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Vorhaben

Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty)

2016
Vorhaben überplanmäßig erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch die unregulierte und weite Verbreitung konventioneller Waffen kommen weltweit jährlich Hunderttausende Menschen zu Tode oder zu Schaden. Interne und internationale Konflikte werden durch den Einsatz konventioneller Waffen ermöglicht, verschärft und verlängert und damit die internationale Sicherheitslage beeinträchtigt. Konventionelle Waffen gelangen auch an die organisierte Kriminalität sowie Terroristen. Die vorgenannten Umstände führen zu einer mit unter massiven Beeinträchtigung menschlicher Sicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung. Durch das Fehlen internationaler Exportkontrollstandards für konventionelle Waffen werden die genannten Tendenzen gefördert, für die Hersteller konventioneller Waffen ergeben sich unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen.

Österreich hat den mehr als 7-jährigen Prozess zur Aushandlung des ATT nachdrücklich unterstützt. Österreich verfolgt damit sein traditionelles Engagement in den Bereichen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Stärkung des humanitären Völkerrechts. Für die österreichische Waffen- und Verteidigungsgüterindustrie soll der ATT international zumindest annähernd ähnliche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Österreich hat sich gemeinsam mit seinen EU-Partnern sowie anderen Staaten und Nichtregierungsorganisationen für einen Vertrag eingesetzt, der hohe Standards enthält. Die höheren Exportkontrollstandards von EU und Österreich bleiben weiter aufrecht.

Die höheren Exportkontrollstandards von EU und Österreich bleiben weiter aufrecht. in Österreich sehen sowohl das Kriegsmaterialgesetz als auch das Außenwirtschaftsgesetz die Berücksichtigung von Parametern wie internationale Verpflichtungen Österreichs und Embargos, das Bestehen oder die Gefahr eines bewaffneten Konfliktes oder gefährlicher Spannungen in einer Region sowie Menschenrechtskriterien vor. Kriegsmaterialgesetz (KMG) und Außenwirtschaftsgesetz (AußWG) entsprechen den Bestimmungen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern, ABl. Nr. L 335 vom 13.12.2008 S. 99.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben ist dem Wirkungsziel 2 des BMEIA zuzuordnen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bekämpfung bzw. Begrenzung der negativen Auswirkungen des illegalen und verantwortungslosen Waffenhandels auf Stabilität, Sicherheit und Menschenrechte, nachhaltige Wirtschafts- und Entwicklungspolitik.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Bestehen von Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen

Ausgangszustand 2014:

Derzeit gibt es keine internationalen Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen.

Zielzustand 2016:

Es wird bei der Beurteilung der Entwicklung bis zum Evaluierungszeitpunkt auf die dem ATT-Sekretariat vorliegenden Zahlen, die Ergebnisse der 1. ATT-Staatenkonferenz sowie Zahlenmaterial und Bewertungen von im Bereich engagierten Nichtregierungsorganisationen (etwa Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Saferworld, Amnesty International) zurück zu greifen sein.

Istzustand 2016:

Es bestehen internationale Regeln für den Handel mit konventionellen Waffen

Datenquelle:
ATT-Sekretariat

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Schaffung international zumindest annähernd ähnlicher Wettbewerbsbedingungen für die österreichische Waffen- und Verteidigungsgüterindustrie.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Die Wettbewerbsbedingungen wurden auf Basis von Rückmeldungen der Wirtschaft und des Stands der ATT-Universalisierung evaluiert

Ausgangszustand 2014:

Österreichische Unternehmen beklagen immer wieder eine im Vergleich zu anderen Staaten zu strikte Exportkontrollpolitik Österreichs.

Zielzustand 2016:

Anhand von Rückmeldungen seitens der Wirtschaft und des Stands der ATT-Universalisierung soll die Frage gleicher Wettbewerbsbedingungen evaluiert werden.

Istzustand 2016:

Der Waffenhandelsvertrag hat international zur Hebung der Standards der Exportkontrolle beigetragen.

Datenquelle:
Regelmäßige Kontakte mit interessierten Unternehmen, Fachressorts, sowie anderen ATT-Staaten

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 3: Weiterführung des traditionellen Engagements Österreichs in den Bereichen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Stärkung des humanitären Völkerrechts.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Staaten, die die Ratifikationsurkunden hinterlegt haben [Anzahl]

Istwert

89

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Datenquelle: ATT Sekretariat


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Verhandlung des ATT, Unterzeichnung des ATT bei der Unterzeichnungszeremonie am 3. Juni 2013 sowie Ratifikation des ATT

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Österreich hat sich in den vergangenen Jahren nachdrücklich für einen ATT eingesetzt, der hohen Standards entspricht. Nachdem der Verhandlungsprozess auf Grundlage der Ergebnisse der letzten Staatenkonferenz im März 2013 durch Beschluss der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte, hat Österreich in der ersten Gruppe der Unterzeichnerstaaten bei der feierlichen Zeremonie am 3. Juni 2013 in New York den Vertrag unterfertigt. Nunmehr soll die Ratifikation durch Österreich erfolgen (voraussichtlich 1. Halbjahr 2014).

Durch frühzeitige Unterfertigung und Ratifikation des ATT durch Österreich soll zur Universalisierung der ATT-Regelungen beigetragen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2016
2014
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

0

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine

Gesamtbeurteilung

Das Vorhaben wurde erfolgreich abgeschlossen. Durch die nicht regulierte und weite Verbreitung konventioneller Waffen kommen weltweit jährlich Hundertausende Menschen zu Tode oder zu Schaden. Interne und internationale Konflikte werden durch den Einsatz konventioneller Waffen ermöglicht, verschärft und verlängert und damit die internationale Sicherheitslage beeinträchtigt. Konventionelle Waffen gelangen auch an die organisierte Kriminalität sowie Terroristen. Die vorgenannten Umstände führen zu einer mitunter gravierenden Beeinträchtigung menschlicher Sicherheit und wirtschaftlicher Entwicklung. Durch das Fehlen internationaler Exportkontrollstandards für konventionelle Waffen werden die genannten Tendenzen gefördert.

Österreich hat den mehr als 7-jährigen Prozess zur Aushandlung des ATT durch aktive Beteiligung an den entsprechenden Verhandlungen nachdrücklich unterstützt. Österreich verfolgt damit sein traditionelles Engagement in den Bereichen Abrüstung, Rüstungskontrolle und Stärkung des humanitären Völkerrechts. Österreich hat sich gemeinsam mit seinen EU-Partnern sowie anderen Staaten und Nichtregierungsorganisationen für einen Vertrag eingesetzt, der hohe Standards enthält. Die höheren Exportkontrollstandards von EU und Österreich bleiben weiter aufrecht. Österreich war unter den ersten 50 Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben.

Der ATT ist nach dem Erreichen von 50 Ratifikationen am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. Die 1. Vertragsstaatenkonferenz im August 2015 hat das institutionelle Gefüge des ATT u.a. durch Einrichtung des ATT Sekretariats sowie Finanz- und Verfahrensregeln festgelegt. Auf dieser Basis sind die 2. Vertragsstaatenkonferenz im August 2016 in die inhaltliche Diskussion der Vertragsumsetzung eingetreten. Die 3. Vertragsstaatenkonferenz im September 2017 wird diese Beratungen fortsetzen und vertiefen.

130 Staaten haben den ATT unterzeichnet, der ATT zählt derzeit (Stand April 2017) 91 Vertragsstaaten. Zu den Vertragsstaaten zählen sämtliche EU-Staaten, die Schweiz und Norwegen, Australien, Japan, Neuseeland sowie zahlreiche Staaten in Lateinamerika und Afrika. Die USA haben den Vertrag unterzeichnet, China prüft einen Beitritt. Russland und die arabischen Staaten stehen dem ATT aus politischen Gründen ablehnend gegenüber, ebenso ist die asiatische Gruppe (noch) nicht mit vielen Staaten unter den Signatar- bzw. Vertragsstaaten vertreten. Österreich bemüht sich v. a. durch Teilnahme an den entsprechenden EU Programmen (outreach) um eine weitere Universalisierung des ATT.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen