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MASSNAHME

Weiterentwicklung der Wirkungsorientierten Steuerung und der Verwaltungsinnovation

2021
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Umsetzungsgrad steuerungsrelevanter Empfehlungen des BMKÖS zu Wirkungsangaben in Bundesvoranschlägen

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Die gegenständliche – für den Bundesvoranschlag 2018 erstmals erhobene – Kennzahl stellt einen Indikator für die Qualitätsentwicklung der Wirkangaben in den Bundesvoranschlägen dar. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle im BMKÖS prüft die Wirkangaben der Ressorts und obersten Organe auf ihre Übereinstimmung mit den im Bundeshaushaltsgesetz festgelegten Qualitätskriterien (beispielsweise Überprüfbarkeit, inhaltliche Konsistenz etc.) und spricht bei Abweichungen entsprechende Empfehlungen aus – somit lässt die Kennzahl auch Rückschlüsse auf die Treffsicherheit sowie die Akzeptanz dieser Empfehlungen zu. Zumal die Ressorts und obersten Organe Empfehlungen mittels schriftlicher Begründung auch ablehnen können, stellen die erreichten 51 % einen sehr guten Wert dar. Von 253 ausgesprochenen – für die gegenständliche Kennzahl relevanten – Empfehlungen wurden 129 Empfehlungen umgesetzt bzw. deren Umsetzung in Folgejahren zugesagt. Im Jahr 2019 (BVA 2020) wurde der ursprüngliche Zielwert von 40 % um 10 Prozentpunkte angehoben. Dieser Wert wurde im Zuge der Qualitätssicherung des BVA 2021 somit erstmalig überschritten. Dass die gegenständliche Kennzahl gewissen Schwankungsbreiten unterliegt, zeigt sich jedoch an dem bereits vorliegenden Wert für das Jahr 2022; hier beträgt der Umsetzungsgrad 61 %, ein Wert welcher in den kommenden Jahren wohl nur mehr schwer erreicht bzw. überschritten werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

50


Quelle

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Berechnungsmethode

Anteil der Empfehlungen welche umgesetzt / teilweise umgesetzt / in folgenden Bundesvoranschlägen umgesetzt werden.

Meilenstein: Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Zustimmung zur Wirkungsorientierung

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Das WFA-IT-Tool (Webanwendung) wurde mit geringfügiger Verzögerung am 31. März 2022 (geplant war der 31. Dezember 2021) den Ressorts zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen auch der erstellte Leitfaden für die neue Anwendung sowie die geplanten Schulungsvideos vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ein Prototyp der überarbeiteten Web-Version des IT-Tools mit welchem Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen erstellt werden, liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Das WFA-IT-Tool (Webanwendung) wurde fertiggestellt, ausgerollt, Schulungen durchgeführt und wird flächendeckend verwendet.

Erläuterung der Entwicklung

Der Onlinegang der Anwendung ist mit Beginn des 2. Quartals 2022 erfolgt und hat sich gegenüber der Erstplanung des Projekts geringfügig verschoben. Dies auch vor dem Hintergrund, dass nach der Fertigstellung der Programmierung auch noch die Schulungsmaterialien (Leitfaden & Video) zu erstellen waren. Der gegenständliche Meilenstein stellt auch einen Bestandteil des Bundesvoranschlags 2022 dar, da geplant ist, mögliche sich im Jahr 2022 ergebende rechtliche Änderungen im WFA-System (BHG-Novelle, Klimacheck, SDG-Verknüpfung) in die neue Webanwendung zu integrieren. Zudem werden sich aus dem im 1. Quartal 2022 gestarteten Parallelbetrieb (Webanwendung und alte Anwendung) im Laufe des Jahres 2022 noch Änderungsbedarfe ergeben. Somit ergibt sich, dass die neue Webanwendung zwar wie vorgesehen plangemäß allen Nutzerinnen und Nutzern seit Beginn des 2. Quartals 2022 zur Verfügung steht – der Gesamtprojektzeitraum für noch vorzunehmende Anpassungen jedoch bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert wurde.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Projekt "Better Regulation in Austria ll"

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Der Projektabschluss des EU-geförderten Projektes fand im 1. Quartal 2022 statt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

30.06.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Projektstart des EU-geförderten Projektes "Better Regulation in Austria ll".

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Projektabschluss des EU-geförderten Projektes "Better Regulation in Austria ll".

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen des EU-Projektes Better Regulation II wurden zwei Prototypen erstellt: Simulationsmodell im Bereich der Sportförderung, Maßnahmen-Monitoring, plus ein Schulungsmodell für die Integration von verhaltensökonomischen Prinzipien in der Maßnahmenplanung. Das inhaltliche Projektende war im Jahr 2021, das organisatorische Ende mit Präsentation der Ergebnisse im 1. Quartal 2022.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze