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Vorhaben

Garantieübernahmen gemäß § 1 und § 11 Garantiegesetz ("Inlands-" und "Internationalisierungsgarantien")

2016
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -26.056

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Zielgruppe („Betroffenen“) dieses Vorhabens sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie mittelständische Unternehmen.
Bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) handelt es sich um eine zu 100 % im Anteilsbesitz des Bundes befindliche Förderbank, die u.a. investitionsbereiten Unternehmen der Zielgruppe durch die Übernahme von Haftungen ermöglicht, Finanzierungsanforderungen von Banken zu erfüllen. Studien belegen zwar die steigende Investitionsbereitschaft österreichischer Unternehmen, diese sind jedoch vermehrt mit Kreditablehnungen bzw. Kreditkürzungen konfrontiert, wobei unternehmensseitig als Hauptgründe fehlende Sicherheiten und zu geringe Bonität des potenziellen Kreditnehmers bzw. der potenziellen Kreditnehmerin genannt werden. Da aws-Garantien private Kreditsicherheiten substituieren und ergänzen, steigt die Nachfrage nach Finanzierungmöglichkeiten bei der aws stetig an.
Die rechtliche Basis für die Übernahme entsprechender Haftungen (Garantien) bildet das Garantiegesetz 1977 in der geltenden Fassung. Gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz hat der Bundesminister für Finanzen unter Beachtung der verfahrensmäßigen und inhaltlichen Vorschriften des europäischen Beihilfenkontrollrechts Richtlinien zu erlassen, die insbesondere Regelungen zur Festlegung des Kreises der begünstigten Unternehmen, zu Ausmaß und Ausgestaltung der von der aws zu übernehmenden Garantien und zu den Grundsätzen der Festlegung von Garantieentgelten für Garantien gemäß § 1 Garantiegesetz (sog. „Inlandsgarantien“) enthalten. Eine ähnliche Verpflichtung sieht § 11 Abs. 4 Garantiegesetz für sog. „Internationalisierungsgarantien“ zur Unterstützung der Finanzierung von Internationalisierungsprojekten österreichischer Unternehmen gemäß § 11 Garantiegesetz vor. Die Richtlinien werden jeweils an aktuelle Entwicklungen im Finanzmarktbereich, im Förderungsgeschäft sowie an die aktuellen Budgetziele angepasst.
Die gemäß § 1 Abs. 3 Garantiegesetz erlassenen „Richtlinien des Bundesministers für Finanzen für beihilfenfreie Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH“ (Beihilfenfreie Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz) und die „Richtlinien des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH“ (Inlandsrichtlinien 2009 Garantiegesetz) sowie die gemäß § 11 Garantiegesetz erlassenen „Richtlinien des Bundesministers für Finanzen für beihilfenfreie Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH“ (Beihilfenfreie Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz) und die „Richtlinien des Bundesministers für Finanzen für Garantieübernahmen der Austria Wirtschaftsservice GmbH“ (Internationalisierungsrichtlinien 2009 Garantiegesetz) wurden mit 1. Juli 2014 durch die aws-Garantierichtlinien 2014 vom 27. Juni 2014 ersetzt.
Die kürzlich erfolgte Veröffentlichung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) im Amtsblatt der Europäischen Union erfordert bereits jetzt eine Änderung der aws-Garantierichtlinien 2014. Da die Richtlinien zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung der Unternehmen in einer konsolidierten Form vorliegen sollen, werden sie neu erlassen. Dabei soll auch der Titel geringfügig geändert werden und „aws-Garantierichtlinie 2014“ lauten. Die Neuerlassung der Richtlinie soll ferner zum Anlass genommen werden, den rechtlichen Handlungsspielraum der aws im Falle eines außergerichtlichen Ausgleichs klarzustellen.
Die neue aws-Garantierichtlinie 2014 ist bis 31. Dezember 2016 befristet. Im Jahr 2016 wird eine Evaluierung stattfinden, deren Ergebnisse beim Erlass der neuen Richtlinie für den Zeitraum 2017 bis 2019 Berücksichtigung finden soll. Wie für Richtlinien üblich, ergibt sich aus diesem Geltungszeitraum der Richtlinie der Berechnungszeitraum der ggstl. WFA von drei Jahren.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für KMU und mittelständische Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zustimmung zu Frage bzgl. "Senkung der Finanzierungskosten des Unternehmens" [%]

