123.617 Besuche, eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Aktuelle Meldungen und zahlreiche Serviceangebote wie etwa das Online-Beschwerdeformular, machen die Website für eine immer größer werdende Nutzergruppe attraktiv. Im Jahr 2016 wurde das Beschwerdeformular 1.192-mal heruntergeladen. Die Website unterstützt aber auch die Vernetzung mit Journalistinnen und Journalisten, Abgeordneten und anderen Politikerinnen und Politikern, Gewerkschaften, NGOs und Vereinen: zentrales Informationsmaterial zu den Kontrollen der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen, z. B. alle Prüfberichte an das Parlament und die Landtage sowie eine Liste aktueller Missstandsfeststellungen, können von jeder Person abgerufen werden. Die Homepage der Volksanwaltschaft wird auch in einer "Leichter Lesen Version" angeboten.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Adaptierung der Homepage auch für NPM Angelegenheiten

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Adaptierung der Homepage auch für NPM Angelegenheiten

Erläuterung der Entwicklung

Im Frühjahr 2016 berichteten Medien über Probleme beim Gewaltschutz von Asylwerberinnen. Frauen, die aus ihrer Heimat flüchten, seien auch in Österreich besonders häufig mit Gewalt konfrontiert, weshalb ihnen in den Unterbringungseinrichtungen besonderer Schutz gewährt werden muss. Problematisch sei beispielsweise, dass Asylwerberinnen und deren Kinder nach Gewalterfahrungen in mehreren Bundesländern nicht in Frauenhäuser aufgenommen werden dürfen. Die Volksanwaltschaft leitete daraufhin von Amts wegen ein österreichweites Prüfungsverfahren zu diesem Thema ein. Der Situation besonders vulnerabler Gruppen und dem Gewaltschutz von Frauen und ihren Kindern wird im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft und der Besuchstätigkeit ihrer Kommissionen in Einrichtungen der Grundversorgung besonderes Augenmerk geschenkt. Aber auch im Rahmen der nachprüfenden Kontrolle wird die Volksanwaltschaft weiterhin jedem Hinweis auf Probleme beim Gewaltschutz für Frauen, seien es Asylwerberinnen, subsidiär Schutzberechtigte oder andere Gruppen, genau nachgehen. Auch dies wird auf der Homepage des Volksanwaltschaft angeführt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend