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Vorhaben

Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Teilnehmer des G-20-Gipfels im Herbst 2011 in Cannes haben wegen der weltweit weiterhin labilen Wirtschaftsentwicklung eine zeitlich beschränkte Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf der Basis von bilateralen Beiträgen angeregt. Vor diesem Hintergrund haben die Staats- und Regierungschefs der EU in einer Erklärung vom 9.12.2011 beschlossen, bis zu 200 Mrd. Euro in Form von bilateralen Darlehenszusagen an den IWF bereitzustellen. In der Sitzung der EU-Finanzminister vom 19.12.2011 wurde festgehalten, dass davon die Eurostaaten 150 Mrd. Euro zur Verfügung stellen werden. Entsprechend dem Anteil Österreichs an der Eurozonenquote am IWF von 4,09% beträgt der österreichische Beitrag 6,13 Mrd. Euro.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf soll die Österreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt werden, im Rahmen eines bilateralen Vertrages, dem IWF eine zeitlich begrenzte Kreditlinie im Umfang von maximal 6,13 Mrd. Euro bereitzustellen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine langfristige Stabilisierung der Weltwirtschaft nach den Krisenjahren 2008 und 2009 war im unmittelbaren Interesse Österreichs und der Europäischen Union. Die von Österreich und anderen Ländern dem IWF zur Verfügung gestellten Mittel haben zu einer langfristigen Beruhigung der volatilen Wirtschaftslage beigetragen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Kreditvergabe an den IWF durch die OeNB

Beschreibung des Ziels

Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf soll die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ermächtigt werden, im Rahmen eines bilateralen Vertrages dem IWF eine zeitlich begrenzte Kreditlinie im Umfang von maximal 6,13 Mrd. Euro bereitzustellen, damit Österreich seinen Anteil an der Zusage der EU-Finanzminister vom Dezember 2011 leisten kann.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Bereitstellung einer Kreditlinie der OeNB für den IWF [Mrd. €]

Istwert

6,13

Mrd. €

Zielzustand

6,13

Mrd. €

Datenquelle: Kreditvertrag zwischen IWF und OeNB


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gesetzliche Ermächtigung der OeNB

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung des im Entwurf vorliegenden Gesetzes ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 2 B-VG („äußere Angelegenheiten“).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-180.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-180.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-180.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-20.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

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0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

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Tsd. Euro

Plan

0

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Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-40.000

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es sind keine finanziellen Auswirkungen eingetreten, da die Kreditlinie nicht in Anspruch genommen wurde.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Die Aufstockung der IWF-Mittel hat zu einer Stabilisierung der Weltwirtschaft beigetragen.

Gesamtbeurteilung

Die Teilnehmer des G-20-Gipfels im Herbst 2011 in Cannes haben wegen der weltweit labilen Wirtschaftsentwicklung eine zeitlich beschränkte Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf der Basis von bilateralen Beiträgen angeregt. Vor diesem Hintergrund haben die Staats- und Regierungschefs der EU in einer Erklärung vom 9.12.2011 beschlossen, bis zu 200 Mrd. Euro in Form von bilateralen Darlehenszusagen an den IWF bereitzustellen. In der Sitzung der EU-Finanzminister vom 19.12.2011 wurde festgehalten, dass davon die Eurostaaten 150 Mrd. Euro zur Verfügung stellen sollen. Entsprechend dem Anteil Österreichs an der Eurozonenquote am IWF von 4,09% lag der österreichische Beitrag bei 6,13 Mrd. Euro.

In der Folge hat der Nationalrat auf Vorschlag des BMF mittels eines Bundesgesetzes die OeNB ermächtigt, aus ihren Mitteln dem IWF diesen Kredit zur Verfügung zu stellen.

Budgetäre Auswirkungen für den Bund hätten sich nur bei einer Ziehung des Kredites durch den IWF ergeben, da die OeNB während der Ziehungen nur den Sonderziehungsrechte-Zinssatz erhalten hätte, der niedriger oder höher als die Zinsen alternativer Veranlagungen sein kann. Das hätte sich auf den Gewinn der OeNB und damit auf die Gewinnabfuhr an den Bund ausgewirkt. Da die Kreditlinie vom IWF nicht in Anspruch genommen wurde, haben sich keine Budgetauswirkungen ergeben.

Das koordinierte globale Vorgehen bei der Mittelaufstockung des IWF hat geholfen, die internationale Wirtschaftslage nach den Krisenjahren 2008 und 2009 zu stabilisieren. Für Österreich als kleine offene Volkswirtschaft mit einem starken Exportsektor ist eine funktionierende Weltwirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Teilnahme an der Aufstockung der IWF-Mittel hat sich daher als richtig erwiesen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.