Vorhaben
Aufnahme des BG Stainz durch das BG Deutschlandsberg per 1.7.2014
Umstrukturierung und bauliche Erweiterung des Bezirksgerichts Deutschlandsberg; Aufnahme des Bezirksgerichts Stainz per 1.7.2014 (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. II 243/2012); Abschluss eines Mietvertrages mit der ARE
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, barrierefreie Erschließung, kundenfreundliche Neugestaltung des Justiz-Servicecenters
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
Ausgangszustand 2014:
Mangel an adäquaten Amtsräumen
Zielzustand 2015:
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts
Istzustand 2015:
Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts.
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Barrierefreie Erschließung des Bezirksgerichts
Ausgangszustand 2014:
mangelnde Barrierefreiheit
Zielzustand 2015:
weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs
Istzustand 2015:
weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Schaffung eines kundenfreundlichen Servicecenters
Ausgangszustand 2014:
Es gibt kein adäquates Servicecenter
Zielzustand 2015:
Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter
Istzustand 2015:
Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter
Datenquelle:
BMJ
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde für das Jahr 2015 an betrieblichem Sachaufwand € 1,84 Mio. Baukostenzuschuss erwartet. Im Jahr 2014 wurden letztlich € 1,8 Mio Baukostenzuschuss gemäß Mietvertrag gezahlt. Ob darüber hinaus auch die Prognose, dass ab dem Jahr 2016 die erwarteten zusätzlichen Mietzinszahlungen durch Einsparungen auf Grund der Schließung des Bezirksgerichtes Stainz teilweise ausgeglichen wird, kann noch nicht beurteilt werden, weil bisher noch keine Endabrechnung des Bauvorhabens durch die ARE erfolgte. Deshalb kann die Spalte „Ist“ zum aktuellen Zeitpunkt nicht befüllt werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.