Vorhaben
Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -8.032
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfederung der außergewöhnlichen Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei Kulturen von Betrieben, auf deren Kulturflächen durch die Dürre 2013 Schäden (Ausfälle, Qualitätsminderungen) verursacht wurden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Unterstützte LandwirtInnen mit einem Rohertragsverlust von mind. 30 % auf Acker- und Dauerkulturflächen [Anzahl]
Istwert
2.724Anzahl
Zielzustand
10.000Anzahl
Datenquelle: Schätzung auf Basis vorangegangener Dürremaßnahmen
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Acker- und Dauerkulturen-Maßnahme
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Leistungen der Maßnahme beziehen sich auf einen einmaligen Zuschuss für geschädigte Kulturen (ha-Beihilfe).
Ausmaß der Förderung: siehe Pkt. 7.1. der Sonderrichtlinie
Förderungsvoraussetzungen:
– Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet laut Anlage 3
– Ordnungsgemäße Stellung des Ansuchens gemäß Pkt. 10
– Nachweis der Lage der Schadensflächen in einem ausgewiesenen Gebiet gem. Anlage 3
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Ausgangsschätzung ging von rd. 10.000 beantragenden Landwirtinnen und Landwirten aus, welche eine Beihilfe von durchschnittliche € 3.000,- aus Bundes- und Landesmitteln (je 50%) pro Betrieb erhalten sollten. Daraus errechnet sich der geschätzte Finanzierungsaufwand des Bundes von rd. € 15 Mio. (rd. € 30 Mio. Bund + Land).
Letztendlich lag aber der Bundesanteil nur bei rd. € 8 Mio.. Tatsächlich nahm nur ein Bundesland (Steiermark) die Maßnahme an (86% der Antragsteller). Offenbar wurden die Dürreschäden in den anderen Bundesländern überschätzt. Es waren überdies vor allem Sonderkulturen (z.B. Holunder) betroffen, die besonders in der Steiermark kultiviert werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Den Landwirten entstanden Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Beantragung der Förderung, inkl. der Erbringung von Nachweisen.
Bei einer Bearbeitungszeit von schätzungsweise 1,5h und einem Kostensatz von € 42,-/h betragen diese € 63,- je Landwirt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.