MASSNAHME
Weiterentwicklung Dienstrecht
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Vorlage der Dienstrechtsnovelle 2020. Die Umsetzung der Besoldungsreform 2020 läuft in allen Ressorts.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2020)
Gesetzliche Maßnahmen, die ein zeitgemäßes und modernes Personalmanagement unterstützen, wurden beschlossen. Die Ressorts verfügen über alle inhaltlichen und technischen Grundlagen zur Umsetzung der Besoldungsreform 2019.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2019
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Legistische Grundlagen für die Umsetzung der Besoldungsreform 2019 liegen vor. Weitere Anpassungen und Vorbereitungen zur Umsetzung sind in Ausarbeitung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2020
Zielzustand (Beschreibung)
Gesetzliche Maßnahmen, die ein zeitgemäßes und modernes Personalmanagement unterstützen, wurden beschlossen. Die Ressorts verfügen über alle inhaltlichen und technischen Grundlagen zur Umsetzung der Besoldungsreform 2019.
Erläuterung der Entwicklung
Den Ressorts konnten alle zweckmäßigen technischen Unterstützungen zeitgerecht für die jeweiligen Schritte des Umsetzungsprozesses zur Verfügung gestellt werden, die technische Unterstützung für die letzten Umsetzungsschritte (Bezugsnachverrechnung) wurde im 1. Quartal 2021 ausgerollt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze