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WIRKUNGSZIEL

Steigerung der Effizienz und Effektivität in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

2020
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Wirkungsziel „Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung“ ist als Prozessziel und im größeren Kontext mit dem Bildungsreformgesetz 2017 zu betrachten. Die Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung ist ein zentrales Anliegen des Ressorts. Die Entwicklung der Indikatoren verläuft im Wesentlichen planmäßig.
Im Sinne des Vorsatzes der Bildungsreform, bedarfsgerechte, autonom am Schulstandort ausgerichtete Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen anzubieten, konnten im Jahr 2020 erneut Fortschritte erzielt werden. Die Maßnahmen zur Förderung der schulzentrierten Lehrer/innen-Fortbildung haben in den Jahren 2017–2020 sehr gut gegriffen, die erwarteten Werte wurden deutlich übertroffen. 2020 liegt der Anteil der schulzentrierten, nachfrageorientierten Lehrerfortbildung am Gesamtumfang der Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen bereits bei 30 %. Die Globalbudgetmaßnahme zur Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume wurde überwiegend erreicht. Diese beinhaltet unter anderen die seit dem Jahr 2018 mögliche Bildung von Schulclustern. Das gesetzte Ziel wurde mit der Bildung von zwanzig Clustern im Jahr 2020 bereits übererfüllt.
Die Maßnahme zur verbesserten Qualitätssicherung und verbindlichem Qualitätsmanagement wurde überwiegend erreicht. Der Qualitätsrahmen für Schulen und das dazugehörige Selbsteinschätzungsinstrument sind eingeführt, Instrumente für die Umsetzung von Schüler/innen-Feedback an die Lehrkraft in allen Schularten stehen zur Verfügung. Bei der Entwicklung der externen Schulevaluation gab es COVID-19 bedingte Verzögerungen, die Pilotierungen mussten verschoben werden. Wie in der Bildungsreform vorgesehen, wird an einem Bildungsmonitoring und Bildungscontrolling gearbeitet, Teile davon werden bereits umgesetzt. Beide sind jedoch mit COVID-19 bedingten Verzögerungen konfrontiert.
Generell konnte die Umsetzung der Bildungsreform 2017 und damit auch die Steigerung der Effizienz und Effektivität in der Schulorganisation auch trotz der COVID-19 Pandemie weitestgehend fortgeführt werden.