Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Zielgerichtete finanzielle Entschädigung für Opfer von Gewalttaten.

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Entwicklung bei den entschädigten Verbrechensopfern und Heimopfern

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Opfer vorsätzlicher Gewalttaten und Heimopfer sind nach Maßgabe des Verbrechensopfergesetzes (VOG) bzw. des Heimopferrentengesetzes (HOG) anspruchsberechtigt. Geschädigte beider Opfergruppen sollen möglichst umfassend von den bestehenden finanziellen Unterstützungssystemen der Sozialentschädigung profitieren. Der Zugang betroffener Personen zu den gesetzlich eingerichteten Leistungen wie auch die Inanspruchnahme der staatlichen Entschädigungsmöglichkeiten bildet sich u.a. in der Anzahl und der Entwicklung der beziehenden Personen ab.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Im Vergleich zum Vorjahr sind um 5% mehr Personen nach dem VOG bzw. dem HOG entschädigt worden.