Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Verordnung, mit der die Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird.

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Schülerheimbeiträge an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird.

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 233

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Von 3.800 SchülerInnen im Schuljahr 2013/14 an berufsbildenden höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (HBLA) waren 2.108 SchülerInnen in angeschlossenen Schülerheimen, das sind 55,5 % an 11 Standorten in Österreich mit acht verschiedenen Fachrichtungen. Die Unterbringung in Schülerheimen ist erforderlich, da das Einzugsgebiet der SchülerInnen aus ganz Österreich ist und die HBLA Ganztagesschulen sind.
Der Schülerheimbeitrag ist für Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die während des Schuljahres in einem Heim (Internat), das zu einer höheren land- und forstwirtschaftlichen Bundeslehranstalt gehört, untergebracht sind und dort betreut und verpflegt werden. Für die Finanzierung der Schülerheime bei höheren Land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten sollen die laufenden Kosten für die Unterbringung und Verpflegung durch Beiträge der SchülerInnen (Erziehungsberechtigten) abgedeckt werden. Wenn der Aufwand steigt, ist auch eine Erhöhung der Schülerheimbeiträge erforderlich. Dass der Aufwand derartiger Dienstleistungen gestiegen ist, ist etwa auch aus dem Anstieg des VPI mit rund 1,7% für das Jahr 2014 ersichtlich.
Eine Anpassung der Schülerheimbeiträge für Schülerinnen und Schüler ist daher notwendig.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung des Kostendeckungsgrades

Beschreibung des Ziels

Ziel der Schülerheime ist es, jungen Menschen im außerschulischen Bereich einen wertorientierten, den Anforderungen des täglichen Lebens entsprechenden Raum zu schaffen, in dem unter anderem Wohlbefinden, Erreichung des Studienzieles, Erfahrung sozialer Beziehungen und die Möglichkeit zur individuellen Entfaltung der Persönlichkeit gegeben sind. Der Durchschnittsaufwand pro InternatsschülerIn im Schülerheim beläuft sich auf € 6.107.
Der durchschnittliche Verpflegssatz beträgt € 2.923. Daraus ergeben sich Gesamtausgaben (Heim und Verpflegung) von durchschnittlich € 9.030 pro InternatsschülerIn. Der Deckungsgrad pro Schülerin für Heim und Küche beträgt rund 39%.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erhöhung Kostendeckung [%]

Istwert

37,9

%

Zielzustand

37,3

%

Datenquelle: BKLR


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erhöhung des Punktewertes

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Aufgrund der Anhebung des Schülerheimtarifes um 2,5 % errechnet sich der Punktewert mit 1,408 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 0,034 Euro. Der Schülerheimbeitrag für das Schuljahr 2015/2016, der sich aus diesem Punktewert multipliziert mit der (unveränderten) Anzahl der Punkte (2.600 Punkte) ergibt, wird sich damit von 3.570 Euro auf 3.660 Euro für das Schuljahr 2015/2016 erhöhen. Dies entspricht einer betragsmäßigen Steigerung um 90 Euro für das Schuljahr beziehungsweise um 9 Euro monatlich (bei 10 Monate Betrieb).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

233

Tsd. Euro

Plan

189

Tsd. Euro

Erträge

Ist

233

Tsd. Euro

Plan

189

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

233

Tsd. Euro

Plan

189

Tsd. Euro

Ergebnis

135

Tsd. Euro

Plan

63

Tsd. Euro

Erträge

Ist

135

Tsd. Euro

Plan

63

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

135

Tsd. Euro

Plan

63

Tsd. Euro

Ergebnis

98

Tsd. Euro

Plan

126

Tsd. Euro

Erträge

Ist

98

Tsd. Euro

Plan

126

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

98

Tsd. Euro

Plan

126

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es wurde auf die Wirtschaftlichkeit der Schülerheime geschaut und der Schülerheimbeitrag angehoben.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Es konnten knapp über 2000 SchülerInnen der Besuch einer höheren Ausbildung dadurch ermöglicht werden, dass ihnen auch Internatsplätze zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde mit Schuljahr 2014 /15 mit einer gesamten Kostendeckung von 36,5 % ausgegangen. Die Anzahl der SchülerInnen, die ein Internat besuchen, ist auf Grund der Größe der Internate limitiert. Um zum Ziel einer höheren Kostendeckung beizutragen, wurde eine Anhebung des Schülerheimbeitrags um 2,5 % von € 3.570 auf € 3.660 für 2015 / 2016 vorgesehen. Die Kostendeckung für 2015 / 2016 konnte dann auf 37,9 % gesteigert werden.

Gesamtbeurteilung

Allen Schülerinnen und Schülern soll der gleiche sozial verträgliche Tarif für die Unterbringung im Schülerheim ermöglicht werden. Weiters wird in „Unikatsschulen“ (v. a. Wein- und Obstbau, Gartenbau und Forst) eine einzigartige Ausbildung für das gesamte Bundesgebiet angeboten. Die Investitionen für eine Modernisierung bedeuten starke finanzielle Aufwendungen. Diese dienen in erster Linie zur Absicherung der Ausbildung und der ständigen Verbesserung des Bildungsangebots und nicht der Erzielung möglichst hoher Einnahmen. An den elf Schulstandorten werden durch Anwendung der Bundesleistungskostenrechnung laufend Kennzahlen und Indikatoren erhoben, die ein laufendes Controlling der Entwicklung der Kosten und Erlöse aus dem Betrieb der Schülerheime gewährleisten.
Eine Anhebung des Schülerheimtarifs um 90 € im Jahr war aus folgenden Gründen zumutbar: Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine qualitativ hochwertige Verpflegung (an manchen Standorten aus biologischer Landwirtschaft und aus eigener Erzeugung), gut ausgestattete Zimmer und sportliche und kulturelle Freizeitbeschäftigung. Diesen Gegenwert wissen auch die Eltern zu schätzen. Die Zufriedenheit lässt sich auch daraus ermessen, dass die Schülerheime sehr stark bei den Schülerinnen und Schülern nachgefragt sind.
Ebenso machen sich ändernde Rahmenbedingungen im Bereich von Bau- und Sicherheitsvorschriften laufende Investitionen erforderlich.
Die Schülerheime liefern auch einen Beitrag zur Stärkung der ländlichen Region als Abnehmer von Erzeugnissen aus der Region und als Arbeitgeber.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.