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MASSNAHME

Weiterentwicklung von Shared Services für das Personalmanagement

Weiterentwicklung und Optimierung von Shared Services für das Personalmanagement des Bundes

2024
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Harmonisierung und bundesweite Implementierung des elektronischen Personalakts (ePA) und der elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP)

Details zum Meilenstein

2024

Istzustand (2024)

Der elektronische Personalakt (ePA) und die elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) sind mittlerweile in einem Großteil der Ressorts und obersten Bundesorgane implementiert. Zur Sicherstellung bundesweit einheitlicher Mindeststandards werden diese in Kooperation mit den beteiligten Ressorts und obersten Organen entwickelt. Im Zuge der Einführung der SAP SuccessFactors Suite, welche eine harmonisierte Datenbasis aller Ressorts erfordert, wurde das Projekt verlängert. In diesem Rahmen erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Ressorts, um ein einheitliches Datenmodell für den ePA und die ePGP zu entwickeln.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der elektronische Personalakt (ePA) und die elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) sind in einem Großteil der Ressorts und obersten Organe im Einsatz. Bundesweit einheitliche Mindeststandards für den ePA und die ePGP werden gemeinsam mit den betroffenen Ressorts und obersten Organen erarbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Der elektronische Personalakt (ePA) und die elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) sind in einem Großteil der Ressorts und obersten Organe mit Mindeststandards im Einsatz.

Erläuterung der Entwicklung

Der Einsatz des elektronischen Personalakts (ePA) und der elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) in der Bundesverwaltung hat zu einer Beschleunigung und Standardisierung der personalrelevanten Prozesse geführt. Diese Systeme verringern Medienbrüche und Fehlerquellen durch die Verwendung automatisierter Workflows und standardisierter Dokumentenvorlagen. Zudem ermöglicht die offene Architektur des zugrundeliegenden IT-Verfahrens eDok/Pro den Einsatz in verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend