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Vorhaben

Zuschussverträge § 42 Bundesbahngesetz

Zuschussverträge § 42 Bundesbahngesetz

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -9.425.143

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interes-se gelegen und in § 31 BBG näher bestimmt sind und insbesondere die Planung, den Bau, die Instandhaltung, die Bereitstellung und den Betrieb einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur umfassen. Weiters ist die Gesellschaft zur Erbringung von Verschubleistungen berechtigt. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 BBG, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 Abs. 6 BBG umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 Abs. 1 und 2 BBG ihre Umsetzung. Die Zuschussverträge stellen, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 BBG eingesetzten Vermögenswerte des Teilkonzerns der ÖBB-Infrastruktur AG sicher, womit dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben (Zuschussverträge) steht im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehrsplan sowie der Leitstrategie des bmvit.

Der Gesamtverkehrsplan für Österreich (2012) enthält generelle Zielsetzungen für alle Verkehrsträger und formuliert die Ziele und Leitlinien der österreichischen Verkehrspolitik bis 2025. Im Zentrum steht ein soziales, sicheres, umweltfreundliches und effizientes Verkehrssystem. Dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs und der Verlagerung von Güterverkehren von der Straße auf die Schiene kommt ein hoher Stellenwert zu.

Gemäß § 55a Abs. 1 des Eisenbahngesetzes 1957 in der geltenden Fassung hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie eine Leitstrategie zu veröffentlichen, wie die Eisenbahninfrastruktur im österreichischen Eisenbahnsystem der Haupt- und vernetzten Nebenbahnen mit Hilfe öffentlicher Mittel ausgestaltet werden soll, um auf der Grundlage einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung dem künftigen Mobilitätsbedarf im Hinblick auf die Instandhaltung, die Erneuerung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gerecht zu werden.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen haben die Leitstrategie in ihren Geschäftsplänen, die ein Investitions- und Finanzierungsprogramm zu enthalten haben, zu Maßnahmen der Planung, des Baues und der Instandhaltung ihrer Eisenbahninfrastruktur, welche mit Hilfe öffentlicher Mittel finanziert werden sollen, zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans für Österreich ist das Zielnetz 2025+ die Ausbaustrategie für die Entwicklung der Bahninfrastruktur. Ziel ist eine leistungsfähige Infrastruktur als Grundlage für mehr Züge, mehr Fahrgäste, mehr Güter und noch bessere Taktverkehre.
Das Zielnetz 2025+ [Langfristplanung] wird schrittweise durch sechsjährige Investitionsprogramme (ÖBB-Rahmenpläne [Mittelfristplanung]) umgesetzt. Europaweit können die volkswirtschaftlichen erforderlichen, hohen Investitionen im Eisenbahnbereich nicht über die Tassenpreisentgelte („Schienenmaut“) refinanziert werden. Der Eisenbahnbereich benötigt daher zur Refinanzierung Zuschüsse der öffentlichen Hand. Für die notwendigen Zuschüsse des Bundes zu Infrastrukturinvestitionen und den Betrieb des Netzes werden Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG abgeschlossen.
Daher wird die Finanzierung der Investitionen in die Schieneninfrastruktur und des laufenden Betriebes sichergestellt.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Beitrag zur Sicherstellung und Forcierung einer nachhaltigen Mobilität

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Abschluss der Zuschussverträge gem. § 42 BBG

Ausgangszustand 2013:

Zuschussverträge gem. § 42 BBG sind noch nicht abgeschlossen und die Finanzierung der Investitionen in das Schienennetz und des laufenden Betriebes sind noch nicht gesichert.

Zielzustand 2017:

Abschluss der Zuschussverträge gem. § 42 BBG und damit Sicherstellung der Finanzierung der Schieneninfrastruktur und des laufenden Betriebes, sodass ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität geleistet wird.

Istzustand 2017:

Abschluss der Zuschussverträge gem. § 42 BBG und damit Sicherstellung der Finanzierung der Schieneninfrastruktur und des laufenden Betriebes. Die Zuschussverträge gem. § 42 BBG zur Rahmenplanperiode 2013-2018 wurden durch die Vertragspartner am 20. November 2013 unterfertigt und liegen jeweils bei der ÖBB-Infrastruktur AG und dem bmvit vor. Der Zuschussvertrag 2013-2018 wurde inzwischen zwei Mal durch neue Zuschussverträge ersetzt, 2015 durch den Zuschussvertrag 2014-2019, 2017 durch den Zuschussvertrag 2016-2021. Die Zuschussverträge 2014-2019 wurden ergänzt, auf den neuen sechsjährigen Zeitraum bis inkl. 2019 angepasst und am 19. August 2015 unterzeichnet. Die Zuschussverträge 2016-2021 wurden ergänzt, auf den neuen sechsjährigen Zeitraum bis inkl. 2021 angepasst und am 6. Juni 2017 unterzeichnet.

Datenquelle:
Die Zuschussverträge gem. § 42 BBG zur Rahmenplanperiode 2013-2018 wurden durch die Vertragspartner am 20. November 2013 unterfertigt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Zuschussverträge gem. § 42 BBG zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und bmvit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Zuschussverträge mit dem Unternehmen ÖBB-Infrastruktur AG betreffend Bereitstellung der Infrastruktur und insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur werden erstellt, ausgehandelt und abgewickelt, um den laufenden Betrieb des Schienennetzes sowie die Finanzierung der Infrastruktur sicherzu-stellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-9.425.143

Tsd. Euro

Plan

-9.787.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

9.425.143

Tsd. Euro

Plan

9.787.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

9.425.143

Tsd. Euro

Plan

9.787.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.584.072

Tsd. Euro

Plan

-1.691.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.584.072

Tsd. Euro

Plan

1.691.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.584.072

Tsd. Euro

Plan

1.691.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.800.000

Tsd. Euro

Plan

-1.792.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.800.000

Tsd. Euro

Plan

1.792.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.800.000

Tsd. Euro

Plan

1.792.800

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.850.400

Tsd. Euro

Plan

-1.953.800

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

1.850.400

Tsd. Euro

Plan

1.953.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.850.400

Tsd. Euro

Plan

1.953.800

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.068.471

Tsd. Euro

Plan

-2.089.100

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.068.471

Tsd. Euro

Plan

2.089.100

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.068.471

Tsd. Euro

Plan

2.089.100

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.122.200

Tsd. Euro

Plan

-2.260.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

2.122.200

Tsd. Euro

Plan

2.260.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.122.200

Tsd. Euro

Plan

2.260.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Zuschussverträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen sechsjährigen Zeitraum anzupassen.
Die Zuschussverträge 2013-2018 wurden am 20. November 2013 unterzeichnet.
Laut Zuschussvertrag gemäß § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz zur Rahmenplanperiode 2013-2018 sind Beseitigungen von Katastrophenschäden im jeweils laufenden Jahr bis zu einer Höhe von EUR 9 Mio. aus den vereinbarten jährlichen zahlungswirksamen Finanzmitteln (Investition) zu bedecken. Die Finanzierung darüber hinausgehender Erfordernisse ist im Einvernehmen zwischen bmvit, BMF und ÖBB-Infrastruktur AG festzulegen.
Der Zuschussvertrag 2013-2018 musste im Dezember 2013 aufgrund des Hochwassers angepasst werden. Die Abweichungen zwischen den ursprünglichen Plan-Werten und Ist-Werten ergaben sich durch die oben genannte Vertragsanpassung des Zuschussvertrags gemäß § 42 Abs. 2. Aufgrund des Hochwassers waren zusätzliche Instandhaltungs- und Reinvestitionsmaßnahmen notwendig. Der Zuschuss für Erweiterungsinvestitionen und Reinvestitionen (Annuitäten)
für das Jahr 2013 wurde um EUR 0,9 Mio. und
für die Jahre 2014 bis 2018 jeweils um EUR 1,7 Mio. erhöht.

Der Zuschuss für Inspektion/Wartung, Entstörung und Instandsetzung
für das Jahr 2013 wurde um EUR 17,5 Mio. und
für das Jahr 2014 um EUR 5,5 Mio. erhöht.

Im Jahr 2013 ergab sich eine Erhöhung für Reinvestitionen sowie Inspektion/Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Summe von + 18,4 Mio. €.
Im Jahr 2014 ergab sich eine Erhöhung für Reinvestitionen sowie Inspektion/Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Summe von + 7,2 Mio. €.

Der ZV 2013-2018 wurde inzwischen zwei Mal durch neue Zuschussverträge ersetzt, 2015 durch den ZV 2014-2019, 2017 durch den ZV 2016-2021.
Die Zuschussverträge 2014-2019 wurden ergänzt, auf den neuen sechsjährigen Zeitraum bis inkl. 2019 angepasst und am 19. August 2015 unterzeichnet.
Die Zuschussverträge 2016-2021 wurden ergänzt, auf den neuen sechsjährigen Zeitraum bis inkl. 2021 angepasst und am 6. Juni 2017 unterzeichnet.
Die Summe des Zuschussvertrags 2016-2021 gemäß § 42 Abs. 1 enthält Einsparungen durch OeBFA-Finanzierung und Einsparungen gemäß ÖBB Konzernprogramm „ESIK“.
Die Summe Zuschussvertrags 2016-2021 gemäß § 42 Abs. 2 enthält Einsparungen durch OeBFA-Finanzierung und Einsparungen im Rahmen BFRG.

Zuschussvertrag gem. § 42 Abs. 1:
Im Dezember 2016 wurde vom monatlichen Betrag Rückforderungen betreffend Lehrlinge aus den Vorjahren abgezogen und ein um rund 5,6 Mio. € reduzierter Betrag ausbezahlt.

Zuschussvertrag gem. § 42 Abs. 2:
Im November 2013 wurde aufgrund der tatsächlich getätigten Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG und des sich daraus ergebenden tatsächlichen Zuschussbedarfes vom Auszahlungsbetrag für die Annuitätenzuschüsse ein Betrag in Höhe von rund 18 Mio. € von der vierten Quartalsrate abgezogen.
Im November 2016 wurde aufgrund der tatsächlich getätigten Investitionen der ÖBB-Infrastruktur AG und des sich daraus ergebenden tatsächlichen Zuschussbedarfes vom Auszahlungsbetrag für die Annuitätenzuschüsse ein Betrag in Höhe von rund 16,7 Mio. € abgezogen.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Umwelt Soziales Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen
  • Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

Im Rahmen des Zuschusses zur Lehrlingsausbildung wird ein bedeutender Beitrag zur betrieblichen Ausbildung junger Menschen in Österreich geleistet. Lehrlinge werden überwiegend in den neu geschaffenen, infrastruktur-relevanten Lehrberufen „Eisenbahn-Telekommunikationstechnik“, „Eisenbahn-Elektrotechnik“, „Eisenbahn-Sicherungstechnik“, „Gleisbautechnik“ und „Eisenbahn-Betriebstechnik“ ausgebildet. Damit haben junge Menschen die Chance auf eine hervorragende fachliche Ausbildung in einem großen österreichischen Unternehmen. Diese Ausbildung ermöglicht den Jugendlichen, nach Abschluss der Lehre, einen Karriereweg als hoch qualifizierte Fachkraft in der Arbeitswelt zu beschreiten. Mit der Lehrlingsausbildung wird nicht nur ein Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich geleistet, sondern auch für die Bereitstellung von sehr gut ausgebildeten jungen Facharbeitern für den Arbeitsmarkt gesorgt. Erfahrungsgemäß verbleibt ca. ein Drittel der Lehrlinge nach abgeschlossener Ausbildung in der ÖBB, zwei Drittel finden Arbeit in einem anderen Unternehmen.

Anzahl beschäftigter Lehrlingen bei der ÖBB-Infrastruktur AG im Jahresschnitt:
Im Jahr 2013 (Ist): 1.134 Lehrlinge
Im Jahr 2014 (Ist): 1.257 Lehrlinge
Im Jahr 2015 (Ist): 1.302 Lehrlinge
Im Jahr 2016 (Ist): 1.397 Lehrlinge
Im Jahr 2017 (Plan): 1.451 Lehrlinge
Im Jahr 2018 (Plan): 1.478 Lehrlinge

Differenz Ist/Plan ab 2017 zu ZV 2013 – 2018:
Im Jahr 2013 (Ist): -14
Im Jahr 2014 (Ist): 99
Im Jahr 2015 (Ist): 182
Im Jahr 2016 (Ist): 368
Im Jahr 2017 (Plan): 432
Im Jahr 2018 (Plan): 432

Begründung für den im Jahr 2013 gegenüber dem Plan niedrigeren Jahresdurchschnitt der Lehrlingsanzahl:
Der Jahresdurchschnitt der Lehrlingsanzahl war 2013 um 14 Lehrlinge geringer als geplant. Der Grund dafür waren die vermehrten Abgänge (Ausscheidungen) der Lehrlinge 2013.

Begründung für die Erhöhung der durchschnittlichen Lehrlingsanzahl:
Der ZV 2013-2018 wurde inzwischen zwei Mal durch neue Zuschussverträge ersetzt, 2015 durch den ZV 2014-2019, 2017 durch den ZV 2016-2021.
Mit dem ZV 2014-2019 wurde die maximale Lehrlingsanzahl in den Jahren 2014 und 2015 um mehr als 100 Lehrlinge angehoben. Im ZV 2016-2021 wurde für das Jahr 2016 ein um 389 Lehrlinge höherer Planwert festgelegt.
Die Ist-Werte für die durchschnittliche Lehrlingsanzahl sowie die Beschäftigungseffekte für die Jugend in den Jahren 2014, 2015 und 2016 fielen daher deutlich höher aus als im ZV 2013-2018 geplant.

Die berufliche Orientierung von Frauen ist ein wichtiger Faktor für Gleichberechtigung, daher ist es eines des erklärten Ziele des bmvit, verstärkt junge Frauen für männerdominierte Berufe zu begeistern. Indem der Zugang von jungen Frauen zu technischen Berufen gefördert wird, kann die berufliche Zukunft künftiger Generationen gleichberechtigter gestaltet werden.

Umwelt

Subdimension(en)

  • Luft oder Klima

Die im Zusammenhang mit der Schieneninfrastruktur und den Zuschussverträgen gemäß § 42 Bundesbahngesetz verfolgte Zielsetzung besteht in der Realisierung und dem Betrieb des im Zielnetz 2025+ festgelegten Schienennetzes. Unter Zugrundelegung der im Zusammenhang mit dem Zielnetz 2025+ (insbesondere im Hinblick auf Schienenkapazität und Modal Split, sodass eine Reihe von Verkehren auf der Schiene anstatt auf der Straße erfolgen können) getroffenen Annahmen ergeben sich folgende vom bmvit abgeschätzte Auswirkungen auf Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen im Jahr 2025: Abnahme der Luftschadstoffe Staub (PM10) um bis zu 45 Tonnen und Stickstoffoxide (NOx) um bis zu 2.000 Tonnen sowie Abnahme der Treibhausgasemissionen um ca. 1.250.000 Tonnen.

Im Gegensatz zur Straße weist das System Bahn wesentlich niedrigere negative Auswirkungen auf die Umwelt auf. Die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen leisten. Durch ein modernes Eisenbahnnetz sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige, umweltfreundliche und sichere Mobilität geschaffen werden.
Zielsetzung ist deshalb, schrittweise weitere Strecken zu elektrifizieren, um den Ausstoß von Treibhausgasen durch dieselbetriebene Schienenfahrzeuge zu vermindern. Bei der Priorisierung der Elektrifizierungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass vorrangig Lückenschlüsse durchgeführt werden und Kostensenkungspotentiale für Eisenbahnverkehrsunternehmen bestmöglich ausgeschöpft werden.
Durch den Abschluss der Zuschussverträge kann die schrittweise Umsetzung des Zielnetzes 2025+ und somit die Reduktion von Luftschadstoffen und Treibhausgasemissionen sichergestellt werden.

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Die Barrierefreiheit des öffentlichen Raums und der öffentlichen Verkehrsflächen ist für viele Menschen in Österreich eine Grundvoraussetzung, um am sozialen Leben teilnehmen zu können. Österreich hat es sich daher zum Ziel gesetzt, insbesondere in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu Verkehrsmitteln im internationalen Vergleich, eine Spitzenposition einzunehmen. Durch Maßnahmen, die den barrierefreien Zugang zur Bahninfrastruktur ermöglichen sowie technische Hilfsmittel wie behindertengerechte Einrichtungen an Bahnhöfen (z. B. Hebelifte) wird gewährleistet, dass insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität in größtmöglichem Umfang Zugang zum Verkehrsträger Schiene haben.

Im Rahmenplan 2013-2018 wurde schwerpunktmäßig unter anderem folgende Maßnahme festgelegt: 100 Bahnhöfe und Haltestellen werden neu gebaut bzw. modernisiert und barrierefrei gemacht.
Nur indem für möglichst viele Fahrgäste die Zugänglichkeit zu den Verkehrsstationen ermöglicht wird, schafft man eine hohe Nutzbarkeit der Verkehrsstationen. Menschen mit Behinderung gehören zur Gruppe mit besonderen Bedürfnissen und verlangen nach angepassten Lösungen. Deshalb sind die Verkehrsstationen gemäß dem Etappenplan Verkehr bzw. der gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei auszustatten. Vor allem Menschen mit Behinderung sind auf das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen, um einer beruflichen Beschäftigung und Freizeitaktivitäten nachzugehen.

Bis zum Jahr 2027 sind alle Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 Reisenden pro Tag sowie die wichtigsten Verkehrsstationen in Bezirks- und Landeshauptstädten barrierefrei auszugestalten. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2027 ca. 100 zusätzliche Bahnhöfe barrierefrei werden. Im Jahr 2016 sollen 77 % der täglichen Ein- und Aussteiger barrierefreie Verkehrsstationen nützen können. Im Jahr 2017 sollen 78% und 2018 80% der täglichen Ein- und Aussteiger barrierefreie Verkehrsstationen nützen können.
Bis zum Jahr 2027 soll dieser Anteil auf 90 % ansteigen.

Durch den Abschluss der Zuschussverträge kann ein hoher Grad an Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen und die gesellschaftliche Teilnahme von Menschen mit Behinderung sichergestellt werden.

Kinder und Jugend

Im Rahmen des Zuschusses zur Lehrlingsausbildung wird ein bedeutender Beitrag zur betrieblichen Ausbildung junger Menschen in Österreich geleistet. Lehrlinge werden überwiegend in den neu geschaffenen, infrastruktur-relevanten Lehrberufen „Eisenbahn-Telekommunikationstechnik“, „Eisenbahn-Elektrotechnik“, „Eisenbahn-Sicherungstechnik“, „Gleisbautechnik“ und „Eisenbahn-Betriebstechnik“ ausgebildet. Damit haben junge Menschen die Chance auf eine hervorragende fachliche Ausbildung in einem großen österreichischen Unternehmen. Diese Ausbildung ermöglicht den Jugendlichen, nach Abschluss der Lehre, einen Karriereweg als hoch qualifizierte Fachkraft in der Arbeitswelt zu beschreiten. Mit der Lehrlingsausbildung wird nicht nur ein Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich geleistet, sondern auch für die Bereitstellung von sehr gut ausgebildeten jungen Facharbeitern für den Arbeitsmarkt gesorgt. Erfahrungsgemäß verbleibt ca. ein Drittel der Lehrlinge nach abgeschlossener Ausbildung in der ÖBB, zwei Drittel finden Arbeit in einem anderen Unternehmen. Mit der Finanzierung der Vorhaben gemäß Rahmenplan 2013 – 2018 wird eine Schieneninfrastruktur geschaffen, von der die Kinder und jungen Erwachsenen von heute in Zukunft, u.a. durch eine hohe Standortqualität, profitieren werden. Die Mobilität der künftigen Generationen wird durch die Bereitstellung einer sicheren, leistungsstarken und umweltfreundlichen Infrastruktur gewährleistet.

Anzahl beschäftigter Lehrlingen bei der ÖBB-Infrastruktur AG im Jahresschnitt:
Im Jahr 2013 (Ist): 1.134 Lehrlinge
Im Jahr 2014 (Ist): 1.257 Lehrlinge
Im Jahr 2015 (Ist): 1.302 Lehrlinge
Im Jahr 2016 (Ist): 1.397 Lehrlinge
Im Jahr 2017 (Plan): 1.451 Lehrlinge
Im Jahr 2018 (Plan): 1.478 Lehrlinge

Differenz Ist/Plan ab 2017 zu ZV 2013 – 2018:
Im Jahr 2013 (Ist): -14 Lehrlinge
Im Jahr 2014 (Ist): 99 Lehrlinge
Im Jahr 2015 (Ist): 182 Lehrlinge
Im Jahr 2016 (Ist): 368 Lehrlinge
Im Jahr 2017 (Plan): 432 Lehrlinge
Im Jahr 2018 (Plan): 432 Lehrlinge

Begründung für den im Jahr 2013 gegenüber dem Plan niedrigeren Jahresdurchschnitt der Lehrlingsanzahl:
Der Jahresdurchschnitt der Lehrlingsanzahl war 2013 um 14 Lehrlinge geringer als geplant. Der Grund dafür waren die vermehrten Abgänge (Ausscheidungen) der Lehrlinge 2013.

Begründung für die Erhöhung der durchschnittlichen Lehrlingsanzahl:
Der ZV 2013-2018 wurde inzwischen zwei Mal durch neue Zuschussverträge ersetzt, 2015 durch den ZV 2014-2019, 2017 durch den ZV 2016-2021.
Mit dem ZV 2014-2019 wurde die maximale Lehrlingsanzahl in den Jahren 2014 und 2015 um mehr als 100 Lehrlinge angehoben. Im ZV 2016-2021 wurde für das Jahr 2016 ein um 389 Lehrlinge höherer Planwert festgelegt.
Die Ist-Werte für die durchschnittliche Lehrlingsanzahl sowie die Beschäftigungseffekte für die Jugend in den Jahren 2014, 2015 und 2016 fielen daher deutlich höher aus als im ZV 2013-2018 geplant.

Durch den Abschluss der Zuschussverträge kann der Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit und ein hoher Grad an sehr gut ausgebildeten jungen Facharbeitern für den Arbeitsmarkt sichergestellt werden.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Aufgrund von Studien (Untersuchung von Beschäftigungs- und Wachstumseffekte von Verkehrsvorhaben), die konkret Investitionen in die Schieneninfrastruktur betreffen, lassen sich die kurz- und langfristigen Effekte der Rahmenplan-Investitionen wie folgt darstellen:
*) Eine Studie des Joanneum Research – Institut für Technologie- und Regionalpolitik und des WIFO (Volkswirtschaftliche Effekte des Rahmenplans 2009 – Bauphase, Studie im Auftrag der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, Jänner 2010) behandelte die Beschäftigungswirkungen, die unmittelbar durch den Bau der Infrastruktur ausgelöst werden. Unter anderem kommt die genannte Studie zu dem Resultat, dass mit einer Investition von 1 Mio. Euro eine Beschäftigung in der Bauphase im Ausmaß von ca. 20 Personenjahren gesichert werden kann.

Den § 42-Zuschussverträgen 2013 – 2018 liegt der Rahmenplan 2013 – 2018 zu Grunde. Diese wurden aufgrund von Einsparungsvorgaben nicht wie geplant umgesetzt.
Mit Ministerratsbeschluss zum Rahmenplan 2014 – 2019 vom 29.4.2014 wurde ein investitionswirksamer Konsolidierungsbeitrag für den Zeitraum 2015 – 2018 in Höhe von € 135 Mio. vorgesehen.

Im Zusammenhang mit dem Rahmenplan 2016 – 2021 wurden durch Ministerratsbeschluss vom Oktober 2015 die Investitionen für 2016 anstatt € 2,3 Mrd. mit rund € 2 Mrd. festgelegt.
Mit Ministerratsbeschluss vom Oktober 2016 wurde im Vergleich zum Rahmenplan 2016 – 2021 Einsparungen in der Rahmenplanperiode in Höhe von € 296 Mio. vorgenommen. Hinzu kamen Unterschreitungen der Planwerte durch die Ist-Investitionen.
Die im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen 2018 – 2023 abgeschätzten Beschäftigungseffekte fielen daher geringer aus als in der WFA.

