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Vorhaben

Schulrechtsnovelle 2014

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -11.648

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit dem Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013, BGBl. I Nr. 164/2013, und der damit verbundenen Auflösung der Bezirksschulräte wird eine Behördenebene wegfallen und werden die Aufgaben der Bezirksschulräte in Zukunft von den Landesschulräten wahrzunehmen sein. Dies erfordert eine umfassende Adaptierung des Schulrechtsbestandes. Überall dort, wo derzeit der Bezirksschulrat als Behörde mit Aufgaben betraut ist, muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass ab dem 1. August 2014 der Landesschulrat diesen ersetzt oder erforderlichenfalls auch eine andere zweckmäßige Lösung getroffen wird.

§ 8e SchOG sieht die Führung von Sprachförderkursen letztmalig im Schuljahr 2013/14 vor. Die mittlerweile acht Schuljahre geführten Sprachförderkurse haben sich bewährt und sollen daher für weitere zwei Schuljahre fortgeführt werden.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Außerordentliche SchülerInnen, die diesen Status aufgrund mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache aufgrund einer anderen Erstsprache erhalten haben, können in Sprachförderkursen bzw. Sprachstartgruppen bis zu zwei Jahre intensiv Deutsch lernen. Der Erwerb der Bildungssprache Deutsch ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg in Schule und Beruf in Österreich. Somit trägt die Maßnahme indirekt dazu bei, die Anzahl der SchulabbrecherInnen in der Gruppe der SeiteneinsteigerInnen längerfristig zu reduzieren.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Anpassung des Schulrechts an die neue Behördenstruktur

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Der Landesschulrat ist zuständige Schulbehörde

Ausgangszustand 2014:

In diversen Angelegenheiten des Schulrechts ist als Schulbehörde der Bezirksschulrat zuständig.

Zielzustand 2016:

Der Landesschulrat ist zuständige Schulbehörde.

Istzustand 2016:

Die durch das Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetz 2013, mit dem durch Auflösung der Bezirksschulräte eine Behördenebene weggefallen ist und die Aufgaben der Bezirksschulräte von den Landesschulräten wahrzunehmen sind, erforderlichen umfassenden Adaptierungen des Schulrechtsbestandes sind in Kraft getreten. Überall dort, wo der Bezirksschulrat als Behörde mit Aufgaben betraut war, ersetzt seit 1. August 2014 der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) den Bezirksschulrat oder wurde erforderlichenfalls auch eine andere zweckmäßige Lösung getroffen.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 48/2014 vom 9. Juli 2014

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache als Deutsch

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Schülerinnen und Schüler in Sprachförderkursen / Sprachstartgruppen [Anzahl]

Istwert

40.809

Anzahl

Zielzustand

25.000

Anzahl

Datenquelle: BMB, Abt. Präs.9

Planstellen für Sprachförderkurse [Anzahl]

Istwert

900

Anzahl

Zielzustand

440

Anzahl

Datenquelle: BMB, Abt. Präs.9


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Anpassung der Behördenzuständigkeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Landesschulrat wird für die bisher vom Bezirksschulrat besorgten Angelegenheiten zuständig gemacht.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Führung von Sprachförderkursen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch erlernen in einem bis zu zwei Unterrichtsjahre dauernden Sprachförderkurs die Unterrichtssprache. Das frühzeitige Erlernen der Unterrichtssprache ermöglicht einen fundierten Wissensgrundstock und begünstigt einen qualitativ höherwertigen Schulabschluss. Es erleichtert den Zugang zu höherer Bildung und zum Beruf.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

11.648

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei der Planung wurde davon ausgegangen, dass mit dem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen verbunden seien, da die bereits bestehende Zahl an Sprachförderkursen mit der bestehenden Personalkapazität weitergeführt wurde. Auf Grund der unvorhergesehenen Fluchtbewegungen ab Herbst 2015 musste die Zahl der angebotenen Sprachförderkurse jedoch deutlich erhöht werden, weshalb im Jahr 2016 zusätzliche 208 Landeslehrpersonen-Planstellen bereitgestellt werden mussten, die einen Transferaufwand an die Länder von 11,648 Millionen Euro verursachten. Die Bedeckung erfolgte im Rahmen der zusätzlichen Mittel aus dem Integrationstopf.

Gesamtbeurteilung

Laut Gesetz wird der ao-Status (außerordentliche/r Schülerin bzw. Schüler) – ein bis maximal zwei Jahre – an jene Schülerinnen und Schüler vergeben, die aufgrund einer anderen Erstsprache als Deutsch, dem Unterricht nicht folgen können. In dieser Zeit haben Schülerinnen und Schüler den Anspruch, Sprachförderkurse bzw. Sprachstartgruppen im Ausmaß von elf Wochenstunden zu besuchen und in dem Zeitraum die Unterrichtsprache Deutsch intensiv zu lernen. Die Novellierung des §8e im SchOG (Schulorganisationsgesetz) hat dieses Recht ab 1.9.2016 erstmals auf die AHS-Oberstufe (Allgemeinbildende höhere Schule) und die BMHS (Berufsbildende höhere Schule) ausgedehnt.

Aufgrund der Fluchtbewegungen seit Herbst 2015 hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 wiederum um mehr als 50% erhöht. Damit hat sich auch der Bedarf an Sprachförderkursen bzw. Sprachstartgruppen sowie an Lehrpersonal erhöht. Mit Unterstützung des Integrationspakets konnte die Anzahl der Planstellen 2015/16 auf 650 (APS – Allgemeine Pflichtschule), von 2014 geplanten 442, erhöht werden, wodurch ein Transferaufwand von 11,648 Millionen Euro verursacht wurde. 2016/17 standen 850 Planstellen in der allgemeinen Pflichtschule plus 50 VZÄ (Vollzeitäquivalent) für die AHS und BMHS zur Verfügung (siehe Schulrechtsänderungsgesetz 2016).

Eine Steigerung wie diese ist aber nicht prinzipiell zu erwarten, sondern hängt mit den weiteren Fluchtbewegungen zusammen und unterliegt einer großen Schwankungsbreite. Der Indikator über den Erfolg ist daher nicht die weitere Steigerung der Anzahl von Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Kursen, sondern besteht darin, möglichst alle Schülerinnen und Schüler mit ao-Status in den Kursen/Gruppen zu erfassen und gemäß der Anzahl der Schülerinnen und Schüler Personal-Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die Schülerinnen und Schüler möglichst rasch dem Unterricht in der Unterrichtssprache Deutsch folgen können.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen