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Vorhaben

Umsetzung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: 11.391

Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die gegenständliche WFA wurde zum Entwurf der Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) und des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) gemäß § 5 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) idF BGBl. II Nr. 208/2014 zur Abwicklung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2014 – 2020 und Vergabe von Kofinanzierungsmitteln in diesem Rahmen verfasst.

Zur Bewältigung der durch Migrationsströme hervorgerufenen Herausforderungen wurde von der Europäischen Union der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (in Folge AMIF) eingerichtet. Dieser Fonds wird von den Mitgliedstaaten in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt bzw. verwaltet und umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020.

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen des AMIF sind:
. die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements
. die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates

Um europäische Mittel für Österreich aus dem AMIF lukrieren zu können und internationalen und europäischen Richtlinien (Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention, EU-Rückführungsrichtlinie) sowie der europäischen Zielsetzung – die Entwicklung einer gemeinsamen bzw. europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik, wobei ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter Berücksichtigung der Grundsätze der Solidarität und der Lastenteilung zwischen den Mitgliedsstaaten geschaffen werden soll – zu entsprechen, ist eine Umsetzung der Vorhaben im Bereich Asyl, Integration und Rückkehr unerlässlich.

Bei Betrachtung der aktuellen Situation in Österreich zeigt sich, dass auch aus gesellschaftspolitischer Sicht ein Tätigwerden bzw. das Aufrechterhalten bereits etablierter Maßnahmen in den genannten Bereichen absolut notwendig ist:
Im Bereich Asyl zeigt sich in Österreich eine besondere Belastungssituation, aufgrund der kontinuierlich steigenden Asylanträge. Allein im Jahr 2013 wurden 17.520 Asylanträge gestellt. Österreich zählt somit in diesem Bereich zu einem der meistbelasteten EU-Mitgliedstaaten. Das österreichische Asylsystem baut generell auf der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei gleichzeitiger Unterbindung des Asylmissbrauchs auf. Im Rahmen des umfassenden österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Fremdenpolizeigesetzes, erfolgt eine Umsetzung sämtlicher asylrelevanter europarechtlicher Vorgaben und Richtlinien. Um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren und die Wahrung der Qualität bei gleichzeitiger Beschleunigung der Asylverfahren zu gewährleisten, wurde mit Jänner 2014 das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eingerichtet. Durch Zusammenlegung der Behördenkompetenzen wird die Effektivität des Systems weiter erhöht. Die zulässige Verfahrensdauer im erstinstanzlichen Asylverfahren ist generell gemäß § 73 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) auf 6 Monate beschränkt. In der Mehrheit der Fälle liegt diese bei 3-5 Monaten, womit das max. Limit unterschritten wird. Österreich hat im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) stets ein breites Spektrum an Maßnahmen, die sich der Aufnahme von Asylwerber/innen widmen und zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung, sowie zur Länderdokumentation angeboten. Diese Bereiche umfassten Projekte zur Unterstützung der Asylbehörden, Beratungsprojekte im Asylverfahren zur Unterstützung von Asylwerbern nach der Ankunft in Österreich bzw. Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung der Überstellung in Bezug auf die Dublin-Verordnung. Darüber hinaus zielten weitere Maßnahmen auf die psychische Stabilisierung von traumatisierten Flüchtlingen mithilfe von Einzel- bzw. Gruppentherapien sowie auf Aufklärung der österreichischen Mehrheitsbevölkerung zum Thema Asyl und die Fluchthintergründe von Schutzberechtigten ab. Hierzu wurden u.a. Informationskampagnen, Workshops und Tandemprojekte durchgeführt.

Integration stellt eine Querschnittsmaterie dar und umfasst nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Die unterschiedlichen Teilbereiche von Integration werden in der institutionellen Verankerung auf Bundesebene abgebildet: Neben dem seit 01.03.2014 federführenden Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres werden auch in anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten integrationspolitische Themenstellungen behandelt – wie Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang uvm. Im Jahr 2010 wurde von der Bundesregierung der Nationale Aktionsplan für Integration (NAP.I) beschlossen und zwei neue Integrationsgremien, der Expertenrat (ER) und der Integrationsbeirat (IB) eingerichtet. Der Nationale Aktionsplan für Integration deckt alle gesellschaftlichen Bereiche von Schule über Sprache bis Arbeit, Freizeit und Wohnen ab. Die key issues Sprache & Bildung, Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration und Werte & Willkommenskultur stellen die Förderschwerpunkte des österr. Mehrjahresprogrammes dar. Durch die Umsetzung von Maßnahmen innerhalb dieser Bereiche sollen u.a. Kinder möglichst früh die deutsche Sprache erlernen, damit ihnen später der Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt offen steht. Die Beschäftigungsrate von Drittstaatsangehörigen (DSA) soll sukzessive an jene der Mehrheitsbevölkerung angepasst werden. Insbesondere soll Jugendlichen der Einstieg ins Berufsleben erleichtert werden. Österreich sieht Sprache & Bildung und die Beteiligung am Arbeitsmarkt als wesentliche Voraussetzung und Multiplikator für eine erfolgreiche Integration. Um DSA die Integration in die österr. Gesellschaft zu erleichtern, sollen von Anfang an die in der Rechtsordnung festgeschriebenen Werte des Zusammenlebens vermittelt werden. Dies wird im Rahmen einer Willkommenskultur geschehen, die Österreich auch für DSA Fachkräfte attraktiv macht. Die lokalen Gegebenheiten Österreichs werden prioritätsübergreifend Berücksichtigung finden, da Integration vor allem vor Ort in den Gemeinden stattfindet.

Im Bereich Rückkehr ist es Österreich in den letzten zwei Jahrzehnten (schon vor Einführung der EU-Rückführungsrichtlinie) gelungen, basierend auf dem allgemeinen Programm zur Förderung der humanitären freiwilligen und unterstützen Rückkehr von Migranten, die Option der freiwilligen Rückkehr sukzessive auszubauen. Die verstärkte Förderung von Maßnahmen in diesem Bereich hat dazu beigetragen, die Zahl der freiwilligen Rückkehrer zu steigern und die Anzahl der zwangsweisen Rückführungen zu reduzieren. So sind im Jahr 2013 aus Österreich 3.512 Personen freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt; demgegenüber stehen 1.904 Abschiebungen. In diesem Zusammenhang ist das vorrangige Ziel, effizientere Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Hierbei soll auch künftig der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um potentielle Rückkehrer über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und die damit verbundenen Vorteile informieren zu können. Auf spezielle Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehörige, wie Personen in Anhaltezentren und besonders schutzwürdige Gruppen, wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen. Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung werden begleitend Reintegrationsprogramme in unterschiedlichen Herkunftsländern umgesetzt.

Österreich erklärte sich im Zuge der Syrien Krise zu Resettlement von syrischen Flüchtlingen bereit. Künftig sollen derartige Aktionen fortgeführt werden, und wenn erforderlich, eine Ausweitung solcher Maßnahmen sichergestellt werden. Um auf humanitäre Krisen noch schneller reagieren zu können, ist die Etablierung geeigneter Strukturen für Ad-Hoc Aufnahmen vorgesehen.

Betroffene bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr sind zunächst potentielle Fördernehmer wie nationale und internationale Organisationen (NGOs, IGOs).
In weiterer Folge kann auch die Zielgruppe des AMIF, basierend auf der Verordnung (EU) Nr. 516/2014, als Betroffene definiert werden:
Die Zielgruppe des AMIF sind Drittstaatsangehörige, welche in den jeweiligen Bereichen bzw. spezifischen Zielen und den jeweiligen „Nationalen Prioritäten“ wie folgt definiert werden:
1) Asyl (VO/Art. 5)
a) Personen mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutzstatus im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU;
b) Personen, die eine der Formen des internationalen Schutzes nach Buchstabe a beantragt und noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben;
c) Personen, die vorübergehenden Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG genießen;
d) Personen, die in einem Mitgliedstaat Österreich neu angesiedelt oder aus einen Mitgliedstaat Österreich überstellt werden oder wurden.

2) Integration (VO/Art. 9)
Zielgruppen sind
a) Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig und längerfristig im Bundesgebiet niedergelassen sind;
b) Drittstaatsangehörige, denen internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt wurde (keine Asylwerber);
c) Direkte Verwandte dieser Zielgruppe, sofern nachgewiesen werden kann, dass ihre Aufnahme in die Maßnahme für die effektive Durchführung erforderlich ist (siehe Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 516/2014).

3) Rückkehr (VO/Art. 11)
a) Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder internationalen Schutz in einem Mitgliedstaat Österreich erhalten haben und die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden könnten;
b) Drittstaatsangehörige, denen in einem Mitgliedstaat Österreich ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU oder vorübergehender Schutz im Sinne der Richtlinie 2001/55/EG
gewährt wurde und die sich für die freiwillige Rückkehr entschieden haben;
c) Drittstaatsangehörige, die sich in einem Mitgliedstaat Österreich aufhalten und die Voraussetzungen für eine Einreise in einen Mitgliedstaat und/oder einen dortigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung gemäß Artikel 9 und gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Richtlinie 2008/115/EG aufgeschoben worden ist.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Auf der Grundlage der Ergebnisse des im Herbst 2013 zwischen Vertretern der Europäischen Kommission und Beamten des Bundesministeriums für Inneres stattgefundenen, sogenannten „Politikdialogs“, wurde ein mehrjähriges nationales Programm, das mit den spezifischen Verordnungen der EU im Einklang steht, entwickelt. Im Rahmen dieses österreichischen Mehrjahresprogrammes können Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Fonds umgesetzt werden. Seitens der Europäischen Union wurde festgelegt, dass die Förderfähigkeit von, bei der Umsetzung dieser Maßnahmen entstandenen Ausgaben, primär nationalen Vorschriften unterliegt, sofern in den spezifischen Verordnungen der EU keine spezifischen Regeln festgesetzt sind.
Im Zuge der Programmplanung und -durchführung wurde der Komplementarität des AMIF zu anderen Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten Rechnung getragen. Diese Berücksichtigung erfolgte sowohl auf nationaler Ebene im Rahmen des nationalen Programms sowie der entsprechenden Sonderrichtlinie zur Abwicklung des AMIF, als auch im europäischen Kontext im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Durch den Einsatz unterschiedlicher Koordinierungsmechanismen wurde ein Austausch auf unterschiedlichen Ebenen etabliert. Das wichtigste Instrument, um Finanzierungsüberschneidungen zu verhindern, ist die in Österreich im Einsatz befindliche Transparenzdatenbank, wo sämtliche Förderungen aus öffentlichen Mitteln gesetzlich verpflichtet zu erfassen sind.
Eine Herausforderung besteht hinsichtlich der Abgrenzung zwischen ESF und AMIF, da in der Praxis die Zielgruppenabgrenzung schwierig vorzunehmen ist. Eine breitere Zielgruppe, die nicht nur Drittstaatsangehörige sondern auch EU-Bürger inkludiert, könnte hier Erleichterung schaffen. Positive Synergieeffekte könnten auch durch die Zusammenführung der aktuell unterschiedlichen, parallel im Einsatz befindlichen Finanzierungsinstrumente zu einem Förderungsinstrument erzielt werden.
Komplementarität war von Beginn an ein wichtiges Thema, das sowohl im Nationalen Programm sowie der entsprechenden Sonderrichtlinie zur Abwicklung des AMIF verankert wurde und bei der Programmplanung hohe Priorität hatte. Im Bereich Asyl und Rückkehr ist aufgrund der singulären innerstaatlichen Zuständigkeit des BM.I auszuschließen, dass überschneidende Förderprogramme weiterer Förderstellen bestehen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: ASYL: Qualitätssicherung bzw. -entwicklung in den Asylverfahren und verbesserte Struktur in der Asylverwaltung

Beschreibung des Ziels

Durch Überprüfung von Abläufen, Strukturen und Entscheidungen soll eine Optimierung von Verfahrensprozessen herbeigeführt werden. Zudem soll durch Schulungen und vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Asylverwaltung, der Asylbehörde und für im Asylbereich relevante Dolmetscher eine Qualitätssteigerung in den Verfahrensentscheidungen erzielt werden. Durch die erzielten Verbesserungen sollen Zurückweisungen durch die zweite Instanz niedrig gehalten und eine rasche Herbeiführung der Rechtssicherheit für die Zielgruppe sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen zur Optimierung und Qualitätssicherung des Asylbereichs [Anzahl]

Istwert

7,75

Anzahl

Zielzustand

11,00

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Personen die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben [Anzahl]

Istwert

1.293

Anzahl

Zielzustand

330

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 2: ASYL: Effektuierte Unterstützung zur Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung

Beschreibung des Ziels

Um eine effektive Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung sicherstellen zu können, ist aufgrund von vorherrschenden Informationsdefiziten zu den Gründen und der Vorgehensweise der Überstellungen in einen anderen Mitgliedsstaat eine verstärkte Aufklärung und Beratung der Zielgruppe notwendig. Damit soll einerseits die Durchführung von Überstellungen nach der Dublin-Verordnung unterstützt und andererseits den Asylwerbern unbegründete Ängste vor einer Überstellung im Sinne der Dublin-Verordnung genommen werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe [Anzahl]

Istwert

11.830

Anzahl

Zielzustand

7.500

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Geleistete Beratungsstunden [h]

Istwert

34.307

h

Zielzustand

12.000

h

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung (Im 1.Zwischenbericht des Aufrufs 2017-19 werden die geleisteten Beratungsstunden nicht gesondert ausgewiesen. Es gibt nur eine Gesamtsumme für alle im Gesamtprojekt vorkommenden drei Maßnahmen)

Ziel 3: ASYL: Sichergestellte adäquate Abwicklung von Resettlement und humanitärer Hilfe

Beschreibung des Ziels

Durch den Aufbau eines zentralisierten und institutionalisierten Rahmens soll die adäquate Abwicklung jeglicher erforderlicher Maßnahmen, welche Resettlement Aktionen und humanitäre Hilfe voraussetzten, ermöglicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Erfolgreich neuangesiedelte Personen (lt. WFA 2016; hier: 2017) [Anzahl]

Istwert

1.004

Anzahl

Zielzustand

600

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 4: ASYL: Sichergestellter Zugang zu objektiver und verlässlicher Herkunftsländerinformation

Beschreibung des Ziels

Der Zugang zu objektiver und verlässlicher Information über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwebern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die Fairness und die Effizienz von Asylverfahren. Grundlage einer aktiven elektronischen
Informationsvermittlung ist die kontinuierliche Analyse und detaillierte Bewertung von Ländermaterialien. Es ist daher erforderlich, dass eine nach asyl- und schutzrelevanten Gesichtspunkten leicht zu durchsuchende Materialsammlung zu wichtigen Herkunftsländern zur Verfügung steht.

Im Rahmen dieser Maßnahme soll die Erhebung aktueller, objektiver und gesicherter Informationen und die laufende Überprüfung der bereits bestehenden Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylwerbern erfolgen und deren öffentliche Verfügbarkeit bzw. Zugangsmöglichkeit sichergestellt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Täglich verfügbare Dokumente mit aktuellen, gesicherten Informationen zu Herkunftsländern von Asylwerbern in den relevanten elektronischen Datenbanken [Anzahl]

Istwert

34.587

Anzahl

Zielzustand

27.000

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung (Erg: 561.893 permantent verfügbare Dokumente)

Ziel 5: ASYL: Sichergestellte psychologische und psychotherapeutische Betreuung von Asylwerbern und Schutzberechtigten

Beschreibung des Ziels

Erläuterung des Ziels: Da bei Personen der Zielgruppe zunehmend Traumatisierungen festgestellt werden, deren Behandlungen nicht nur zeit- sondern auch sehr kostenintensiv sind und die Behandlungen aufgrund von Selbstbehalten nicht von der jeweiligen Person selbst finanziert werden können, besteht in Österreich nach wie vor ein erhöhter Bedarf der Unterstützung in der professionellen, flüchtlingsspezifischen Psychotherapie und durch klinische Psychologen, insbesondere dementsprechender Unterstützung der Asylbehörden. Die Krankenbehandlungen verfolgen das Ziel, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für lebenswichtige persönliche Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit herzustellen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der betreuten Personen der Zielgruppe [Anzahl]

Istwert

5.836

Anzahl

Zielzustand

4.800

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Geleistete Betreuungsstunden [h]

Istwert

55.089

h

Zielzustand

33.500

h

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 6: ASYL: Umfassende Beratung von Asylwerbern und Schutzberechtigten im asylrechtlichen Verfahren

Beschreibung des Ziels

Zur Sicherstellung des internationalen Schutzes ist eine entsprechende Information der Betroffenen zur Gewährung von Asyl oder subsidiären Schutz erforderlich. Durch die Bereitstellung der für die asylrechtlichen Verfahren notwendigen Information oder durch die Unterstützung bei administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten soll eine rasche Abwicklung der Verfahren gewährleistet und die Phase der Entscheidungsunsicherheit für die Betroffenen möglichst kurz gehalten werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der beratenen Personen der Zielgruppe [Anzahl]

Istwert

23.313

Anzahl

Zielzustand

4.500

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Geleistete Beratungsstunden [h]

Istwert

33.756

h

Zielzustand

22.500

h

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 7: INTEGRATION: Weiterentwickelte Integrationsstrategien durch ein effektuiertes Indikatoren- und Monitoringsystem

Beschreibung des Ziels

Die Evaluierung der Integrationspolitik stellt eine unabdingbare Grundlage für die Festlegung künftiger Integrationsstrategien und Entscheidungsgrundlagen für effizienten Mitteleinsatz dar. Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieses Ziels Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln. Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen bzw. Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Integrationsstrategien [Anzahl]

Istwert

52

Anzahl

Zielzustand

25

Anzahl

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Ziel 8: INTEGRATION: Annäherung zwischen Zielgruppe und Aufnahmegesellschaft durch Vermittlung von Werten des Zusammenlebens, Stärkung des interkulturellen Dialogs sowie Unterstützung beim Start in ein selbstständiges Leben

Beschreibung des Ziels

Wird eine Gesellschaft wie die österreichische immer vielfältiger, gilt es sich auf gemeinsame Werte des Zusammenlebens zu verständigen. In Österreich formen dabei die in der Rechtsordnung abgebildeten Werte den Grundstein des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die österreichische Willkommenskultur soll es Zuwanderern erleichtern, ihre eigene Integration voranzutreiben. Des Weiteren wird Drittstaatsangehörigen – nach Zuerkennung des Schutzstatus – der Start in ein selbstständiges Leben erleichtert. Im Rahmen dieses Ziels soll eine aktive Service- und Willkommenskultur die neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen. Auch Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sollen, nach der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus und dem Ende der Grundversorgung, in diesem Sinne aktiv beim Start in ein selbstständiges Leben – welches Kenntnisse der deutschen Sprache, Selbsterhaltungsfähigkeit und gesicherte Wohnverhältnisse umfasst – unterstützt und damit in der neuen Gesellschaft willkommen geheißen werden. Weiters soll ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglicht und durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte die Zuwanderer an die österreichische Gesellschaft herangeführt sowie ein Beitrag zur Stärkung des interkulturellen Dialogs geleistet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Zielgruppenpersonen, welche beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem unterstützt worden sind [Anzahl]

Istwert

20.131

Anzahl

Zielzustand

5.500

Anzahl

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Ziel 9: INTEGRATION: Erhöhung des Anteils der Zielgruppe an der Erwerbsbevölkerung durch Befähigung der Zielgruppe zur Arbeitsmarktintegration und verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen

Beschreibung des Ziels

Erwerbstätigkeit erleichtert die gesellschaftliche Integration. Im Job treffen zugewanderte Personen auf „Einheimische“: hier werden die Sprachkenntnisse gefestigt und weiterentwickelt, hier werden zahlreiche Werte der österreichischen Gesellschaft sichtbar, hier findet interkultureller Dialog statt und es entwickelt sich ein Zugehörigkeitsgefühl zur österreichischen Gesellschaft. Die Erwerbstätigenquote von Drittstaatsangehörigen soll daher an die der Gesamtbevölkerung angeglichen und im Ausland erworbene Qualifikationen rasch anerkannt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Teilnehmende Personen in den Bereichen Beratung bzw. Arbeitsmarktvorbereitungskurse [Anzahl]

Istwert

712

Anzahl

Zielzustand

750

Anzahl

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Ziel 10: INTEGRATION: Erhöhung der Chancen im Bildungsbereich und Stärkung der aktiven Teilhabe in der Gesellschaft durch Sprachvermittlung und Bildungsberatung für die Zielgruppe

Beschreibung des Ziels

Das Beherrschen der deutschen Sprache und die Auseinandersetzung mit der Aufnahmegesellschaft bilden die Grundlage für eine gelungene Integration. Frühe Investitionen in Sprache & Bildung haben einen hohen Multiplikatoreffekt, erhöhen Erwerbschancen und öffnen den Zugang zur Gesellschaft. Die Anzahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache ohne Pflichtschulabschluss soll gesenkt werden und Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sollen bei Schuleintritt ausreichende Deutschkenntnisse haben und häufiger berufsbildende und allgemeinbildende Höhere Schulen besuchen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

An den Sprachkursen bzw. Bildungsberatungen teilnehmende Personen [Anzahl]

Istwert

4.571

Anzahl

Zielzustand

5.500

Anzahl

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Personen mit positiver zertifizierter Abschlussprüfung [%]

Istwert

61,5

%

Zielzustand

60,0

%

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Ziel 11: INTEGRATION: Verbesserter Zugang der Zielgruppe zu öffentlichen Leistungen durch Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung öffentlicher Leistungsanbieter und relevanter Akteure

Beschreibung des Ziels

Integration als „Querschnittsmaterie“ erfordert intensive Kommunikation und aktiven Erfahrungsaustausch aller beteiligten Akteure. Die enge innerstaatliche Vernetzung ist unerlässlich für eine nachhaltige Integration. Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert werden. Im Rahmen dieses Ziels soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen. Die Projekte zur Verbesserung der innerstaatlichen Vernetzung sollen den Aufbau nachhaltiger Organisationsstrukturen für das Integrationsmanagement fördern.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Relevante Akteure, denen interkulturelle Kompetenz vermittelt wurde [Anzahl]

Istwert

584

Anzahl

Zielzustand

75

Anzahl

Datenquelle: BMEIA: AMIF Berichtslegung

Ziel 12: RÜCKKEHR: Gesteigerte Anzahl an freiwilligen Rückkehrern

Beschreibung des Ziels

Im Rahmen der strategischen Rückkehrpolitik des BM.I wird der Freiwilligkeit der Rückkehr der absolute Vorzug gegenüber zwangsweisen Rückführungen eingeräumt, da dies insbesondere auch den Anforderungen der EU-Rückführungsrichtlinie entspricht. Daher werden im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds Projekte zur Forcierung der freiwilligen Rückkehr gefördert. Diese wird auch Angehaltenen in Schubhaft angeboten, sodass selbst der Prozess der Anhaltung die Priorisierung der freiwilligen vor der zwangsweisen Rückkehr nicht unterbricht.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Freiwillige Rückkehrer [Anzahl]

Istwert

9.490

Anzahl

Zielzustand

6.000

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 13: RÜCKKEHR: Gesteigerte Nachhaltigkeit der freiwilligen Rückkehr

Beschreibung des Ziels

Neben dem umfassenden Angebot der Beratungsleistung zur freiwilligen Rückkehr soll deren Anreiz und die Effektivität gesteigert, die Nachhaltigkeit gewährleistet und der Bedarf an Re-Migration reduziert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Personen, die Reintegrationsunterstützung im Herkunftsland erhalten haben [Anzahl]

Istwert

475

Anzahl

Zielzustand

450

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtslegung

Ziel 14: RÜCKKEHR: Garantierte qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich

Beschreibung des Ziels

Aufgrund der Sensibilität des Themas werden Fortbildungen für im Rückkehrbereich involvierte Mitarbeiter als essentiell angesehen. Entsprechende Schulungsmaßnahmen sollen reibungslose und wirksame Rückführungsverfahren gewährleisten und eine Qualitätssteigerung in Verfahrensentscheidungen erzielen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Gesamtzahl der Personen, die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rückkehrbereich teilgenommen haben [Anzahl]

Istwert

3.391

Anzahl

Zielzustand

30

Anzahl

Datenquelle: BM.I: AMIF Berichtswesen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Rechtsberatung sowie Bereitstellung von Informationen zu den administrativen und gerichtlichen Formalitäten für Asylwerber

Beitrag zu Ziel 6

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme soll Asylwerbern die Bereitstellung von Informationen oder die Unterstützung bei den administrativen und/oder gerichtlichen Formalitäten und Bereitstellung von Informationen oder Beratung zum möglichen Ausgang des Asylverfahrens – einschließlich zu Aspekten wie freiwillige Rückkehr – geboten werden. Diese Beratungen sollen darauf ausgerichtet sein, schnelle und effiziente Verfahren zu fördern. Angestrebt wird weiterhin Rechtsberatung im Asylverfahren direkt bei der Behörde bzw. in enger Akkordierung mit dieser.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Beratungen von Asylwerbern im Zusammenhang mit der Dublinverordnung

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Projekte gefördert werden, die eine qualitativ hochwertige Beratung der Asylwerber über die praktischen Aspekte der Anwendung der Dublin-Verordnung gewährleisten und die Personen über die konkreten Auswirkungen informieren.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Studien und Evaluierungen in der Asylverwaltung sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In diesem Bereich werden Projekte angestrebt, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der Asylbehörde und des Verwaltungsgerichtshofs dienen, wie beispielsweise die Entwicklung von Indikatoren (Vergleichsgrößen) und Bewertungsmethoden für die Behörden. In diesem Zusammenhang soll auch der EU-weite Austausch mit Partnerbehörden forciert werden. Dazu sollen entsprechende Studien, Evaluierungen und Berichte erstellt werden.

Weiters sollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Bedarfsträger umgesetzt werden. Insbesondere bei Translationsprozessen im Asylverfahren werden spezifische Anforderungen an Dolmetscher gestellt. Damit diese eine entsprechende Handlungskompetenz erwerben können, erfordert es Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, die auf die Anforderungen im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. auf die Erstbefragungen von Asylsuchenden durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgerichtet sind. Weiters sollen unter anderem auch Schulungsmaßnahmen, die verbesserten und beschleunigten Verfahrensabläufen dienen oder die der erhöhten Belastung der Mitarbeiter begegnen, verwirklicht werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Flüchtlingsspezifische Psychotherapie insbesondere zur Behandlung von Traumatisierungen

Beitrag zu Ziel 5

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Projekte sollen sich einer gezielten Behandlung von psychischen Krankheiten verschreiben, an denen die Zielpersonen in Folge des Erlebten leiden. Ziel der Behandlungen soll es sein, die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen Bedürfnisse zu sorgen, nach Möglichkeit wiederherzustellen, zu festigen oder zu verbessern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Bereitstellung von Herkunftsländerinformation für Asylbehörden

Beitrag zu Ziel 4

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es sollen für die Zielgruppen unabhängige, objektive, sorgfältig recherchierte und aktuelle Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt werden und weiterhin den Asylbehörden in Österreich und anderen Mitgliedstaaten sowie Dritten zur Unterstützung im Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen Nutzer auch in der Handhabung der Datenbank geschult werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Maßnahmen zur Unterstützung bei der Neuansiedlung

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Aufnahmeprogramm sollen die für Resettlement und Humanitäre Hilfe erforderlichen Maßnahmen (z.B. Transfer der Personen nach Österreich, entsprechende Information, Unterstützung und Versorgung bei Ankunft, Familienzusammenführung, sprachliche Unterstützung) abgedeckt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Angestrebt werden Sprachkurse und Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung sowie Projekte, die während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl Unterstützung anbieten

Beitrag zu Ziel 10

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit Unterstützung des AMIF sollen bereits bestehende nationalstaatliche Maßnahmen, wie z.B.: die Integrationsvereinbarung, ausgebaut werden:

Konkret sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die zum einen über Sprachkurse und zum anderen über Projekte im Bereich Bildung bzw. Bildungsberatung Defizite im sprachlichen Bereich ausgleichen. Weiters sollen, begleitend zur sprachlichen Integration, auch Grundkenntnisse in Bezug auf die Geschichte, die Institutionen, die sozioökonomischen Merkmale, die Kultur und die grundlegenden Normen und Werte der österreichischen Aufnahmegesellschaft vermittelt werden.

Ein verstärkter Fokus soll dabei auf Kinder und Jugendliche gelegt werden, um einer ungleichen Ausgangslage für den Eintritt in die Schule bzw. den Arbeitsmarkt möglichst früh entgegen zu wirken und die Zahl der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, ohne Pflichtschulabschluss oder weiterführender Ausbildung im Idealfall zu senken. Während der Phase des Übergangs von Schule zu Beruf bzw. bei der Berufs- und Ausbildungswahl sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Unterstützung geboten werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Es werden Projekte angestrebt, die die Zielgruppe beim Wissenserwerb über das österreichische Wertesystem fördern, diese und die Aufnahmegesellschaft einander näher bringen und sie beim Start in ein selbständiges Leben unterstützen.

Beitrag zu Ziel 8

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In dieser Maßnahme soll der Bezug zu Österreich, vor allem für kürzlich zugewanderte Personen, gestärkt und rechtskulturelle Werte wie Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Gemeinwohl u.a. näher gebracht werden. Es werden daher Projekte angestrebt, die den Gedanken der Service- und Willkommenskultur vor allem auf lokaler Ebene umsetzen und die Aufnahme von neuzugewanderten Drittstaatsangehörigen unterstützen, ein Zusammentreffen der Mehrheitsgesellschaft und der Zuwanderer ermöglichen und Zuwanderer durch die Vermittlung der in Österreich geltenden Werte an die österreichische Gesellschaft heranführen und somit zur Stärkung des interkulturellen Dialogs beitragen. Andererseits sollen in dieser Maßnahme, im Sinne einer aktiven Willkommenskultur, auch Projekte zur Unterstützung von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten nach Zuerkennung eines Schutzstatus und Ende der Grundversorgung bei ihrem Start in ein selbständiges Leben umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Es werden Projekte angestrebt, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten

Beitrag zu Ziel 9

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Befähigung zur Arbeitsmarktintegration der Erwerbspersonen mit Migrationshintergrund soll einer der Schwerpunkte der kommenden Jahre sein und sich auch in der Förderstruktur in Österreich widerspiegeln. Der Fokus dieser Maßnahme liegt somit auf Projekten mit dem weiterführenden Ziel, den Anteil der Drittstaatsangehörigen an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen und die Erwerbsbeteiligung zeitlich zu verlängern. Angestrebt werden Projekte, die berufs- bzw. fachspezifische Sprachkurse, Qualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen, Mentoring- und Orientierungsprogramme aber auch berufsbezogene Beratung (z.B.: Informationsvermittlung über die Möglichkeiten der Anerkennung vorhandener Qualifikationen) anbieten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Durch die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie dem Austausch von best-practice Beispielen, sollen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessert und der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden

Beitrag zu Ziel 11

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In dieser Maßnahme werden Projekte angestrebt, die die Schaffung von Vernetzungsebenen und Integrationsplattformen sowie den Austausch von best practice Beispielen Kommunikation und Erfahrungsaustausch der relevanten Akteure verbessern sollen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll der interkulturelle Kapazitätenaufbau von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefördert werden. Projekte zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz und Kommunikation (z.B.: durch interkulturelles Training) insbesondere für öffentliche Leistungsanbieter, sollen Migranten einen verbesserten Zugang zu öffentlichen Leistungen ermöglichen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Rückkehrberatung im freien Parteienverkehr sowie in Anhaltezentren

Beitrag zu Ziel 12

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

In erster Linie sollen damit Projekte zur Rückkehrberatung umgesetzt werden, die die Zielgruppe über die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr und den damit verbundenen Vorteilen informiert sowie die Rückkehr im Bedarfsfall organisiert. Hierbei soll der Fokus auf das Bestehen einer flächendeckenden und zielgerichteten Beratungsstruktur gelegt werden, um effiziente Mittel zur Steigerung der Attraktivität der freiwilligen Rückkehr zu etablieren. Auf spezielle Gegebenheiten bzw. Bedürfnisse bestimmter Zielgruppenangehöriger wie insbesondere Personen in Anhaltezentren sowie besonders schutzwürdige Gruppen wird dabei durch spezifische Maßnahmen Bedacht genommen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe auswerten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungskonzepte, Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln

Beitrag zu Ziel 7

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Im Sinne der Stärkung der Fähigkeit der Mitgliedstaaten, ihr Migrationsmanagement und ihre Integrationsstrategien weiter zu entwickeln, sollen im Rahmen dieser Maßnahme Projekte gefördert werden, die systematische Daten und Statistiken über Migrationsverfahren und Integrationsverläufe analysieren und verbreiten sowie Monitoring-Instrumente, Evaluierungs-konzepte und Indikatoren und Vorgaben zur Messung der Erfolge entwickeln.

Die Projekte zur Evaluierung und Bewertung der Integrationspolitik sollen den Wissensstand über den Integrationsprozess erhöhen und dadurch Integrationsstrategien – innerstaatlich und auf EU-Ebene – verbessern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Reintegrationsunterstützung in ausgewählten Drittstaaten

Beitrag zu Ziel 13

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Begleitend zur Rückkehrberatung werden in ausgewählten Zielländern, die sich aufgrund der aktuellen Bedarfslage nach Herkunft der stärksten Migrationsströme ergeben, Reintegrationsprojekte durchgeführt, um den Anreiz und die Effektivität der freiwilligen Rückkehr zu steigern, eine Nachhaltigkeit der Rückkehr zu gewährleisten und den Bedarf an Re-Migration zu reduzieren. Durch Umsetzung von individuell abgestimmten Reintegrationsmaßnahmen soll die wirtschaftliche und soziale Wiedereingliederung des Rückkehrers in seinem Herkunftsland gewährleistet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Rückkehrbereich

Beitrag zu Ziel 14

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung von entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2017
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

11.391

Tsd. Euro

Plan

-29.254

Tsd. Euro

Erträge

Ist

31.314

Tsd. Euro

Plan

35.824

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

10.808

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.115

Tsd. Euro

Plan

65.078

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.923

Tsd. Euro

Plan

65.078

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

31.314

Tsd. Euro

Plan

35.824

Tsd. Euro

Ergebnis

351

Tsd. Euro

Plan

-7.467

Tsd. Euro

Erträge

Ist

4.937

Tsd. Euro

Plan

4.517

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

2.430

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.156

Tsd. Euro

Plan

11.984

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

4.586

Tsd. Euro

Plan

11.984

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

4.937

Tsd. Euro

Plan

4.517

Tsd. Euro

Ergebnis

9.669

Tsd. Euro

Plan

798

Tsd. Euro

Erträge

Ist

17.432

Tsd. Euro

Plan

9.357

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

5.039

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.724

Tsd. Euro

Plan

8.559

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.763

Tsd. Euro

Plan

8.559

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

17.432

Tsd. Euro

Plan

9.357

Tsd. Euro

Ergebnis

1.371

Tsd. Euro

Plan

-11.311

Tsd. Euro

Erträge

Ist

8.945

Tsd. Euro

Plan

5.817

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

3.339

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

4.235

Tsd. Euro

Plan

17.128

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.574

Tsd. Euro

Plan

17.128

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

8.945

Tsd. Euro

Plan

5.817

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständigen WFA wurde mit Erträgen in Höhe von € 4,517 Mio. für das Kalenderjahr 2015, € 9,35 Mio. für das Kalenderjahr 2016 und € 5,817 Mio. für das Kalenderjahr 2017 im Bereich AMIF geplant.
Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 4,937 Mio. im Kalenderjahr 2015, € 17,432 Mio. im Kalenderjahr 2016, sowie € 8,945 Mio. im Kalenderjahr 2017 eingetreten.
Gründe hierfür sind zusätzlich bereitgestellte Mittel seitens der Europäischen Komission, wie zum Beispiel für Relocation und eine erhebliche Forcierung im Rückkehrbereich.
Diese Mehreinnahmen waren zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung gegenständiger WFA nicht absehbar und beziehen sich auch nicht ausschließlich auf die rein durch die durchgeführten Projekte erzielten Indikatoren. Die übermäßig erreichten Indikatoren lassen sich darauf zurückzuführen, dass es in vielen Projekten zu höheren Ergebnissen, als ursprünglich bei der WFA-Erstellung angenommen, gekommen ist. Bei der WFA-Erstellung wurden Zielwerte, aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit angenommen. Die Istwerte überschreiten durch verschiedenste externe Einflüsse (beispielsweise der hohe Flüchtlingsstrom 2015) diese Zielwerte. Die Mehreinnahmen und Minderauszahlungen haben zwangsläufig nichts mit der übermäßigen Erreichung der Zielwerte zu tun, da es sich um zusätzliche Mittel für Relocation und Maßnahmen im Rückkehrbereich handelt. Bereits laufende Projekte wurden dadurch finanziell nicht aufgestockt, außer in einzelnen Fällen im Bereich „Rückkehr“.
Zusätzlich zu den gestiegenen Mehreinnahmen, wurden die tatsächlichen Aufwende pro Kalenderjahr gesenkt, da für die Projekte mit Laufzeitbeginn 01.01.2017 eine längere Laufzeit (3 Jahre) gewählt wurde und somit statt drei nun vier Raten mit prozentuell geringerem Ausmaß ausbezahlt werden.
Sonstige unerwartete „Probleme“ sind nicht aufgetreten.
Emergency Assistance (EMAS) fällt nicht in den Wirkungsbereich des Österreichischen AMIF Mehrjahresprogramms und ist folglich nicht Teil der gegenständlichen WFA.

Gesamtbeurteilung

Mit dem gegenständlichen, zu evaluierenden Vorhaben, wurde ein europäisches Förderinstrument, der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, umgesetzt. Zur Umsetzung des Vorhabens wurden Förderprojekte in den Bereichen Asyl, Integration und Rückkehr gesetzt.
In den Bereichen Rückkehr und Asyl strebte man nach einer möglichst großen überregionalen bzw. bundesweiten Projektfinanzierung. Im Bereich Integration verfolgte man hingegen das strategische Ziel, kleine, lokale Projekte unter starker Einbindung diverser Partner zu fördern.
Die personelle Ressourcenausstattung zur Abwicklung des Fonds ist von 20 Personen bei Fondsstart auf ca. 25 Personen angewachsen. Der hohe Personalaufwand erklärt sich dadurch, dass die Behörde aufgrund der bereits in der Vergangenheit gut etablierten Strukturen und langjähriger Erfahrung, verstärkt in Richtung Wirkungskontrolle geht und auf ein hohes Qualitätsniveau der erbrachten Leistungen setzt.
Es wird festgehalten, dass die gesamte Ausrichtung des Fondsvolumens die Ausgangssituation von 2014 widerspiegelt und nicht den stark veränderten Bedarf seit 2015, was sich auch in der (Über)Erfüllung der Ziele widerspiegelt. Die Herausforderungen im Bereich Asyl, Rückkehr und Integration in Österreich hätten insbesondere nach der Flüchtlingswelle nicht ausschließlich mit Fondsmitteln bewältigt werden können.
Die Ziele der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen entsprachen den tatsächlichen Bedürfnissen. Die wurde einerseits durch eine sorgfältige Planung und andererseits durch die rasche Reaktion auf den veränderten Bedarf sichergestellt. Die Kohärenz wurde bei der Planung und bei der Durchführung des Fonds durch verschiedene Maßnahmen berücksichtigt. Dazu zählen vor allem die enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Verantwortungsträgern in Form von kompetenz-übergreifenden Gremien sowie die Transparenzdatenbank. Diese Maßnahmen sicherten zudem die Komplementarität des AMIF zu anderen Förderprogrammen und Finanzierungsinstrumenten – sowohl in der Programmplanung als auch –durchführung.

Abweichungen bei den Ziel- und Istwerten von Kennzahlen und Meilensteinen sind wie folgt zu erläutern:
Ziel 1 wurde überwiegend erreicht. Es handelt sich hier um ein Ziel mit zwei Kennzahlen, wovon eine überplanmäßig erreicht werden konnte („Personen, die erfolgreich an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilgenommen haben“, Zielzustand 2017: 330, Istzustand 2017: 1.293). Die andere Kennzahl („Gesamtzahl der aus den erstellten Studien abgeleiteten Feststellungen und Empfehlungen zur Optimierung und Qualitätssicherung des Asylbereichs“) wurde deshalb knapp nicht erreicht (Zielzustand 2017: 11, Istzustand 2017: 7,75), da es in einem Projekt eine Verzögerung des Projektstarts gab und sich daher die geplanten Meilensteine zeitlich verändert haben. Die Durchführung und Erreichung der Zielindikatoren in diesem Projekt sind jedoch nicht gefährdet. Es wird davon ausgegangen, dass der Zielzustand am Ende der Förderperiode erreicht werden kann. Ein anderes, diesem Ziel zuordenbares Projekt, hat zum Zeitpunkt der Evaluierung die geplanten Studien/Evaluierungen noch nicht umgesetzt, da dies erst zu einem späteren Zeitpunkt im Projektverlauf geplant ist.
Ziel 2: Das nicht selbe Verhältnis bei der Übererfüllung der Kennzahl 1 und der Kennzahl 2 rührt daher, dass mehr Personen in geringerer Zeit beraten wurden.
Ziel 3: Die Diskrepanz zwischen den beratenen Personen und den Beratungsstunden ergibt sich daraus, dass mehr Personen in der vorgegeben Zeit beraten wurden.
Ziel 4: Der höhere Andrang auf den Wartelisten aufgrund der Flüchtlingskrise 2015, konnte durch die Aufstockung des Personals auch rasch abgearbeitet werden. Ergänzend wird angeführt, dass Projektträger oft nicht zu 100% aus dem BM.I gefördert wurden, sondern auch andere finanzielle Mittel genützt wurden.
Ziel 7, welches überwiegend erreicht werden konnte, setzt sich aus zwei Kennzahlen zusammen, wobei eine („Personen mit positiv zertifiziertet Abschlussprüfung“) planmäßig erreicht und die andere („an den Sprachkursen bzw. Bildungsberatungen teilnehmenden Personen“) nur knapp (Zielzustand 2017: 5.500, Istzustand 2017: 4.571) nicht erreicht werden konnte. Unvorhersehbare Projektverzögerungen führten zur Nichterreichung zum Zeitpunkt der Evaluierung. Die Indikatoren werden am Projektende jedoch planmäßig, nach derzeitigem Ermessen der Projektträger, umgesetzt.
Ziel 8 mit der Kennzahl „teilnehmende Personen in den Bereichen Beratung bzw. Arbeitsmarktvorbereitungskurse“ wurde ebenso überwiegend erreicht (Zielzustand 2017: 750, Istzustand 2017: 712). Dies ist darauf zurückzuführen, dass bei der Erstellung der Evaluierung die Projektumsetzung zur Erreichung dieser Kennzahl noch nicht so weit fortgeschritten war.
Ziel 12: In geringerer Zeit wurden mehr Fälle bearbeitet.
Ziel 14: Das Aus- und Fortbildungsprogramm betraf nicht allein den Rückkehrbereich, sondern auch Asyl.


Verbesserungspotentiale

Von einem externen Evaluiererteam wurden (einige wenige) Verbesserungspotentiale festgestellt:
Mit dem bislang sehr erfolgreich praktizierten Instrument der Rückkehrberatung allein wird die Anzahl der freiwilligen Rückkehrer nicht mehr in dem bisherigen Ausmaß gesteigert werden können. Die Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen gegenüber der freiwilligen Rückkehr ist deutlich gestiegen. Als Anreiz könnte das Angebot der Reintegrationsprogramme noch weiter ausgebaut werden.
Um den Faktor Nachhaltigkeit, der sich nicht immer innerhalb der Projektlaufzeit einstellt, sondern oftmals erst nach Ende des Projekts, zu überprüfen, wäre ein langfristig ausgerichtetes Monitoring notwendig. Dies ist aktuell im Fonds nicht vorgesehen und kann auf Projektebene seitens der Begünstigten auch nicht finanziert werden.
Auch wurde festgehalten, dass die Zersplitterung der Kompetenzen sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht als auch aus Sicht der Gesamtsteuerung nicht ideal ist. Durch Bündelung dieser Kompetenzen – sowohl verwaltungstechnisch als auch inhaltlich – könnten eventuell Synergieeffekte genutzt und Koordinations- und Abstimmungsschleifen reduziert werden.


Weitere Evaluierungen

Gem. Art. 57 Abs. 1 (a) der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 haben die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember 2017 einen Zwischenbericht über die Durchführung der Maßnahmen und den Fortschritt beim Erreichen der Ziele der nationalen Programme zu legen.
Gem. Art. 57 Abs. 1 (b) der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 haben die Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 31. Dezember 2023 einen Ex-post-Evaluierungsbericht über die Wirkung der Maßnahmen der nationalen Programme zu legen.


Weiterführende Informationen