Durch das ausgabenwirksame Investitionsvolumen (inkl. Brennerbasistunnel) ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2018 folgende Werte betreffend Personenjahre:
Im Jahr 2013 (Ist): 33.673 Personenjahre
Im Jahr 2014 (Ist): 32.896 Personenjahre
Im Jahr 2015 (Ist): 33.101 Personenjahre
Im Jahr 2016 (Ist): 34.614 Personenjahre
Im Jahr 2017 (Plan): 34.380 Personenjahre
Im Jahr 2018 (Plan): 37.685 Personenjahre

Differenz Ist/Plan ab 2017 zu ZV 2013 – 2018:
Im Jahr 2013 (Ist): -2.173 Personenjahre
Im Jahr 2014 (Ist): -5.000 Personenjahre
Im Jahr 2015 (Ist): -9.211 Personenjahre
Im Jahr 2016 (Ist): -11.088 Personenjahre
Im Jahr 2017 (Plan): -11.918 Personenjahre
Im Jahr 2018 (Plan): -7.907 Personenjahre

*) Im Rahmen einer im Jänner 2013 präsentierten, von der Industriellenvereinigung in Auftrag gegebenen Studie „Der ökonomische Fußabdruck des Systems Bahn“ wurde ermittelt, dass pro in die Schieneninfrastruktur investierter € 68.300 ein zusätzlicher Arbeitsplatz entsteht.
Durch das ausgabenwirksame Investitionsvolumen (inkl. Brennerbasistunnel) ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2018 folgende Werte betreffend Arbeitsplätze:
Im Jahr 2013 (Ist): 24.651 Arbeitsplätze
Im Jahr 2014 (Ist): 24.082 Arbeitsplätze
Im Jahr 2015 (Ist): 24.232 Arbeitsplätze
Im Jahr 2016 (Ist): 25.340 Arbeitsplätze
Im Jahr 2017 (Plan): 25.168 Arbeitsplätze
Im Jahr 2018 (Plan): 27.588 Arbeitsplätze

Differenz Ist/Plan ab 2017 zu ZV 2013 – 2018:
Im Jahr 2013 (Ist): -1.591 Arbeitsplätze
Im Jahr 2014 (Ist): -3.660 Arbeitsplätze
Im Jahr 2015 (Ist): -6.743 Arbeitsplätze
Im Jahr 2016 (Ist): -8.117 Arbeitsplätze
Im Jahr 2017 (Plan): -8.725 Arbeitsplätze
Im Jahr 2018 (Plan): -5.788 Arbeitsplätze

Eine leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur bildet eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Positionierung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die Wirtschaft benötigt ausreichende Strecken- und Terminalkapazitäten mit attraktiven Transportzeiten sowie eine zuverlässige Transportabwicklung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Durch den Abschluss der Zuschussverträge kann eine leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur sichergestellt werden.

Gesamtbeurteilung

Die ÖBB-Infrastruktur AG ist ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dessen Aufgaben im öffentlichen Interesse gelegen und in § 31 Bundesbahngesetz (BBG) näher bestimmt sind und insbesondere die Planung, den Bau, die Instandhaltung, die Bereitstellung und den Betrieb einer bedarfsgerechten und sicheren Schieneninfrastruktur umfassen. Weiters ist die Gesellschaft zur Erbringung von Verschubleistungen berechtigt. Die Grundlage für die Finanzierung der Gesellschaft bildet § 47 Bundesbahngesetz, wonach der Bund dafür zu sorgen hat, dass der ÖBB-Infrastruktur AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, soweit die Aufgaben vom Geschäftsplan gemäß § 42 Abs. 6 Bundesbahngesetz umfasst sind. Die in dieser Bestimmung vom Bund gesetzlich normierte Zusage findet in den Zuschussverträgen nach § 42 Abs. 1 und 2 Bundesbahngesetz ihre Umsetzung. Die Zuschussverträge stellen, unabhängig von der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Werthaltigkeit der für die Aufgaben gemäß § 31 Bundesbahngesetz eingesetzten Vermögenswerte der ÖBB-Infrastruktur AG sicher, womit dem gesetzlichen Auftrag des Bundesbahngesetzes entsprochen wird. Die Kernaufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG sind die Planung und der Bau von Eisenbahninfrastrukturprojekten, das Bereitstellen einer zuverlässigen und bedarfsgerechten Eisenbahninfrastruktur sowie der sichere und pünktliche Betrieb des Eisenbahnverkehrs. Durch ein modernes Eisenbahnnetz sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige, umweltfreundliche und sichere Mobilität geschaffen werden.

Sechsjährige Investitionsprogramme (ÖBB-Rahmenpläne), die in der Regel jährlich fortgeschrieben und vom Ministerrat beschlossen werden, setzen das Zielnetz 2025+ schrittweise um. Europaweit können die volkswirtschaftlichen erforderlichen, hohen Investitionen im Eisenbahnbereich nicht über die Tassenpreisentgelte („Schienenmaut“) refinanziert werden. Der Eisenbahnbereich benötigt daher zur Refinanzierung Zuschüsse der öffentlichen Hand. Grundlegende Schwerpunkte der Finanzierungsvereinbarungen sind die Sicherstellung der Werthaltigkeit und der Qualität des Schienennetzes sowie die Festlegung von Zielvorgaben und Kennzahlen zur Schaffung von Anreizen für den Infrastrukturbetreiber ÖBB-Infrastruktur AG.

Die Zuschussverträge mit jeweils sechsjähriger Laufzeit sind jährlich jeweils um ein Jahr zu ergänzen und auf den neuen sechsjährigen Zeitraum anzupassen.
Die Zuschussverträge gem. § 42 BBG zur Rahmenplanperiode 2013-2018 wurden durch die Vertragspartner am 20. November 2013 unterfertigt.
Der Zuschussvertrag 2013-2018 wurde inzwischen zwei Mal durch neue Zuschussverträge ersetzt, 2015 durch den Zuschussvertrag 2014-2019 (Unterzeichnung: 19. August 2015), 2017 durch den Zuschussvertrag 2016-2021 (Unterzeichnung: 6. Juni 2017).

Sowohl der Abschluss des Zuschussvertrags 2014-2019 als auch des Zuschussvertrags 2016-2021 wurde aufgrund des langen Zeitraums bis zur Einvernehmensherstellung mit dem BMF verzögert.

Den § 42-Zuschussverträgen 2013–2018 liegt der Rahmenplan 2013–2018 zu Grunde. Diese wurden aufgrund von Einsparungsvorgaben nicht wie geplant umgesetzt.
Mit Ministerratsbeschluss zum Rahmenplan 2014–2019 vom 29.4.2014 wurde ein investitionswirksamer Konsolidierungsbeitrag für den Zeitraum 2015–2018 in Höhe von 135 Mio. € vorgesehen.
Im Zusammenhang mit dem Rahmenplan 2016–2021 wurden durch Ministerratsbeschluss vom Oktober 2015 die Investitionen für 2016 anstatt 2,3 Mrd. € mit rund 2 Mrd. € festgelegt.
Mit Ministerratsbeschluss vom Oktober 2016 wurde im Vergleich zum Rahmenplan 2016 – 2021 Einsparungen in der Rahmenplanperiode in Höhe von 296 Mio. € vorgenommen. Hinzu kamen Unterschreitungen der Planwerte durch die Ist-Investitionen.
Die im Zusammenhang mit den Zuschussverträgen 2018–2023 enthaltenen ausgabenwirksamen Investitionen sind daher geringer als in der WFA.

Ausgabenwirksames Investitionsvolumen inkl. Brennerbasistunnel in Mio. €:
Im Jahr 2013 (Ist): 1.683,6
Im Jahr 2014 (Ist): 1.644,8
Im Jahr 2015 (Ist): 1.655,0
Im Jahr 2016 (Ist): 1.730,7
Im Jahr 2017 (Plan): 1.719,0
Im Jahr 2018 (Plan): 1.884,3

Differenz Ist/Planwert ab 2017 zu Zuschussvertrag 2013 – 2018 in Mio. €:
Im Jahr 2013 (Ist): -108,7
Im Jahr 2014 (Ist): -250,0
Im Jahr 2015 (Ist): -460,6
Im Jahr 2016 (Ist): -554,4
Im Jahr 2017 (Plan): -595,9
Im Jahr 2018 (Plan): -395,3

Durch das Vorhaben konnte der laufende Betrieb sowie die Finanzierung der Investitionen in die Schieneninfrastruktur laut Rahmenplan 2013 bis 2018 sichergestellt werden.
Der Abschluss der Zuschussverträge stellt folgende Wirkungen sicher:
Leistungsfähige Eisenbahninfrastruktur
Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen
Reduktion Luftschadstoffen und Treibhausgasemissionen
Hoher Grad an Barrierefreiheit in den Verkehrsstationen
Gesellschaftliche Teilnahme von Menschen mit Behinderung
Beitrag zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit
Sehr gut ausgebildete junge Facharbeiter


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.