Istwert

84,1

%

Zielzustand

76,3

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Zustimmung zu Frage bzgl. "Erleichterung Zugang zu erforderlichen Finanzierungsmitteln" [%]

Istwert

89,7

%

Zielzustand

88,0

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Zustimmung zu Frage bzgl. "Verbesserung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens" [%]

Istwert

84,1

%

Zielzustand

75,3

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Neuobligo gem. § 1 und § 11 Garantiegesetz [€]

Istwert

231.400.000

Zielzustand

282.000.000

Datenquelle: aws

Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnologie, Energieeffizienz, Forschungs- & Entwicklungsvorhaben sowie Wachstums- und Innovationsprojekte.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- und Wettbewerbsstrategien durch Modernisierung der Angebotskapazitäten" [%]

Istwert

75,8

%

Zielzustand

43,3

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- und Wettbewerbsstrategien durch Auf- oder Ausbau von Angebotskapazitäten" [%]

Istwert

89,1

%

Zielzustand

73,2

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Zustimmung zu Frage bzgl. "Großer Projektbeitrag zu Wachstums- u. Wettbewerbsstrategien durch Erweiterung der Produktpalette" [%]

Istwert

61,7

%

Zielzustand

44,3

%

Datenquelle: aws (Befragung im Zuge des Wirkungsmonitorings)

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische KMU und mittelständische Unternehmen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Wahrnehmung der Größe des Projektbeitrags zur Absicherung oder zum Ausbau der Position auf internationalen Märkten durch GarantienehmerInnen [%]

Istwert

52,3

%

Zielzustand

27,8

%

Datenquelle: aws

Neuobligo der Internationalisierungsgarantien [€]

Istwert

17.050.000

Zielzustand

42.000.000

Datenquelle: aws


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Inlandsgarantien gemäß § 1 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2014

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Inland dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe, Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Förderbare Projekte
Die Garantien müssen der Aufbringung von Eigenkapital oder zur langfristigen Finanzierung folgender Projekte dienen:
– materielle und immaterielle Investitionen einschließlich nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Projekt (z.B. Technologietransfer, Produktdesign, Marketing, Patentanmeldungen, Lizenzen)
– Unternehmensübernahmen und -nachfolgen (einschließlich der Beteiligung an einer Gesellschaft im Inland)
– Forschungs- und Entwicklungsprojekte
– Projekte in allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sowie Energieeffizienzmaßnahmen
– Verbesserungen der Finanzierungsstruktur durch gegenüber den übrigen Gläubigern nachrangige Finanzierungen oder durch sonstige langfristige Kreditfinanzierungen
– Betriebsmittel (z.B. Wareneinkäufe) im Zusammenhang mit Investitionsprojekten.

Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.

Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt den Betrag von 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
In begründeten Einzelfällen (bei besonderem volkswirtschaftlichen Ertrag und zusätzlich guten Bonitäten) kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesen Grenzen abgewichen werden.

Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Investitionsfinanzierungen und 5 Jahre für Betriebsmittelfinanzierungen (zuzüglich tilgungsfreier Zeiträume von maximal 3 Jahren).

Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten und beträgt mindestens 0,6 % p.a. des garantierten aushaftenden Obligos.
Das Mindestentgelt von 0,6 % p.a. darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Dies wird durch eine Bürgschaft innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ermöglicht.
Garantien für Kredite an KMU mit einem Betrag über 2,5 Mio. Euro und für Kredite an mittelständische Unternehmen, die außerhalb der aws-Förderungsschwerpunkte investieren, wird ein ratingabhängiges gefördertes bzw. beihilfefreies Garantieentgelt verrechnet.
Details sind in den Konditionenblättern zu den einzelnen Garantieprogrammen angeführt.
Für Inlandsgarantien beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt bei Neuanträgen 0,5 % des Kreditvolumens für die ersten 2,5 Mio. Euro sowie 0,3 % des Kreditvolumens für den 2,5 Mio. Euro übersteigenden Betrag. Bei Abänderungen mit einer wesentlichen Risikoerhöhung für die aws und Abänderungen mit wesentlichem Arbeitsaufwand wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,15 % des aushaftenden garantierten Kreditteilbetrags in Rechnung gestellt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse – für den Fall, dass binnen 60 Tagen nach Garantiebeschluss noch keine Garantieerklärung ausgefertigt werden kann – mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2 % des zugesagten, maximalen Garantieobligos (Verlängerungsmöglichkeit für max. zwei Quartale, weiteres Promessenentgelt von 0,1 % pro Verlängerungsquartal).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Internationalisierungsgarantien gemäß § 11 Garantiegesetz iVm der aws-Garantierichtlinie 2014

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Garantieübernahmen für Finanzierungen von Projekten, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung eines österreichischen Unternehmens, der Einführung von Innovationen oder dem Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Ausland (Zielland) dienen.
Garantiefähige Unternehmen müssen in einem der folgenden Wirtschaftszweige tätig sein: industrielle oder gewerbliche Produktion, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungen, Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Transport- und Verkehrswirtschaft, Verarbeitungsunternehmen von landwirtschaftlichen Produkten der ersten Verarbeitungsstufe, Handel.
Garantiefähige Unternehmen müssen über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Förderbare Projekte
Die Garantien müssen
(a) zur Aufbringung von langfristigen Kreditfinanzierungen von Investitionen im Wege eines Beteiligungsunternehmens in einem Zielland (Finanzierungsgarantien; Garantienehmer ist das finanzierende Institut) oder
(b) zur teilweisen Deckung von wirtschaftlichen Risiken eines inländischen Unternehmens im Zusammenhang mit Beteiligungen oder sonstige Investitionen in einem Zielland (Projektgarantien; Garantienehmer ist das inländische Unternehmen)
dienen, wenn mit diesen Projekten die Erschließung von Märkten oder die Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen angestrebt wird und erreichbar erscheint.

Förderungsart
Garantie, wobei die Garantiequote bis zu 80 % der garantiefähigen Finanzierungsmittel beträgt.

Finanzierungsvolumen
Die Obergrenze des garantierten Obligos darf grundsätzlich pro Projekt den Betrag von 7,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
Pro Unternehmen gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an insgesamt aushaftendem aws-Obligo. Bei Garantien für Unternehmen, die Teil einer Gruppe verbundener Unternehmen sind, gilt grundsätzlich die Obergrenze von 25 Mio. Euro an aushaftendem aws-Obligo für die gesamte Gruppe.
In begründeten Einzelfällen (bei besonderem volkswirtschaftlichen Ertrag und zusätzlich guten Bonitäten) kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates von diesen Grenzen abgewichen werden.

Laufzeit
Die maximale Garantielaufzeit beträgt 20 Jahre für Finanzierungsgarantien und 10 Jahre für Projektgarantien.

Kosten
Das Garantieentgelt ist grundsätzlich abhängig von der Ratingklasse des Unternehmens, zu dessen Gunsten die Garantie übernommen wird, von der Laufzeit der garantierten Finanzierung sowie von der Einstufung des garantierelevanten Projektes nach Förderungsschwerpunkten und beträgt mindestens 0,6 % p.a. des garantierten aushaftenden Obligos.
Das Mindestentgelt von 0,6 % p.a. darf dabei jedoch nicht unterschritten werden. Dies wird durch eine Bürgschaft innerhalb des Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ermöglicht.
Garantien für Kredite an KMU mit einem Betrag über 2,5 Mio. Euro und für Kredite an mittelständische Unternehmen, die außerhalb der aws-Förderungsschwerpunkte investieren, wird ein ratingabhängiges gefördertes bzw. beihilfefreies Garantieentgelt verrechnet.
Details sind in den Konditionenblättern zu den einzelnen Garantieprogrammen angeführt.
Für Internationalisierungsgarantien beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt für Neuanträge: 0,5 % des garantierelevanten Beteiligungsprojektes. Bei Abänderungen mit einer wesentlichen Risikoerhöhung für die aws und Abänderungen mit wesentlichem Arbeitsaufwand wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,15 % des aushaftenden garantierten Kreditteilbetrags in Rechnung gestellt.
Bei Ausstellung einer Kreditgarantiepromesse – für den Fall, dass binnen 60 Tagen nach Garantiebeschluss noch keine Garantieerklärung ausgefertigt werden kann – mit der Gültigkeitsdauer von 6 Monaten beträgt das einmalige Promessenentgelt 0,2 % des zugesagten, maximalen Garantieobligos (Verlängerungsmöglichkeit für max. zwei Quartale, weiteres Promessenentgelt von 0,1 % pro Verlängerungsquartal).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-26.056

Tsd. Euro

Plan

-68.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

6.138

Tsd. Euro

Plan

6.900

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.918

Tsd. Euro

Plan

61.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

26.056

Tsd. Euro

Plan

68.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.585

Tsd. Euro

Plan

-27.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.915

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.670

Tsd. Euro

Plan

24.700

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.585

Tsd. Euro

Plan

27.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.227

Tsd. Euro

Plan

-25.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.961

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.266

Tsd. Euro

Plan

23.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.227

Tsd. Euro

Plan

25.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.244

Tsd. Euro

Plan

-15.700

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.262

Tsd. Euro

Plan

2.300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

10.982

Tsd. Euro

Plan

13.400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.244

Tsd. Euro

Plan

15.700

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Position „Werkleistungen“ stellt den Zuschuss des Bundes für den Abwicklungsaufwand (Personal– und Sachaufwand) für die Abwicklung der Inlands- und Internationalisierungsgarantien gem. Garantiegesetz, der nicht durch Bearbeitungs- und Abänderungsentgelte bzw. Garantieentgeltteile (d. i. bei beihilfenfreien Garantien die Verwaltungskostenkomponente) gedeckt ist, dar. Die Position „Transferaufwand“ stellt die Beträge des Bundes zur Schadloshaltung gemäß Garantiegesetz für die Inlands- und Internationalisierungsgarantien dar. Die budgetierten Werte beruhten auf aws-Annahmen der zu erwartenden Ausfälle. Aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds wurden seitens der Unternehmen weniger Investitionsprojekte durchgeführt, welche mit einer aws-Garantie besichert wurden, als erwartet.

Bei den Planwerten für den Transferaufwand wurden auch die Kapitalgarantien mit einbezogen, welche jedoch nicht unter den Anwendungsbereich der evaluierten Richtlinie fallen. Daher wurde auf eine Einbeziehung bei den Ist-Werten verzichtet.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

In den Evaluierungszeitraum fielen insgesamt 309 eingereichte Garantieanträge, davon 244 Inlandsgarantien und 65 Internationalisierungsgarantien. Davon wurden bei den Inlandsgarantien 107 und bei den Internationalisierungsgarantien 21 positiv beschlossen. Soweit es sich nachträglich feststellen ließ, wurde ein Großteil der abgelehnten bzw. zurückgezogenen Projekte nicht oder im geringeren Umfang realisiert. Durch aws Garantieübernahmen konnte bei den Inlandsgarantien ein Projektkostenvolumen von 602,91 Mio. Euro gehebelt werden und bei den Internationalisierungsgarantien ein Volumen von 39,46 Mio. Euro.

Gesamtbeurteilung

Ziel des Vorhabens war, die Übernahme von Garantien der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung (aws) zu ermöglichen. Dadurch soll es Unternehmen erleichtert werden, Zugang zu Finanzierungen zu erhalten und somit zusätzliche Investitionen zur nachhaltigen Stärkung der österreichischen Wirtschaft zu tätigen. Auf der rechtlichen Basis des Garantiegesetzes 1977 werden zu diesem Zweck Richtlinien für die aws erlassen, welche die Garantieübernahmen sowohl für Projekte im Inland als auch auf der internationalen Ebene regeln.

