Das Wirkungsziel 2 wurde zur Gänze erreicht. Bei der Anzahl der Teilnehmer/innen an Seminaren der Verwaltungsakademie des Bundes (VAB) in den Themenfeldern „Digitale Barrierefreiheit“ sowie „IT und verwaltungsspezifische Anwendungen“ (Kennzahl 17.2.3) konnte ein neuer Höchststand erreicht werden. Gleichzeitig wurde der Nutzen der Seminare an der VAB im Jahr 2024 von den Teilnehmenden durchschnittlich mit der Note 1,35 bewertet und der Zielzustand von 1,5 konnte überplanmäßig erreicht werden. Aufgrund des demografischen Wandels und den damit zusammenhängenden Übertritten in den Ruhestand in sämtlichen Berufsgruppen ist die vermehrte Übernahme von jungen, im Bund ausgebildeten Menschen notwendig. Insofern ist die konstant hohe Übernahmequote von Lehrlingen im Bundesdienst (Kennzahl 17.2.1) als durchaus positiv zu bewerten. Dass sich Österreich im europäischen Vergleich unter den Spitzenreitern der Verwaltungsinnovation befindet, zeigt sich auch am Abschneiden österreichischer Projekte beim renommierten internationalen Verwaltungswettbewerb EPSA – gemeinsam mit Spanien wurde hierbei im Jahr 2023 nach Irland der zweite Platz erreicht (siehe Kennzahl 17.2.2 – Anm.: Im Jahr 2024 wurde der Wettbewerb nicht durchgeführt). Im Bereich der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung kann festgestellt werden, dass sich der „Umsetzungsgrad steuerungsrelevanter Empfehlungen des BKA zu Wirkungsorientierungsangaben in Bundesvoranschlägen“ weiterhin auf hohem Niveau befindet. Auch konnte die Qualität von Wirkungsorientierten Folgenabschätzungen aufgrund der neu geschaffenen und mittlerweile flächendeckend ausgerollten Webapplikation erhöht werden. Mit dem bereits im Vorjahr durchgeführten Relaunch der Website wirkungsmonitoring.gv.at wurde zudem die Transparenz und der demokratische Diskurs über die Tätigkeiten der Bundesregierung gestärkt. Umgesetzt wurde weiters die in diesem Themenfeld relevante Maßnahme der ressortübergreifenden Koordinierung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirkungsorientierung. Grundsätzlich bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich das im Jahr 2013 eingeführte Steuerungsinstrument der Wirkungsorientierung auch in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird – einen Grundstein hierfür legt die Evaluierung des Bundeshaushaltsgesetzes, im Rahmen derer die Akzeptanz der Wirkungsorientierung überprüft und ein Konzept zu deren Weiterentwicklung – welches beginnend mit dem Jahr 2025 zur Umsetzung gelangen soll – erstellt wurde. Ergänzt sei, dass mit der Konzeption und mehrfachen pilotweisen Durchführung des Future of Work-Prozesses (Reallabore der Verwaltung) ein weiterer wesentlicher Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung des Public Managements und der Governance der Organisationseinheiten des Bundes geleistet wurde. Auch in Zukunft sollen die Beratungs- und Unterstützungsangebote des BKA nachhaltig angeboten werden, um die Ressorts bei der Anpassung vorhandener Organisationsstrukturen an die Anforderungen der wirkungsorientierten Steuerung, der digitalen Transformation, als auch für die Organisationseinheiten notwendiger Innovationen, zu unterstützen. Im Projekt „Zukunftskompetenzen für die öffentliche Verwaltung“ im Rahmen des Digitalen Aktionsplans Austria wurden wesentliche Kompetenzen für die Zukunft der Zentralstellen der österreichischen Bundesverwaltung definiert. Die diesbezüglich benötigten „Future Skills“ wurden in ein Kompetenzstrukturmodell eingefügt, das an die Strukturen der öffentlichen Verwaltung anschließt und eine Grundlage für die zukunftsgerechte Gestaltung der Arbeitsplatzbeschreibungen darstellt. Zur Unterstützung aller Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes hinsichtlich des Umgangs mit KI (Künstlicher Intelligenz) wurde ein Praxisleitfaden entwickelt. Dieser behandelt Chancen und Herausforderungen, ethische Fragestellungen, technische Grundlagen bis hin zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und bietet u.a. auch einen praktischen Entscheidungsbaum, Kriterien und Maßnahmen, als Entscheidungshilfe bezüglich der Frage, ob und unter welchen Bedingungen datengetriebene KI Technologie in der Verwaltung eingesetzt werden kann. In der neuesten 2.0 Version des Leitfadens wird zudem der europäische AI-Act berücksichtigt, welcher wesentlich für die Entwicklung des Themas KI in der Verwaltung ist. Auch fand die „Innovate – Konferenz zum Innovationsmanagement im öffentlichen Sektor“ am 28. November 2024 zum neunten Mal zum Schwerpunktthema „nextGen“ statt. Die Konferenz diente dem Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Bediensteten und Führungskräften der Verwaltung, österreichischen und internationalen Expert/innen sowie der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft. Abschließend wird zum Bereich der Verwaltungsinnovation festgestellt, dass sich das GovLabAustria der Erarbeitung zukunftsrelevanter Fragestellungen und bürger/innenfokussierter Lösungsansätze im Rahmen eines offenen „Experimentierraums“ unter adaptiver Nutzung unterschiedlicher Methoden widmet. Im Jahr 2024 wurde ein Evaluationsbericht des GovLabAustria veröffentlicht, welcher die bisherigen Arbeiten des Innovationslabors hervorhebt und mögliche Entwicklungspotentiale herausstreicht. Abschließend wird festgestellt, dass das vorliegende Wirkungsziel zur Verwaltungsinnovation in der Bundesverwaltung einen Beitrag zur Erreichung des SDG-Ziels 16 („Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ (SDG-Unterziele 16.6 und 16.7)) leistet.