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WIRKUNGSZIEL

Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern

Die Volksanwaltschaft hat grundsätzlich keine Steuerungsmöglichkeit der Beschwerdegründe und der beschwerdeführenden Menschen. Dessen ungeachtet bemüht sich die Volksanwaltschaft insbesondere in Fällen, denen eine übergeordnete Bedeutung zukommt - also über den Einzelfall hinausgehende Wirkung besitzen - eine Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern zu erreichen.

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

2015 wurden an die Volksanwaltschaft insgesamt 17.231 Beschwerden herangetragen. Das bedeutet, dass bei der Volksanwaltschaft im Schnitt rund 69 Eingaben pro Arbeitstag einlangten. In 8.181 Fällen – das sind rund 48 % der Beschwerden – leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein. Bei 5.138 weiteren Beschwerden gab es entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung oder die Verfahren vor einer Behörde waren noch nicht abgeschlossen. Die Volksanwaltschaft konnte jedoch in diesen Fällen über die Rechtslage informieren und Auskünfte erteilen. In 3.912 Vorbringen ging es um Fragen außerhalb des Prüfauftrags der Volksanwaltschaft. In diesen Fällen stellt die Volksanwaltschaft ebenfalls Informationen zur Verfügung und gibt Auskunft über Beratungsangebote.

Um die Erreichung der angestrebten Wirkung beurteilen zu können, wurde eine Messgröße definiert, die sich folgendermaßen berechnet: Im Jahr 2013 schrieben 17.307 Menschen an die Volksanwaltschaft, davon waren 6.115 Frauen, 9.796 Männer und 1.396 Personengruppen (Vereine, Interessensgemeinschaften..). Es schrieben daher um 3.681 weniger Frauen als Männer an die Volksanwaltschaft. Das Ziel 2015 war es diese Messgröße zu verringern. Erreicht werden sollte dies vor allem über die Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft. Eine wesentliche Säule der Öffentlichkeitsarbeit bildet der Auftritt im Internet. Themenschwerpunkte, die auch im www forciert behandelt werden, sollten verstärkt Frauen ansprechen und in Folge zu einem vermehrten Beschwerdeaufkommen von Frauen führen. Der Website-Relaunch wurde 2015 fertig gestellt. Weiters lud die Volksanwaltschaft zu Veranstaltungen mit frauenspezifischen Themen ein. So gaben zB. die „Bildungsarchitektinnen“ bei einer Veranstaltung Tipps, um Frauen auf die Volksanwaltschaft aufmerksam zu machen und sie direkter anzusprechen. Ebenso stand ein Abend im Zeichen des Themas „Zukunft Frauen“. Im Zuge mehrerer Begegnungen und Veranstaltungen wurden die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft bekannt gemacht und ihre Kompetenzen erörtert. Die Überprüfung der bisherigen Arbeit am Wirkungsziel „geschlechtergerechter Zugang zur Volksanwaltschaft“ lässt den Schluss auf erste Verbesserungen zu. Im Jahr 2015 wandten sich 17.231 Menschen an die Volksanwaltschaft, davon waren 6.873 Frauen, 9.729 Männer und 629 Personengruppen (Vereine, Interessensgemeinschaften..). Es schrieben daher um 2.856 weniger Frauen als Männer an die Volksanwaltschaft. Das Ziel 2015, die Messgröße von 2013 (3.681) zu verringern , wurde daher erreicht.
Überdies wurde die Berechnung in der Volksanwaltschaft verfeinert und auf Prüfverfahren abgestellt, weil bei den zahlreichen telefonischen Eingaben, insbesonders im Asylverfahren, das Geschlecht nicht immer feststellbar ist und damit die Statistik verfälscht werden würde. So gab es im Jahr 2013 in Summe 8003 Prüfverfahren – davon waren 2707 Beschwerdeführerinnen (entspricht 33,8%) und 4653 Beschwerdeführer (entspricht 58,1%) und 643 sonstige (zB Personengruppen). Im Jahr 2015 gab es in Summe 8181 Prüfverfahren – davon waren 2.922 Beschwerdeführerinnen (entspricht 35,7%) und 4.957 Beschwerdeführer (entspricht 60,6%) und 302 sonstige (zB Personengruppen).