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Vorhaben

Filmförderprogramm FISA - Filmstandort Austria

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -37.500

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Um die Rahmenbedingungen für die österreichische Filmwirtschaft weiter zu verbessern und den österreichischen Filmschaffenden Planungssicherheit zu bieten und den Filmstandort Österreich weiter zu attraktivieren, wäre eine gesetzliche Verankerung des Filmförderungsprogramms FISA umzusetzen.
Weiters wären die geltenden Förderungsrichtlinien zu adaptieren und zu verlängern sowie in diesem Zusammenhang neue Werkverträge mit der ABA und der aws zur effizienten Förderabwicklung abzuschließen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

– Regierungsprogramm 2013-2018, Kapitel 01 „Wachstum und Beschäftigung“ für Österreich, Punkt „Wirtschaft mit Innovationen weiterentwickeln“ -> Kreativwirtschaft stärken, S. 8
– Die Unterstützung der Filmwirtschaft ist sowohl aus kultur- als auch wirtschaftspolitischen Gründen eine Maßnahme zur Umsetzung der langfristigen Ziele des Ressorts bezüglich Unterstützung österreichischer KMU und Sicherung des österreichischen Wirtschaftsstandorts.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erhöhte Planungssicherheit für die österreichische Filmwirtschaftsbranche gewährleisten

Beschreibung des Ziels

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten bei der Umsetzung von Filmproduktionen ist Planungssicherheit in Bezug auf die Finanzierung von Projekten ein wesentlicher Faktor für eine nachhaltige Entwicklung Österreichs als Filmproduktionsstandort.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Inkrafttreten der gesetzlichen Verankerung von FISA

Ausgangszustand 2014:

Die gegenüber der Laufzeit des Förderungsprogrammes FISA erhöhte Vorlaufzeit von Filmproduktionen führt dazu, dass es im Rahmen der Planung der Finanzierung von Produktionen Unsicherheiten hinsichtlich Existenz bzw. Höhe von Fördermitteln auftreten.

Zielzustand 2018:

Erhöhte Planungssicherheit für die österreichische Filmwirtschaft durch gesetzliche Verankerung des Förderungsprogrammes FISA.

Istzustand 2018:

Das Filmstandortgesetz als gesetzliche Verankerung von FISA ist 2014 in Kraft getreten, wodurch für die österreichischen Filmschaffenden eine erhöhte Planungssicherheit gegenüber einem nicht gesetzlich verankerten Förderungsprogramms erreicht werden konnte.

Datenquelle:
BGBl. I Nr. 40/2014

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Fortgesetzte Attraktivierung des Filmstandorts Österreichs durch die Weiterführung und effiziente Abwicklung von FISA

Beschreibung des Ziels

Beschreibung des Ziels: Verlängerung der Laufzeit von FISA zur Gewährleistung der mittel- und langfristig planbaren Filmförderlandschaft in Österreich und Sicherung der Attraktivität Österreichs als Filmproduktionsstandort.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Beibehaltung der hohen Hebelwirkung (Österreicheffekt) sowie der hohen Attraktivität (internationale Serviceproduktionen)

Ausgangszustand 2014:

FISA hat in den Jahren 2010-2015 145 Filme mit einem Fördervolumen von rund 38,2 Mio. Euro unterstützt. Damit wurde ein Österreicheffekt in der Höhe von 172,5 Mio. Euro erzielt, was einer Hebelwirkung von 1 : 4,5 entspricht. Durch die Aufnahme von Serviceproduktionen konnten mehrere internationale Großprojekte nach Österreich geholt werden.

Zielzustand 2018:

Die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Filmschaffenden soll noch stärker forciert und Österreich als Drehort für internationale Produktionen gefestigt werden. Der durch FISA bislang erzielte Österreicheffekt und die durch internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen erbrachte Wertschöpfung soll in vergleichbarer Größenordnung bei effizienter Förderabwicklung weiterhin erzielt werden.

Istzustand 2018:

Die Hebelwirkung für sämtliche von FISA geförderten Filme (Nationale Filme, internationale Koproduktionen und Serviceproduktionen) ist im Zeitraum der Evaluierung um 28 % auf 1 : 5,65 gestiegen. Eine besonders hohe Hebelwirkung konnte bei den von FISA geförderten Servicproduktionen erzielt werden (1 : 8,4). Hochwertige internationale Serviceproduktionen wie James Bond und Mission Impossible konnten für Dreharbeiten in Österreich gewonnen werden.

Datenquelle:
Evalueriungsbericht FISA 2017, paul & collegen consulting, 1.2.2018

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Gesetzliche Verankerung von FISA

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die geplante Maßnahme soll die zeitliche Befristung der Förderungsrichtlinien „Filmstandort Österreich“ durch eine gesetzliche Verankerung des Förderungsprogramms aufheben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Weiterführung von FISA

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es ist geplant FISA für die Jahre 2016-2018 weiterzuführen und das neue Filmstandortgesetz sowie die neuen ARR in den modifizierten Richtlinien zu berücksichtigen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Abschluss von Werkverträgen mit aws und ABA zur Abwicklung von FISA

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch den Abschluss von Werkverträgen mit aws und ABA für den Zeitraum 2015-2019 ist die effiziente Förderungsabwicklung im Rahmen von FISA fortzusetzen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-37.500

Tsd. Euro

Plan

-37.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.308

Tsd. Euro

Plan

2.539

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

35.192

Tsd. Euro

Plan

34.961

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

37.500

Tsd. Euro

Plan

37.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.500

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

403

Tsd. Euro

Plan

484

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.097

Tsd. Euro

Plan

7.016

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.500

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.500

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

479

Tsd. Euro

Plan

491

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.021

Tsd. Euro

Plan

7.009

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.500

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.500

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

502

Tsd. Euro

Plan

505

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

6.998

Tsd. Euro

Plan

6.995

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.500

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.500

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

457

Tsd. Euro

Plan

522

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.043

Tsd. Euro

Plan

6.978

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.500

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-7.500

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

467

Tsd. Euro

Plan

537

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

7.033

Tsd. Euro

Plan

6.963

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

7.500

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Konstantes gesetzlich festgeschriebenes Budget wurde jeweils zur Gänze abgeschöpft.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen

Durch FISA werden österreichische Produzenten mit jährlich EUR 7,5 Mio. an Fördermitteln bei der Produktion von österreichischen Filmen, internationalen Ko- und Serviceproduktionen unterstützt.

Die österreichische Filmwirtschaft wurde dadurch stabilisiert, das Auftragsvolumen der Produktionsunternehmen und die Auslastung der österreichischen Filmschaffenden konnten dadurch verbessert werden.
(Quelle: Evaluierungsbericht FISA 2017, paul & collegen consulting, 1.2.2018)

Gesamtbeurteilung

FISA hat die gesetzlich vorgegebenen Förderziele angesprochen und sich als wesentlicher Bestandteil der österreichischen Filmförderlandschaft etabliert. Durch die gesetzliche Verankerung von FISA im Filmstandortgesetz und der darin enthaltenen Mindestdotierung von EUR 7,5 Mio. Euro pro Jahr wird für die österreichische Filmbranche eine dauerhafte Zugangsmöglichkeit zu Fremdmitteln geschaffen. Dadurch wurde die Planungssicherheit nachhaltig verbessert.

Durch den Abschluss und die effiziente Kalkulation der Werkverträge mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Austrian Business Agency (ABA) liegt FISA bei den Abwicklungskosten unter dem österreichischen Durchschnitt im Bereich der Filmförderung. Der administrative Aufwand beträgt rund 5,8 Prozent des jährlichen Budgets. Bei der in den Kulturabteilungen der Länder angesiedelten Landesfilmförderung liegt der Verwaltungsaufwand bei durchschnittlich 10 Prozent.

Durch die Weiterführung von FISA wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Filmschaffenden verbessert.
Dies zeigt sich im Evaluierungsbericht, in dem unter anderem festgehalten wird, dass sich die wirtschaftlichen Effekte von FISA weiter verbessert haben und FISA dazu beigetragen hat, dass jedes Jahr eine konstant hohe Anzahl an österreichischen Filmen ins Kino kommen konnte sowie eine konstant hohe Anzahl von Ko- und Serviceproduktionen (z.B. James Bond und Mission Impossible 5) die internationale Sichtbarkeit Österreichs erhöht haben. Jeder Euro Förderung durch FISA hat zuletzt zu EUR 5,65 (2010-2012: EUR 4,5) zusätzlichem Umsatz in der österreichischen Wirtschaft geführt. Die österreichische Filmwirtschaft wurde durch die FISA stabilisiert, das Auftragsvolumen der Produktionsunternehmen und die Auslastung der österreichischen Filmschaffenden konnten verbessert werden.


Verbesserungspotentiale

Die österreichischen Filmförderungsinstitutionen auf Bundesebene (Österreichisches Filminstitut, FISA, RTR) sollten gemeinsam eine Strategie erarbeiten, um Förderziele (auch in Bezug auf Verwertung und Branchenstruktur) klarer zu definieren und Organisation sowie Angebote für die Filmwirtschaft besser abzustimmen.

Kooperationen mit anderen Förderungsinstitutionen sind auch zukünftig weiter zu entwickeln. Die Liquiditätsplanung von FISA und dem Österreichischen Filminstitut, dem wesentlichen Primärförderer, dessen Förderentscheidungen auch maßgeblich für FISA sind, ist so abzustimmen, dass nicht abwechselnd Engpässe auftreten. Strategische Zielsetzungen sind gemeinsam abzusprechen.

Das Segment der High-End TV-Produktion verzeichnet die höchsten Wachstumsraten in der Filmproduktion weltweit, wie z.B. der Streamingdienst Netflix beweist. Die FISA-Förderung von Serviceproduktionen sollte im Rahmen einer Novelle des Filmstandortgesetzes auf den Bereich TV und OTT („over-the-top content“, also Videoinhalte die per Internet übertragen werden) ausgeweitet werden, damit Österreich von diesem Wachstum profitieren kann.


Weitere Evaluierungen

Erneute Evaluierungen erfolgen in periodischen Abständen zur Bestandsaufnahme und Nachschärfung der Förderungsrichtlinien.
Die nächste Evaluierung der Förderungsmaßnahmen nach diesen Richtlinien erfolgt spätestens bis zum 30.06.2021.