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Vorhaben

Aufnahme des BG Stainz durch das BG Deutschlandsberg per 1.7.2014

Umstrukturierung und bauliche Erweiterung des Bezirksgerichts Deutschlandsberg; Aufnahme des Bezirksgerichts Stainz per 1.7.2014 (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. II 243/2012); Abschluss eines Mietvertrages mit der ARE

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark (Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012), BGBl. II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichts Stainz mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Deutschlandsberg mit 1.7.2014 verordnet.
Die Aufnahme des BG Stainz mit etwa 10 Bediensteten macht die Umstrukturierung und bauliche Erweiterung (an Stelle des ehemaligen Gefangenenhauses) des BG Deutschlandsberg mit derzeit etwa 21 MitarbeiterInnen notwendig, wobei gleich auch ein der Sicherheitsrichtlinie entsprechender Eingang (Einbau einer Sicherheitsschleuse) hergestellt, das Gebäude durch Einbau eines Aufzugs (weiter) barrierefrei erschlossen und ein Justiz-Servicecenters eingerichtet wird.
Die Änderungen des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrags treten am Ersten des auf die Fertigstellung und Übernahme des Mietgegenstands folgenden Monats (voraussichtlich 1.4.2015) in Kraft. Die Mieterin gibt einen Kündigungsverzicht für 17 Jahre ab.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, barrierefreie Erschließung, kundenfreundliche Neugestaltung des Justiz-Servicecenters

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms

Ausgangszustand 2014:

Mangel an adäquaten Amtsräumen

Zielzustand 2015:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts

Istzustand 2015:

Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms, ausreichende Zahl an Arbeitsplätzen - auch für die Bediensteten des aufzunehmenden Gerichts.

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Barrierefreie Erschließung des Bezirksgerichts

Ausgangszustand 2014:

mangelnde Barrierefreiheit

Zielzustand 2015:

weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs

Istzustand 2015:

weitere barrierefreie Erschließung durch Einbau eines Aufzugs

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 3: Schaffung eines kundenfreundlichen Servicecenters

Ausgangszustand 2014:

Es gibt kein adäquates Servicecenter

Zielzustand 2015:

Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter

Istzustand 2015:

Das Gericht verfügt über ein kundenfreundliches Servicecenter

Datenquelle:
BMJ

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss des Mietvertrags mit der ARE, Überwachung des Bauprojekts

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-2.052

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.052

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

2.052

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-1.840

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.840

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

1.840

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-53

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

53

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und Erstellung der WFA wurde für das Jahr 2015 an betrieblichem Sachaufwand € 1,84 Mio. Baukostenzuschuss erwartet. Im Jahr 2014 wurden letztlich € 1,8 Mio Baukostenzuschuss gemäß Mietvertrag gezahlt. Ob darüber hinaus auch die Prognose, dass ab dem Jahr 2016 die erwarteten zusätzlichen Mietzinszahlungen durch Einsparungen auf Grund der Schließung des Bezirksgerichtes Stainz teilweise ausgeglichen wird, kann noch nicht beurteilt werden, weil bisher noch keine Endabrechnung des Bauvorhabens durch die ARE erfolgte. Deshalb kann die Spalte „Ist“ zum aktuellen Zeitpunkt nicht befüllt werden.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassung zum Hintergrund:
Mit der Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012, BGBI. II Nr. 243/2012, wurde die Zusammenlegung des Bezirksgerichtes Stainz mit dem aufnehmenden Bezirksgericht Deutschlandsberg mit 1.7.2014 verordnet. Das Vorhaben verband die durch die Erhöhung des Personalstands notwendig gewordene Flächenvermehrung mit der Herstellung einer durchgehenden barrierefreien Erschließung, Sicherheitsschleusen, zentralem Servicecenter sowie angemessener Raumreserven für künftige Teilauslastungen und allfälliger Organisationsänderungen.

Handlungen zur Umsetzung:
Um die Zusammenlegung der Bezirksgerichte Deutschlandsberg und Stainz umzusetzen, wurde ein Mietvertrag mit der ARE (Austrian Real Estate) abgeschlossen. Die ARE führte auf Basis dieses Mietvertrags die notwendigen baulichen Adaptierungen durch. Außerdem wurden Maßnahmen, die ohnehin in absehbarer Zeit erforderlich gewesen wären (Mauertrockenlegungen, Verbesserung der Energieeffizienz, Modernisierung bei IT-Verkabelung und Beleuchtung etc.) miterledigt.

Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten bei Kennzahlen und Meilensteinen:
Sofern derzeit eine abschließende Beurteilung möglich ist (mangels Vorliegen der Schlussrechnung des Bauvorhabens können die finanziellen Auswirkungen nicht abschließend dargestellt werden), liegt bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen keine Abweichung vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten konnte das erweiterte und generalsanierte Gebäude im März 2015 den Nutzerinnen und Nutzern übergeben werden. Mit Ausnahme des bezahlten Baukostenzuschusses in Höhe von € 1,8 Mio., können mangels Endabrechnung durch die ARE die finanziellen Prognosen noch nicht überprüft werden.

Beurteilung der Ziele und Maßnahmen:
DIe Ziele „Erfüllung des RFP, Barrierefreiheit und Neugestaltung des Servicecenters“ wurden zur Gänze erreicht, weil das Raum- und Funktionsprogramm erfüllt wurde, die Barrierefreiheit hergestellt wurde und das Servicecenter neu gestaltet wurde.
Die Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ wurden zur Gänze erfüllt, weil der Mietvertrag mit der ARE abgeschlossen und das Bauprojekt durch die Bauabteilung des Bundesministerium für Justiz sowie durch die Bauabteilung des Oberlandesgericht Graz überwacht wurde.

Geeignetheit der Maßnahmen zur Zielerreichung:
Die Maßnahmen waren zur Zielerreichung geeignet, weil die Ziele, nämlich „Erfüllung des RFP, Barrierefreiheit und Neugestaltung des Servicecenters“ durch die Umsetzung der Maßnahmen „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ zur Gänze erreicht wurden und daher die gewünschte Wirkung erzielt wurde.

Ausschlaggebende Inputfaktoren:
Für den Grad der Zielerreichung waren Budgetmittel der ausschlaggebende Inputfaktor. Durch entsprechenden Personaleinsatz konnte die Maßnahme „Abschluss des Mietvertrags, Überwachung des Bauprojekts“ umgesetzt werden. Das Verhältnis zwischen den eingesetzten Inputfaktoren entspricht den erreichten Wirkungen.

Beurteilung des Erfolgs:
Da die gesetzten Ziele zur Gänze erreicht und die geplanten Maßnahmen zur Gänze umgesetzt wurden, kann das gesamte Vorhaben (sofern zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar) als erfolgreich abgeschlossen angesehen werden.

Ursachen für Abweichungen:
Mangels Abweichungen (soweit zum heutigen Zeitpunkt beurteilbar), ist dazu eine Stellungnahme nicht erforderlich.

Externe Einflussfaktoren:
Es haben sich keine externen Einflussfaktoren auf die Erreichung der gewünschten Wirkungen ausgewirkt.

Positive Nebeneffekte:
Bauvorhaben ziehen im Allgemeinen nicht quantifizierbare positive Nebeneffekte wie etwa Steigerung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes der Justiz nach sich.

Verbesserungspotenziale Zielformulierung:
Aus heutiger Sicht erscheint eine Adaptierung der Ziele nicht angezeigt.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.