Vorhaben
Filmförderprogramm FISA - Filmstandort Austria
Bundesgesetz über die Förderung des Filmstandortes Österreich (Filmstandortgesetz); Abwicklungsverträge zum Förderungsprogramm "Filmstandort Österreich"; Änderung der Richtlinien des Förderungsprogramms "Filmstandort Österreich"
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: -37.500
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhte Planungssicherheit für die österreichische Filmwirtschaftsbranche gewährleisten
Beschreibung des Ziels
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Filmproduktionen ist Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs als Filmproduktionsstandort.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Inkrafttreten der gesetzlichen Verankerung von FISA
Ausgangszustand 2014:
Die gegenüber der Laufzeit des Förderungsprogrammes FISA erhöhte Vorlaufzeit von Filmproduktionen führt dazu, dass es im Rahmen der Planung der Finanzierung von Produktionen Unsicherheiten hinsichtlich Existenz bzw. Höhe von Fördermitteln auftreten.
Zielzustand 2018:
Erhöhte Planungssicherheit für die österreichische Filmwirtschaft durch gesetzliche Verankerung des Förderungsprogrammes FISA.
Istzustand 2018:
Das Filmstandortgesetz als gesetzliche Verankerung von FISA ist 2014 in Kraft getreten, wodurch für die österreichischen Filmschaffenden eine erhöhte Planungssicherheit gegenüber einem nicht gesetzlich verankerten Förderungsprogramms erreicht werden konnte.
Datenquelle:
BGBl. I Nr. 40/2014
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Ziel 2: Fortgesetzte Attraktivierung des Filmstandorts Österreichs durch die Weiterführung und effiziente Abwicklung von FISA
Beschreibung des Ziels
Beschreibung des Ziels: Verlängerung der Laufzeit von FISA zur Gewährleistung der mittel- und langfristig planbaren Filmförderlandschaft in Österreich und Sicherung der Attraktivität Österreichs als Filmproduktionsstandort.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Beibehaltung der hohen Hebelwirkung (Österreicheffekt) sowie der hohen Attraktivität (internationale Serviceproduktionen)
Ausgangszustand 2014:
FISA hat in den Jahren 2010-2015 145 Filme mit einem Fördervolumen von rund 38,2 Mio. Euro unterstützt. Damit wurde ein Österreicheffekt in der Höhe von 172,5 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1 : 4,5 entspricht. Durch die Aufnahme von Serviceproduktionen konnten mehrere internationale Großprojekte nach Österreich geholt werden.
Zielzustand 2018:
Die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Filmschaffenden soll noch stärker forciert und Österreich als Drehort für internationale Produktionen gefestigt werden. Der durch FISA bislang erzielte Österreicheffekt und die durch internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen erbrachte Wertschöpfung soll in vergleichbarer Größenordnung bei effizienter Förderabwicklung weiterhin erzielt werden.
Istzustand 2018:
Die Hebelwirkung für sämtliche von FISA geförderten Filme (Nationale Filme, internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen) ist im Zeitraum der Evaluierung um 28 % auf 1 : 5,65 gestiegen. Eine besonders hohe Hebelwirkung konnte bei den von FISA geförderten Servicproduktionen erzielt werden (1 : 8,4). Hochwertige internationale Serviceproduktionen wie James Bond und Mission Impossible konnten für Dreharbeiten in Österreich gewonnen werden.
Datenquelle:
Evalueriungsbericht FISA 2017, paul & collegen consulting, 1.2.2018
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gesetzliche Verankerung von FISA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die geplante Maßnahme soll die zeitliche Befristung der Förderungsrichtlinien „Filmstandort Österreich“ durch eine gesetzliche Verankerung des Förderungsprogramms aufheben.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Weiterführung von FISA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Es ist geplant FISA für die Jahre 2016-2018 weiterzuführen und das neue Filmstandortgesetz sowie die neuen ARR in den modifizierten Richtlinien zu berücksichtigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Abschluss von Werkverträgen mit aws und ABA zur Abwicklung von FISA
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch den Abschluss von Werkverträgen mit aws und ABA für den Zeitraum 2015-2019 ist die effiziente Förderungsabwicklung im Rahmen von FISA fortzusetzen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Konstantes gesetzlich festgeschriebenes Budget wurde jeweils zur Gänze abgeschöpft.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Durch FISA werden österreichische Produzenten mit jährlich EUR 7,5 Mio. an Fördermitteln bei der Produktion von österreichischen Filmen, internationalen Ko- und Serviceproduktionen unterstützt.
Die österreichische Filmwirtschaft wurde dadurch stabilisiert, das Auftragsvolumen der Produktionsunternehmen und die Auslastung der österreichischen Filmschaffenden konnten dadurch verbessert werden.
(Quelle: Evaluierungsbericht FISA 2017, paul & collegen consulting, 1.2.2018)
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Erneute Evaluierungen erfolgen in periodischen Abständen zur Bestandsaufnahme und Nachschärfung der Förderungsrichtlinien.
Die nächste Evaluierung der Förderungsmaßnahmen nach diesen Richtlinien erfolgt spätestens bis zum 30.06.2021.