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MASSNAHME

Zielgerichtete und bedarfsmotivierte Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

2018
Massnahme nicht erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

Tage

Zielzustand

10.510

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Der Jahresbericht zur Fortbildung und mit ihm die Daten zur Anzahl der Personentage von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen liegen nicht vor.
Hintergrund ist die im Jahr 2018/19 durchgeführte Umstellung auf das Elektronische Bildungsmanagement und die damit Verbundene Neuaufstellung der Statistik in diesem Bereich.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

10.844


Quelle

BMJ

Berechnungsmethode

Anzahl der Personentage von RichterInnen, StaatsanwältInnen und RichteramtsanwärterInnen bei Fortbildungsveranstaltungen