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Vorhaben

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln erlassen werden

2018
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Problemdefinition

Mit BGBl. I Nr. 139/2009 wurden die Vorgaben der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform (Art. 51 ff B-VG idF BGBl. I Nr. 1/2008) im Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 62/2012, umgesetzt. Gemäß § 30 Abs. 5 BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen in einer Verordnung einheitliche Bestimmungen über die Gewährung von Förderungen festzusetzen. Die vorliegende Verordnung berücksichtigt somit die Vorgaben des BHG 2013, insbesondere die Beachtung des Grundsatzes der Wirkungsorientierung, und vom Rechnungshof und dem Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ vorgeschlagene Effizienzmaßnahmen im Förderwesen, soweit sie nicht bereits in den ARR 2004 enthalten waren. Weiters erfolgt eine Anknüpfung an die Transparenzdatenbank gemäß TDBG, BGBl. I. Nr. 99/2012, sowie eine formelle Umgestaltung der bisherigen ARR (2004) zwecks besserer Handhabbarkeit.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Novellierung der ARR 2014 diente auch der Umsetzung des Punktes „Förderungen“ des Regierungsprogramms 2013 bis 2018 auf der Seite 111.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen

Beschreibung des Ziels

Seitens der Bundesministerinnen oder der Bundesminister sind effektive interne Vorkehrungen zu treffen, damit unerwünschte Mehrfachförderungen vermieden werden können. Dies betrifft die Stadien der Sonderrichtlinienerlassung, Förderungsgewährung und –abrechnung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sämtliche Einvernehmensherstellungen mit dem BMF beinhalten einen Katalog von entsprechenden, konkreten Maßnahmen

Ausgangszustand 2014:

Derzeit ist unklar, welche Maßnahmen seitens der Ressorts getroffen werden, um unerwünschte Mehrfachförderungen zu verhindern.

Zielzustand 2018:

Die Bundesministerinnen und Bundesminister legen entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen fest und stellen dies transparent im Rahmen der Einvernehmensherstellung mit dem BMF dar. Sie berücksichtigen diese Maßnahmen bei der Sonderrichtlinienerlassung. Indikator: Sämtliche Einvernehmensherstellungen mit dem BMF beinhalten einen Katalog von entsprechenden, konkreten Maßnahmen.

Istzustand 2018:

Die Evaluierung zeigte, dass bei den Einvernehmensherstellungen mit dem BMF überwiegend Angaben über die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen gemacht wurden. Die Maßnahmen gliedern sich auf solche bei der Förderungsgewährung bzw. bei der Förderkontrolle und solche zur Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen. Die internen Vorkehrungen wurden damit gesetzt und darüber dem BMF berichtet. Bei 87 % der Sonderrichtlinien wurden Angaben zur Vermeidung unerwünschter Förderungen im Stadium der Fördergewährung gemacht. 67 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Bei 85 % wurden Angaben zur Vermeidung unerwünschter Förderungen im Stadium der Förderungskontrolle gemacht. 83 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Bei 73 % wurden Angaben zur Abgrenzung zu anderen Förderungsprogrammen gemacht. 84 % der Angaben der Ressorts waren gut, der Rest enthielt zumindest teilweise Angaben. Die Evaluierung stützt sich auf 62 Sonderrichtlinien, die dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt wurden.

Datenquelle:
Interne Dokumentation

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht

Ziel 2: Höhere Effizienz bei der Förderungsgewährung und -abwicklung

Beschreibung des Ziels

Die ARR 2014 beinhalten einheitliche Standards für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln. Sonderrichtlinien berücksichtigen diese; Abweichungen sind aufgrund der Eigenart der Förderungsprogramme in begründeten Fällen möglich.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Sämtliche Sonderrichtlinien beinhalten die Mindeststandards der ARR 2014, Abweichungen sind entsprechend begründet

Ausgangszustand 2014:

Der Prozess der Förderungsgewährung und -abwicklung erfolgt in vielen Fällen uneinheitlich. Einheitliche Mindeststandards hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit, notwendige Vertragsinhalte etc. bestehen nicht in allen Bereichen.

Zielzustand 2018:

Es bestehen Sonderrichtlinien, welche den Mindeststandards der ARR 2014 entsprechen. Abweichungen sind aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich und wurden vom BMF im Rahmen der Einvernehmensherstellung akzeptiert. Indikator: Sämtliche Sonderrichtlinien beinhalten die Mindeststandards der ARR 2014, Abweichungen sind entsprechend begründet.

Istzustand 2018:

Die Evaluierung zeigte, dass die Mindeststandards der ARR beachtet wurden. Es zeigt sich aber, dass in sämtlichen Sonderrichtlinien Abweichungen erforderlich waren. Diese Abweichungen waren wegen der Eigenart des jeweiligen Förderungsprogramms entsprechend begründet. Die in den ARR 2014 vorgesehene Flexibilität, innerhalb des Spielraums der ARR Abweichungen in den Sonderrichtlinien vorzusehen, hat sich somit bewährt. Es konnte die intendierte höhere Effizienz bei der Förderungsgewährung und –abwicklung erreicht werden. Die Evaluierung stützt sich auf 62 Sonderrichtlinien, die dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt wurden.

Datenquelle:
Interne Dokumentation

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erlassung von aufeinander abgestimmten Förderungsprogrammen und Sonderrichtlinien

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderstellen legen Maßnahmen fest, wie sie Förderungsprogramme/Sonderrichtlinien zwecks Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen aufeinander abstimmen. Förderungen dürfen grundsätzlich nur im Rahmen von Sonderrichtlinien gewährt werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Abstimmung der Förderungen mit anderen sachlich in Betracht kommenden Förderstellen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Förderstellen legen Maßnahmen fest, wie sie die Angaben der Förderungswerberinnen oder Förderungswerber kontrollieren. Förderstellen erheben entsprechend ihren eigenen Festlegungen vor der Förderungsgewährung, ob die Förderungswerberin oder der Förderungswerber bereits bei anderen Förderstellen des Bundes oder anderer Gebietskörperschaften ähnliche Förderungen erhält oder beantragt hat.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Beachtung von Mindeststandards bei Erlassung von Sonderrichtlinien und Gewährung und Abwicklung von Förderungen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die ARR 2014 enthalten Bestimmungen, die im Wesentlichen effizienzsteigernde Maßnahmen aus dem Vorschlag des Vorbereitungsgremiums „Effizientes Förderwesen“ bzw. auf Rechnungshof-Empfehlungen beruhen. Bei der Erlassung von Sonderrichtlinien durch die Bundesministerinnen und Bundesminister bzw. bei der Gewährung von Förderungen (soweit keine Sonderrichtlinien erlassen werden) sind diese Bestimmungen der ARR 2014 zu beachten. Die neu vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen betreffen insbesondere Maßnahmen hinsichtlich
* Förderungskonzeption (Förderungsprogramme, Sonderrichtlinien)
* Förderungsverfahren, Förderungsentscheidung und Förderungsvertrag
* Berichtswesen, Förderungsabrechnung, Kontrolle und Evaluierung

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

135.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

-135.000

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

-135.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

15.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

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Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

Ist

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-15.000

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Ergebnis

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Plan

30.000

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Erträge

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Werkleistungen

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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30.000

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Erträge

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Sonstige Aufwendungen

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-30.000

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Aufwendungen gesamt

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-30.000

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Sonstige Aufwendungen

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-30.000

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Aufwendungen gesamt

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-30.000

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Erträge gesamt

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das in der WFA angeführte Einsparungspotential beruht auf einer umfassenden Ableitung des vom Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ im Jahr 2011 insgesamt über sämtliche Gebietskörperschaften für denkbar erachteten Verwaltungsentlastungseffekts. Dieser mögliche Effekt bezog sich auf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Mit den ARR 2014 konnte aufgrund ihres vom BHG vorgegebenen Regelungszwecks naturgemäß nur ein kleiner Teilaspekt der vom Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Da jedoch die anderen wesentlichen einsparungsrelevanten Maßnahmen, die mit den Auswirkungen der ARR 2014 in positive Wechselwirkung getreten wären, nicht wie vorgeschlagen umgesetzt wurden, sind die finanziellen Auswirkungen nicht eingetreten. Zu diesen, für die Erzielung des erhofften Gesamteffekts notwendig gewesenen Maßnahmen gehören etwa die gebietskörperschaftenübergreifende Förderstrategie, die flächendeckende Umsetzung des One-Stop-Shop-Prinzips und die Verringerung der Anzahl der Abwicklungsstellen.
Ein budgetentlastender Effekt wurde bei Erlassung der ARR 2014 auch durch die Verpflichtung zur Darstellung von Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen gesehen. Da jedoch nicht bekannt ist, in welchem Ausmaß Förderungen durch die von den Förderstellen getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen NICHT gewährt wurden, ist eine Quantifizierung des darauf beruhenden Einsparungspotentials nicht möglich. Mit dem Transparenzportal wurde jedoch ein österreichweites Instrument eines gebietskörperschaftenübergreifenden Überblicks über angebotene Förderungen (Leistungsangebote) in einer einheitlich strukturierten Form geschaffen. Wenngleich die Einsparungen betragsmäßig nicht darstellbar sind, schafft der Vergleich von Leistungsangeboten in der Transparenzdatenbank die notwendige Basis, um vergleichbare Leistungen/Doppelförderungen zu identifizieren.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Verwaltungskosten für Bürger:innen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Die Effizienz in der Förderungsgewährung und –abwicklung konnte im Interesse der Unternehmen durch die Mindeststandards erreicht werden. Weitere Potenziale konnten nicht gehoben werden, weil es zur Reduktion von Abwicklungsstellen und zur Einführung eines One-Stop-Shops bisher nicht gekommen ist.

Verwaltungskosten für Bürger:innen

Die Effizienz in der Förderungsgewährung und –abwicklung konnte im Interesse der BürgerInnen durch die Mindeststandards erreicht werden. Weitere Potenziale konnten nicht gehoben werden, weil es zur Reduktion von Abwicklungsstellen und zur Einführung eines One-Stop-Shops bisher nicht gekommen ist.

Gesamtbeurteilung

Mit den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln 2014 waren einheitliche Regelungen für die Gewährung von Förderungen des Bundes sowie Maßnahmen zur Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen intendiert.
Die einheitlichen Mindeststandards der ARR 2014 wurden bei der Erlassung von Sonderrichtlinien berücksichtigt und der Zielgrad zur Gänze erreicht. Die in den ARR 2014 vorgesehene Flexibilität, innerhalb des Spielraums der ARR 2014 Abweichungen aufgrund der Eigenart der einzelnen Förderungsprogramme in den Sonderrichtlinien vorzusehen, ist zweckmäßig.
Die Angaben der haushaltsleitenden Organe über die gesetzten Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen waren von unterschiedlicher Qualität. Teilweise wurden von den Ressorts ähnlich gelagerte Förderungsprogramme transparent dargestellt und entsprechend voneinander abgegrenzt oder ausgeführt, dass es keine vergleichbaren Förderungsprogramme gibt. In anderen Fällen erfolgte dies nur auf einer allgemeinen Basis, teilweise gar nicht.
Es besteht Potential zur weiteren Vermeidung von unerwünschten Mehrfachförderungen, wenn den haushaltsleitenden Organen der Mehrwert durch die vorgesehene Auseinandersetzung mit allenfalls existierenden, vergleichbaren Förderungsprogrammen noch deutlicher bewusst wird, wobei die Tendenz im Laufe des Evaluierungszeitraumes aufgrund von entsprechenden Erfolgen in eine positive Richtung ging. Entsprechende inhaltliche Analysen der Förderangebote im Transparenzportal sollten einen Beitrag dazu leisten.
Derzeit sind durch entsprechende Bestimmungen der ARR 2014 bei der Förderungsgewährung Angaben der Förderungswerber und deren Prüfung durch die Förderstellen vorgesehen. Die automatisierte Transparenzdatenbankabfrage bei Gewährung einer Förderung wird eine entsprechende Verbesserung darstellen. Dies wird derzeit sukzessive umgesetzt. Die Maßnahmen werden ihre Wirkung noch effektiver zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen entfalten können, wenn auch sämtliche Förderzahlungen der Länder erfasst wären. Die im Rahmen einer Novelle zum Transparenzdatenbank-Gesetz vorgesehene Erfassung der Fördergewährungen sowie optimierte Abfragemöglichkeiten werden das Instrument damit jedenfalls weiter verbessern.
Mit den ARR 2014 konnte aufgrund ihres vom BHG vorgegebenen Regelungszwecks naturgemäß nur ein kleiner Teilaspekt der vom Vorbereitungsgremium „Effizientes Förderwesen“ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die finanziellen Auswirkungen (Einsparungen) sind deshalb nicht wie geplant eingetreten.
Fazit: Die Einhaltung der Mindeststandards der ARR 2014 ist sichergestellt. Die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen trugen jedenfalls dazu bei, im Rahmen der Erstellung von Sonderrichtlinien das Problembewusstsein zu erhöhen. In Summe können die ursprünglich erwarteten Wirkungen bisher als „überwiegend eingetreten“ eingestuft werden.


Verbesserungspotentiale

Bezüglich der Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen sind die Regelungen der ARR 2014 grundsätzlich ausreichend. Wie bereits im Rahmen der Gesamtbeurteilung ausgeführt, wären in der praktischen Handhabung dieser Regelungen Verbesserungen wünschenswert. Verbesserungspotenziale könnten insbesondere durch die vollständige Einmeldung der Förderzahlungen der Länder in die Transparenzdatenbank, die Erfassung der Fördergewährungen in der Transparenzdatenbank, der Ausbau der technischen Abfragemöglichkeiten sowie die Sicherstellung besserer Abfrageergebnisse erreicht werden.
Die Anwendung der Mindeststandards hat sich grundsätzlich bewährt. Dennoch werden weitere Effizienzsteigerungen und Verwaltungsvereinfachungen geprüft, wie etwa im Bereich der Anerkennung von Personalkosten, einer Erweiterung der Möglichkeit der Abgeltung von förderbaren Kosten in Form von Pauschalen oder die Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Bereich der elektronischen Verfahrensabwicklung.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.