Vorhaben
Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: -116.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Beitrag zur Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad
Ausgangszustand 2013:
Die Zusage der Euro-Gruppe ist Teil eines Maßnahmenbündels, dessen umfassende Umsetzung als Voraussetzung für eine Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad gilt.
Zielzustand 2018:
Durch die Erstattung der Einkünfte aus im öffentlichen Interesse erworbenen Wertpapieren kann eine Zahlungsunfähigkeit Griechenlands abgewendet werden. Griechenland erreicht eine Schuldenquote von 124% bis 2020 und von unter 110% bis 2022 und kehrt somit auf einen nachhaltigen Schuldenpfad zurück.
Istzustand 2018:
Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands konnte abgewendet werden. Die gewährten Zuschüsse haben, durch Minderung des Schuldendienstes, zu einer Verbesserung der griechischen Schuldentragfähigkeit beigetragen; allerdings wurden die Zuschüsse nicht vollständige ausbezahlt. Zudem haben Unstimmigkeiten zwischen Griechenland und seinen Gläubigern im Jahr 2015 sowie der Antrag auf ein weiteres Finanzhilfeprogramm dazu geführt, dass die Schuldenquote insgesamt angestiegen ist. Aus diesem Grund wurde das Ziel nur teilweise erreicht.
Datenquelle:
Eurostat, Europäische Kommission
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
teilweise erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Zuschüsse an Griechenland in Höhe der von der OeNB erwarteten, Griechenland zuordenbaren Einkünfte aus dem Programm für die Wertpapiermärkte („Securities Market Programme (SMP) - Einkünfte“)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
In gemeinsamer Vorgangsweise mit den anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erfolgen jährlich Überweisungen von Zuschüssen an Griechenland im Ausmaß der auf die Oesterreichische Nationalbank entfallenden erwarteten Einkünfte. Die Abwicklung erfolgt im Wege eines vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verwalteten Zwischenkontos. Die Auszahlung an Griechenland erfolgt im Zusammenhang mit der nächsten erfolgreich abgeschlossenen Prüfmission der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
In den Jahren 2013 und 2014 erfolgten von österreichischer Seite Zahlungen an das ESM-Sammelkonto in Höhe von insgesamt 116 Mio. Euro. Davon wurden letztlich nur 61 Mio. Euro an Griechenland ausbezahlt; die übrigen 55 Mio. Euro gelangten nicht zur Auszahlung, da die letzte Programmprüfung im Rahmen des EFSF-Finanzhilfeprogramms nicht positiv abgeschlossen werden konnte. Gemäß den Beschlüssen der Eurogruppe vom 25. Mai 2016 verblieben die bereits überwiesenen SMP-Zuschüsse auf dem ESM-Sammelkonto, wo sie treuhänderisch vom ESM verwaltet werden. Die Auszahlung der SMP-Zuschüsse in den Jahren 2015 und 2016 entfiel. Die Zuschüsse ab dem Jahr 2017 sowie die Zuschüsse auf dem Sammelkonto sollen gemäß dem Beschluss der Eurogruppe vom 22. Juni 2018 an Griechenland ausbezahlt werden, sofern Griechenland die dafür vorgesehenen Auflagen im Zusammenhang mit dem im August 2018 abgeschlossenen ESM-Programm erfüllt. Im Ergebnis wird der im Gesetz festgelegte Höchstbetrag nicht ausgenützt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.