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MASSNAHME

Weiterentwicklung von Shared Services für das Personalmanagement

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Harmonisierung und bundesweite Implementierung des elektronischen Personalakts (ePA) und der elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP)

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der elektronische Personalakt (ePA) und die elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) sind in einem Großteil der Ressorts und obersten Organe im Einsatz. Bundesweit einheitliche Mindeststandards für den ePA und die ePGP werden gemeinsam mit den betroffenen Ressorts und obersten Organen erarbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Der elektronische Personalakt (ePA) und die elektronischen Personalgeschäftsprozesse (ePGP) sind in einem Großteil der Ressorts und obersten Organe mit Mindeststandards im Einsatz.