MASSNAHME
Weiterentw. von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter bes. Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen
Weiterentwicklung von Good Governance Initiativen durch Ausbau von Netzwerken unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen von Steuerzahlerinnen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Weiterführung und Ausbau der Antraglosen Arbeitnehmerveranlagung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die Umsetzung ist erfolgt. Sollte nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Veranlagungszeitraum noch keine Steuerveranlagung erfolgt sein, wird aber im Fall einer Steuergutschrift von Amts wegen immer eine Antraglose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Derzeit müssen bestimmte Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung von den Bürgerinnen und Bürgern selbst gemacht werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzung der vorläufig letzten Stufe des Ausbaus der Antraglosen Arbeitnehmerveranlagung auf jene Fälle, die aufgrund der Aktenlage eine Steuergutschrift erhalten, und bisher von der Antraglosen Arbeitnehmerveranlagung nicht betroffen waren.
Erläuterung der Entwicklung
Mit Anfang 2019 wurden jene Fälle des Veranlagungsjahres 2016 in der AANV (Antraglose Arbeitnehmerveranlagung) berücksichtigt, welche in der ersten Phase nicht berücksichtigt werden konnten. Dieser Prozess erfolgt jedes Jahr automatisch (d. h. im Jahr 2020 für das Veranlagungsjahr 2017).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze