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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

2016
Wirkungsziel nicht erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

2016 wandten sich 18.492 Menschen mit einem Anliegen an die Volksanwaltschaft. Das bedeutet, dass bei der Volksanwaltschaft durchschnittlich 74 Beschwerden pro Arbeitstag einlangten. Bei rund der Hälfte aller Beschwerden (9.268) leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Weitere 4.951 Beschwerden fielen zwar in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft, mangels hinreichender Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung wurden jedoch keine Prüfverfahren eingeleitet. Die Volksanwaltschaft konnte in diesen Fällen mit Informationen zur Rechtslage und allgemeinen Auskünfte Unterstützung bieten. Bei 4.273 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. Auch in diesen Fällen versuchte die Volksanwaltschaft mit Informationen weiterzuhelfen.

Um die Erreichung des Wirkungszieles zu konkretisieren, wurde folgende Berechnungsmethode definiert: Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z. B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen, …) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Da bei den zahlreichen telefonischen Eingaben, insbesonders im Asylverfahren, das Geschlecht nicht immer feststellbar war und damit die Statistik verfälscht worden wäre, wurde die ursprünglich vorgesehene Berechnung verfeinert und auf Prüfverfahren abgestellt. Im Jahr 2016 wurden bei den eingeleiteten Prüfverfahren 30 % Frauen als Beschwerdeführerinnen und 60 % männliche Beschwerdeführer registriert. 10 % wurden von sonstigen Personen eingebracht.
Mit ein Grund für das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer liegt darin, dass rund ein Drittel aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich der inneren Sicherheit fallen. Auffällig ist, dass die Prüfverfahren in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen sind (2.130 Fälle gegenüber 1.496 im Jahr 2015). Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden.
Das Ziel wurde daher knapp verfehlt.