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MASSNAHME

Weiterentwicklung Steuerungsmodell der Pädagogischen Hochschulen

2020
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: PH-Entwicklungsplan (PH-EP)

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die legistische Optimierung der Personalprozesse ist mit der Umsetzung in der Dienstrechtsnovelle 2020 erfolgt. Die Kosten-Leistungs-Rechnung ist an 3 Pädagogischen Hochschulen im Pilotprojekt gestartet. Die legistische Umsetzung der Organe der PHs ist erfolgt (Das Hochschulgesetz mit den Änderungen zu den Organen ist seit 1.4.2021 in Kraft. Die Hochschulräte wurden nach den neuen gesetzlichen Vorgaben für die Funktionsdauer auf 5 Jahre bestellt.) Mit Novellierung des "Hochschulgesetzes 2005" im Herbst 2020 liegen die wesentlichen Rahmenbedingungen im Forschungsbereich für die PHn vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der PH-EP (Entwicklungsplan der Pädagogischen Hochschulen) ist ein Strategiepapier zur Weiterentwicklung der PHs in Österreich. Die Steuerung der PHn erfolgt derzeit nicht in Form eines Gesamtkonzeptes. Mit der Umsetzung des PH-EP wird dies für die Zukunft sichergestellt. Ein Umsetzungskonzept samt Projektplanung liegt vor.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Optimierung der Personalprozesse: legistische Umsetzung ist bis 06/20 erfolgt. Kosten-Leistungs-Rechnung der PHs startet im Pilotversuch mit 06/20. Die legistische Umsetzung der Organe der PHs ist bis 12/20 erfolgt. Die Forschungsrahmenbedingungen liegen bis 09/20 vor.

Erläuterung der Entwicklung

Vollzugsthemen aus der Dienstrechtslegistik wurden angepasst, neue Prozesse definiert und den PHn (Verantwortlichen der Vollzugsabteilungen) zur Kenntnis gebracht. Die Umsetzung ist trotz der COVID-19 Pandemie zügig vorangetrieben worden.
Mit Sommerbeginn 2020 wurde an 3 ausgewählten PHn mit der Einrichtung der KLR begonnen. Mit 1.1.2021 auch an den übrigen PH mit den Vorbereitungen zur Einführung der KLR begonnen. Mit 1.1.2022 ist geplant den Echtbetrieb an sämtlichen PHn zu starten.
Mit 7. Mai 2020 hat das Begutachtungsverfahren zum Hochschulgesetz begonnen. Am 25. Juni 2020 wurde das Gesetz im Wissenschaftsausschuss beschlossen und passierte danach den Nationalrat und Bundesrat.
Die Forschungsrahmenbedingungen wurde festgelegt. Beispielsweise wurde die Möglichkeit geschaffen, an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag in der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschulen abzuwickeln (deren Abwicklung im Rahmen der zweckgebundenen Gebarung war bisher nicht möglich oder zulässig).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze