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MASSNAHME

VRVneu

2014
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Verordnung und der Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG sind erarbeitet.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Eine neue VRV und ein Entwurf einer 15a Vereinbarung zur Reform des subnationalen Haushaltsrechts wurde erarbeitet. Die Abstimmung mit den Ländern und Gemeinden war Ende 2014 noch im Gang. Vorarbeiten für eine 15a Vereinbarung waren abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Rechnungslegung der Gebietskörperschaften war nicht harmonisiert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Eine neue VRV und ein Entwurf einer 15a Vereinbarung zur Reform des subnationalen Haushaltsrechts werden erarbeitet und mit Ländern und Gemeinden abgestimmt.

Erläuterung der Entwicklung

Bei der Harmonisierung der Rechnungslegung konnten 2014 in gemeinsamer Arbeit von RH, Ländern, Gemeinden und BMF wesentliche Fortschritte erzielt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Verordnung und Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG werden erarbeitet, Länder und Gemeinden intensiv eingebunden.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Eine VRVneu wurde erarbeitet, Länder und Gemeinden intensiv eingebunden, die Abstimmung war 2014 noch nicht abgeschlossen. Eine 15a-Vereinbarung wurde vorbereitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Rechnungslegung der Gebietskörperschaften war nicht harmonisiert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Eine VRVneu und eine Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG werden erarbeitet, Länder und Gemeinden intensiv eingebunden.

Erläuterung der Entwicklung

Bei der Harmonisierung der Rechnungslegung konnte 2014 in gemeinsamer Arbeit von RH, Ländern, Gemeinden und BMF wesentliche Fortschritte erzielt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Verordnung und der Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG sind erlassen bzw. beschlossen.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Ende 2014 war eine neue VRV im Entwurfsstadium erarbeitet. Die Abstimmung mit Ländern und Gemeinden war noch im Gang. Vorarbeiten für eine 15a-Vereinbarung waren abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Rechnungslegung der Gebietskörperschaften war nicht harmonisiert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Eine neue VRV und einen 15a-Vereinbarung zur Reform des subnationalen Haushaltsrechts werden erlassen bzw. beschlossen.

Erläuterung der Entwicklung

Ende 2014 war eine neue VRV im Entwurfsstadium erarbeitet. Die Abstimmung mit Ländern und Gemeinden war noch im Gang. Vorarbeiten für eine 15a-Vereinbarung waren abgeschlossen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend