Vorhaben
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln erlassen werden
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln erlassen werden (ARR 2014)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen
Beschreibung des Ziels
Seitens der Bundesministerinnen oder der Bundesminister sind effektive interne Vorkehrungen zu treffen, damit unerwünschte Mehrfachförderungen vermieden werden können. Dies betrifft die Stadien der Sonderrichtlinienerlassung, Förderungsgewährung und –abrechnung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sämtliche Einvernehmensherstellungen mit dem BMF beinhalten einen Katalog von entsprechenden, konkreten Maßnahmen
Ausgangszustand 2014:
Derzeit ist unklar, welche Maßnahmen seitens der Ressorts getroffen werden, um unerwünschte Mehrfachförderungen zu verhindern.
Zielzustand 2018:
Die Bundesministerinnen und Bundesminister legen entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen fest und stellen dies transparent im Rahmen der Einvernehmensherstellung mit dem BMF dar. Sie berücksichtigen diese Maßnahmen bei der Sonderrichtlinienerlassung. Indikator: Sämtliche Einvernehmensherstellungen mit dem BMF beinhalten einen Katalog von entsprechenden, konkreten Maßnahmen.
Istzustand 2018:
Die Evaluierung zeigte, dass bei den Einvernehmensherstellungen mit dem BMF überwiegend Angaben über die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen gemacht wurden. Die Maßnahmen gliedern sich auf solche bei der Förderungsgewährung bzw. bei der Förderkontrolle und solche zur Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen. Die internen Vorkehrungen wurden damit gesetzt und darüber dem BMF berichtet. Bei 87 % der Sonderrichtlinien wurden Angaben zur Vermeidung unerwünschter Förderungen im Stadium der Fördergewährung gemacht. 67 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Bei 85 % wurden Angaben zur Vermeidung unerwünschter Förderungen im Stadium der Förderungskontrolle gemacht. 83 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Bei 73 % wurden Angaben zur Abgrenzung zu anderen Förderungsprogrammen gemacht. 84 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Die Evaluierung stützt sich auf 62 Sonderrichtlinien, die dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt wurden.
Datenquelle:
Interne Dokumentation
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
überwiegend erreicht
Ziel 2: Höhere Effizienz bei der Förderungsgewährung und -abwicklung
Beschreibung des Ziels
Die ARR 2014 beinhalten einheitliche Standards für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln. Sonderrichtlinien berücksichtigen diese; Abweichungen sind aufgrund der Eigenart der Förderungsprogramme in begründeten Fällen möglich.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Sämtliche Sonderrichtlinien beinhalten die Mindeststandards der ARR 2014, Abweichungen sind entsprechend begründet
Ausgangszustand 2014:
Der Prozess der Förderungsgewährung und -abwicklung erfolgt in vielen Fällen uneinheitlich. Einheitliche Mindeststandards hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit, notwendige Vertragsinhalte etc. bestehen nicht in allen Bereichen.
Zielzustand 2018:
Es bestehen Sonderrichtlinien, welche den Mindeststandards der ARR 2014 entsprechen. Abweichungen sind aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich und wurden vom BMF im Rahmen der Einvernehmensherstellung akzeptiert. Indikator: Sämtliche Sonderrichtlinien beinhalten die Mindeststandards der ARR 2014, Abweichungen sind entsprechend begründet.
Istzustand 2018:
Die Evaluierung zeigte, dass die Mindeststandards der ARR beachtet wurden. Es zeigt sich aber, dass in sämtlichen Sonderrichtlinien Abweichungen erforderlich waren. Diese Abweichungen waren wegen der Eigenart des jeweiligen Förderungsprogramms entsprechend begründet. Die in den ARR 2014 vorgesehene Flexibilität, innerhalb des Spielraums der ARR Abweichungen in den Sonderrichtlinien vorzusehen, hat sich somit bewährt. Es konnte die intendierte höhere Effizienz bei der Förderungsgewährung und –abwicklung erreicht werden. Die Evaluierung stützt sich auf 62 Sonderrichtlinien, die dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt wurden.
Datenquelle:
Interne Dokumentation
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Erlassung von aufeinander abgestimmten Förderungsprogrammen und Sonderrichtlinien
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderstellen legen Maßnahmen fest, wie sie Förderungsprogramme/Sonderrichtlinien zwecks Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen aufeinander abstimmen. Förderungen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen von Sonderrichtlinien gewährt werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Abstimmung der Förderungen mit anderen sachlich in Betracht kommenden Förderstellen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Förderstellen legen Maßnahmen fest, wie sie die Angaben der Förderungswerberinnen oder Förderungswerber kontrollieren. Förderstellen erheben entsprechend ihren eigenen Festlegungen vor der Förderungsgewährung, ob die Förderungswerberin oder der Förderungswerber bereits bei anderen Förderstellen des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften ähnliche Förderungen erhält oder beantragt hat.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Beachtung von Mindeststandards bei Erlassung von Sonderrichtlinien und Gewährung und Abwicklung von Förderungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die ARR 2014 enthalten Bestimmungen, die im Wesentlichen effizienzsteigernde Maßnahmen aus dem Vorschlag des Vorbereitungsgremiums „Effizientes Förderwesen“ bzw. auf Rechnungshof-Empfehlungen beruhen. Bei der Erlassung von Sonderrichtlinien durch die Bundesministerinnen und Bundesminister bzw. bei der Gewährung von Förderungen (soweit keine Sonderrichtlinien erlassen werden) sind diese Bestimmungen der ARR 2014 zu beachten. Die neu vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen betreffen insbesondere Maßnahmen hinsichtlich
* Förderungskonzeption (Förderungsprogramme, Sonderrichtlinien)
* Förderungsverfahren, Förderungsentscheidung und Förderungsvertrag
* Berichtswesen, Förderungsabrechnung, Kontrolle und Evaluierung
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das in der WFA angeführte Einsparungspotential beruht auf einer umfassenden Ableitung des vom Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ im Jahr 2011 insgesamt über sämtliche Gebietskörperschaften für denkbar erachteten Verwaltungsentlastungseffekts. Dieser mögliche Effekt bezog sich auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Mit den ARR 2014 konnte aufgrund ihres vom BHG vorgegebenen Regelungszwecks naturgemäß nur ein kleiner Teilaspekt der vom Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Da jedoch die anderen wesentlichen einsparungsrelevanten Maßnahmen, die mit den Auswirkungen der ARR 2014 in positive Wechselwirkung getreten wären, nicht wie vorgeschlagen umgesetzt wurden, sind die finanziellen Auswirkungen nicht eingetreten. Zu diesen, für die Erzielung des erhofften Gesamteffekts notwendig gewesenen Maßnahmen gehören etwa die gebietskörperschaftenübergreifende Förderstrategie, die flächendeckende Umsetzung des One-Stop-Shop-Prinzips und die Verringerung der Anzahl der Abwicklungsstellen.
Ein budgetentlastender Effekt wurde bei Erlassung der ARR 2014 auch durch die Verpflichtung zur Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen gesehen. Da jedoch nicht bekannt ist, in welchem Ausmaß Förderungen durch die von den Förderstellen getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen NICHT gewährt wurden, ist eine Quantifizierung des darauf beruhenden Einsparungspotentials nicht möglich. Mit dem Transparenzportal wurde jedoch ein österreichweites Instrument eines gebietskörperschaftenübergreifenden Überblicks über angebotene Förderungen (Leistungsangebote) in einer einheitlich strukturierten Form geschaffen. Wenngleich die Einsparungen betragsmäßig nicht darstellbar sind, schafft der Vergleich von Leistungsangeboten in der Transparenzdatenbank die notwendige Basis, um vergleichbare Leistungen/Doppelförderungen zu identifizieren.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Effizienz in der Förderungsgewährung und –abwicklung konnte im Interesse der Unternehmen durch die Mindeststandards erreicht werden. Weitere Potenziale konnten nicht gehoben werden, weil es zur Reduktion von Abwicklungsstellen und zur Einführung eines One-Stop-Shops bisher nicht gekommen ist.
Die Effizienz in der Förderungsgewährung und –abwicklung konnte im Interesse der BürgerInnen durch die Mindeststandards erreicht werden. Weitere Potenziale konnten nicht gehoben werden, weil es zur Reduktion von Abwicklungsstellen und zur Einführung eines One-Stop-Shops bisher nicht gekommen ist.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.