Als Zielwert wurde u.a. die Höhe des übernommenen Obligos definiert. Dies konnte nicht in voller Höhe realisiert werden. Grund hierfür ist vor allem die wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage während des Programmzeitraums mangelnde Bereitschaft der Unternehmen, größere Investitionsprojekte durchzuführen. Weitere Zielwerte wurden mittels Kundenbefragung ermittelt.

Ziel 1: Verbesserter Finanzierungszugang für KMU und mittelständische Unternehmen:
Hierbei wird durch die Garantieübernahme der aws der Zugang zu Kreditfinanzierungen für Unternehmen verbessert oder überhaupt erst ermöglicht. Eine Umfrage unter den Kunden der aws hat ergeben, dass 84,1 % der Befragten angaben, dass die Förderung eine Senkung der Finanzierungskosten des Unternehmens bewirkte. Darüber hinaus gaben 89,7 % der Befragten an, dass durch die Garantieübernahme der aws der Zugang zu erforderlichen Finanzierungsmitteln erleichtert wurde. Weitere 84,1 % gaben an, dass eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur erreicht werden konnte. Damit wurden sowohl die Ausgangswerte als auch die Zielwerte deutlich übertroffen.

Ziel 2: Erhöhte Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU und mittelständischen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Umwelttechnologie, Energieeffizienz, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Wachstums- und Innovationsprojekte:
Im Rahmen der Bewertung der volkswirtschaftlichen Wirkung erhebt die aws, ob das mit einer Garantie unterstützte Vorhaben unter anderem zu einer Prozess- oder zu einer Produktinnovation sowie zu einem Kapazitätsausbau und/oder Umsatzwachstum beiträgt.
Bei insgesamt 97 Garantien (davon 82 Inlands- und 15 Internationalisierungsgarantien) kam es durch das unterstützte Projekt zu einer Modernisierung der Angebotskapazitäten bzw. Prozessinnovation. Mit einem Anteil von 75,8 % an allen nach dieser Richtlinie übernommenen Garantien konnte das erwartete Ziel von 43,3 % überschritten werden. Bei insgesamt 89,1 % aller Inlands- und Internationalisierungsgarantien (insgesamt 114) kommt es durch das Projekt zu einer Erhöhung der Kapazität und/oder des Umsatzes. Damit konnte auch hier das erwartete Ziel von 73,2 % Zustimmung überschritten werden. Bei 65 Inlandsgarantien (von 107) und bei 14 (von 21) Internationalisierungsgarantien trug das unterstützte Projekt zu einer Produktinnovation bei. Dies stellt insgesamt 61,7 % aller Fälle dar, somit wurde der Zielwert (von 44,3 %) überschritten.

Ziel 3: Erhöhte Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Unterstützung von Beteiligungsvorhaben im Ausland durch österreichische KMU und mittelständische Unternehmen:
Bei 46 Inlandsgarantien und 14 Internationalisierungsgarantien wurde angegeben, dass das unterstützte Projekt zur Erhöhung der Exporte aus Österreich und damit zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsposition beigetragen hat. Bei weiteren 7 Internationalisierungsgarantien trug das Projekt auch ohne Erhöhung der Exportquote zur Verbesserung der internationalen Marktposition bei. Insgesamt trugen 52,3 % aller übernommenen Garantien zur Absicherung
bzw. zur Verbesserung der Position auf internationalen Märkten bei. Damit konnte der Zielwert von 27,8 % überschritten werden.

Hauptausschlaggebend für die Zielerreichung war die allgemeine wirtschaftliche Gesamtlage und die Bereitschaft der Unternehmen, Investitionen durchzuführen. Aufgrund der schwachen Konjunkturentwicklung war die Investitionsbereitschaft der Unternehmen zurückhaltend. Dies hatte zur Folge, dass die Anzahl der Garantieübernahmen und Obligohöhe unter den Erwartungen geblieben ist.

Seitens der Zielformulierung wurden bei der nachfolgenden Richtlinie (2017) die Messgrößen für die Zielerreichung abgeändert, sodass besser quantifizierbare Effekte z. B. geschaffene Arbeitsplätze berücksichtigt werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.