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Vorhaben

Erweiterung der Betriebsleistungen im Bereich der zentralen Systeme des BM.I

Erweiterung der Betriebsleistungen im Bereich der zentralen Systeme des BM.I

2015
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.500

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Für den Betrieb der zentralen Anwendungen des BM.I hat wurde mit der Fa. IBM ein Vertrag betreffend die Bereitstellung von Rechnerleistung und Dienstleistungen im Zeitraum von 1.1.2012 – 31.12.2016 abgeschlossen (Leistungspartnerschaft).
In diesem Vertrag sind die von den bereitgestellten Leistungen abgedeckten Anwendungen definiert.
Bei wesentlichen Änderungen und Erweiterungen bestehender Anwendungen oder beim Einsatz neuer Anwendungen ist vorgesehen, dass der dadurch entstandene Mehrbedarf gemeinsam geplant und im Rahmen einer Änderungsvereinbarung vertraglich geregelt wird.
Insbesondere durch den Umstieg von SIS 1+ auf SIS II (Schengener Informationssystem) und der damit erforderlichen zusätzlichen Neukonzeption der Anwendung PEFA/PI (Personenfahndung/Personeninformation) hat sich ein erhöhter Ressourcenbedarf ergeben, wodurch nunmehr der Abschluss einer Änderungsvereinbarung erforderlich ist.
Weiters muss der zusätzliche Bedarf der neuen Anwendungen ZPR (Zentrales Personenstandsregister) und IKDA (Workflowlösung für das Bundeskriminalamt) sowie die Umstellung im Bereich des SIAK Campus (Sicherheitsakademie) berücksichtigt werden. Das ZPR befindet sich seit November 2013 im Aufbaubetrieb und wird nach Abschluss der Datenmigrationsphase mit 01. November 2014 in Betrieb gehen. Mit dem ZPR werden sämtliche derzeit bei den Personenstandsbehörden bestehenden Anwendungen sowie die Personenstandsbücher abgelöst und die Abwicklung von Personenstandsfällen (Geburt, Eheschließung, Todesfall, Namensänderung) erfolgt zentral im ZPR. Das ZPR stellt damit einen wesentlichen Schritt im E-Government auch hinsichtlich Verwaltungsvereinfachung sowie in der Verbeserung des Bürgerservices dar.

Bereits im ersten Quartal 2013 wurden die Planungen für die erforderlichen Erweiterungen gestartet und bis zum zweiten Quartal 2013 eine Bedarfsdarstellung ausgearbeitet.
Mit 09/2013 wurden die Anforderungen akkumuliert und überarbeitet. Ziel war es, alle gemeldeten Bedarfe durch Bündelung der vorhandenen Mittel zu reduzieren (z.B. geplante Änderungen in der SW durch Wartungspersonal umzusetzen od. Speicherwachstum durch Umschichtung abzudecken).
Im Rahmen der Budgeterstellung 2014 wurden die Bedarfe entsprechend eingemeldet.
Parallel wurden in Entsprechung der Freiheitsgraderegelung im BM.I mit den jeweiligen Bedarfsträgern Abstimmungen hinsichtlich der Bedeckung der Mehrbedarfe im Rahmen der bestehenden Leistungspartnerschaft mit IBM durch Mittelumschichtungen durchgeführt.
Das Angebot der Fa IBM in Form einer Änderungsvereinbarung umfasst eine Laufzeit von 12 Monaten von 01.09.2014 bis 31.08.2015 für die erforderlichen Erweiterungen, da nur dieser Teil aus den 2014 vorgesehenen Budgetmitteln abgedeckt ist. Nach dem Ablauf der 12 Monate besteht eine Verlängerungsoption.

Die Leistungen bis August 2014 sind durch Umwidmung aller in der Leistungspartnerschaft vorgesehenen und bis dato nicht abgerufenen Ressourcen finanziert.
Dadurch kann bis zum 31. August 2014 der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR vertraglich gewährleistet werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Der Abschluss des ggstl. Vertrages ist für den Betrieb des EDV-Systems des BM.I und dessen Weiterentwicklung unbedingt erforderlich. Durch die notwendigen Erweiterungen konnte der Ressourcenbedarf für zentrale polizeiliche Anwendungen (SIS II – Schengener Informationssystem, PEFA/PI – Personenfahndung/Personeninformation) sowie das ZPR (Zentrales Personenstandsregister) und neue interne Anwendungen sichergestellt werden.

Die Umsetzung des ggstl. Vorhabens steht im Einklang mit der mittel- und langfristigen Strategie des Ressorts (INNEN SICHER – www.innensicher.at) insbesondere mit den Arbeitsschwerpunkten der strategischen Stoßrichtung „Sicherheit und Schutz“ sowie der Schlüsselherausforderung einen vertrauensvollen Umgang mit BürgerInnendaten als auch Daten- und Informationssicherheit zu gewährleisten („Daten nützen – Daten schützen“). Das BM.I trägt somit den gesellschaftlichen Anforderungen nach Daten in zeitgemäßen sicheren Systemen Rechnung.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung des Betriebs der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bereitstellung der Rechnerleistung sowie Dienstleistungen für Betrieb des Zentralen Personenstandsregisters.

Ausgangszustand 2014:

Derzeit ist der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR bis zum 31. August 2014 gesichert.

Zielzustand 2015:

Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung ist der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR bis 31. August 2015 gesichert. Insbesondere das Zentrale Personenstandsregister kann mit 01. November 2014 wie geplant in Betrieb gehen.

Istzustand 2015:

Bereitstellung der Rechnerleistung sowie Dienstleistungen für Zentrales Personenstandsregister ist erfolgt. Der Betrieb konnte planmäßig aufgenommen werden.

Datenquelle:
Vertragsabschluss

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Meilenstein 2: Sicherstellung Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI

Ausgangszustand 2014:

Derzeit ist der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR bis zum 31. August 2014 gesichert.

Zielzustand 2015:

Mit Abschluss der Änderungsvereinbarung ist der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR bis 31. August 2015 gesichert.

Istzustand 2015:

Der Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI ist sichergestellt.

Datenquelle:
Vertragsabschluss

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Abschluss der Änderungsvereinbarung hinsichtlich der erforderlichen Erweiterungen für den Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss der Änderungsvereinbarung hinsichtlich der erforderlichen Erweiterungen für den Betrieb der Anwendungen SIS II, PEFA/PI und ZPR.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2015
2014
2015

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.500

Tsd. Euro

Plan

-1.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.500

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.500

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-500

Tsd. Euro

Plan

-1.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

500

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

500

Tsd. Euro

Plan

1.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.000

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen für das gesamte Vorhaben betrugen 1.500.000,00 € und stimmen somit mit den Kosten, mit welchen zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung der ggstl. WFA gerechnet wurde, überein.
Abweichungen innerhalb der Projektlaufzeit ergaben sich lediglich aus verrechnungstechnischen Gründen.

Gesamtbeurteilung

Der Erfolg des Vorhabens wurde mit dem Abschluss des ggstl. Vertrages begründet, wodurch die Anforderungen der internen Organisationen im Rahmen des Vertrages effizient und wirtschaftlich umgesetzt werden konnten.
Auf die Erreichung der gewünschten Wirkungen haben sich durch externe Einflussfaktoren keine Auswirkungen ergeben. Der Betrieb der Anwendungen SIS II (Schengener Informationssystem), PEFA/PI (Personenfahndung/Personeninformation) und ZPR (Zentrales Personenstandsregister) kann sichergestellt werden. Der festgelegte Zielzustand wurde somit erreicht.

Das BM.I wird weiterhin versuchen seine IT-Strukturen zu optimieren und besonders effizient zu gestalten, weshalb nach Ablauf des gegenständlichen Vertrages eine weitere Vertragsverlängerung vorgesehen ist.

Aus dem Betrieb und Einsatz des ZPR haben sich positive Nebeneffekte insbesondere durch die Etablierung weiterer, auf dem ZPR aufbauenden E-Government- und Bürgerservices ergeben (zB. ALF). Dem Bürger werden durch den Einsatz des ZPR und der konsequenten Umsetzung des One Stop Shop Prinzips Amtswege zu verschiedenen Behörden erspart.
Die Abfragegenauigkeit konnte durch verbesserte Datenqualität erhöht werden (z.B. Fingerabdruckspeichermöglichkeiten – Biometrie, vermehrte Fahndungserfolge u.a. beim Thema Foreign Fighters). Durch den Einsatz moderner Technologien konnte technische Umsetzung und Informationsaustausch auf nationalem/internationalem Niveau standardisiert werden.


Verbesserungspotentiale

Es gibt keine Verbesserungspotentiale, da die erwartenden Wirkungen vollständig erreicht wurden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen