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Vorhaben

Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Lohnkontenverordnung 2006 geändert wird

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Problemdefinition

Aufgrund des neu eingeführten Pendlereuros und dem Wegfall des Anspruchs auf Pendlerpauschale und Pendlereuro bei Zurverfügungstellung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind vom Arbeitgeber derzeit nicht alle die Pendlerförderung betreffenden relevanten Informationen am Lohnkonto anzugeben.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung der Kontrollmöglichkeit bei der Pendlerförderung

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Kontrolle der Lohnkonten durch die Finanzverwaltung

Ausgangszustand 2013:

Die entsprechenden Daten werden noch nicht im Lohnkonto eingetragen. Die Möglichkeit der Kontrolle durch die Finanzverwaltung besteht nicht.

Zielzustand 2018:

Die entsprechenden Daten werden im Lohnkonto eingetragen. Die Möglichkeit der Kontrolle durch die Finanzverwaltung ist daher künftig gegeben.

Istzustand 2018:

Die entsprechenden Daten werden im Lohnkonto eingetragen und per Lohnzettel der Finanzverwaltung übermittelt. Dadurch ist die Möglichkeit der Kontrolle seitens der Abgabenbehörde möglich.

Datenquelle:
Bundesministerium für Finanzen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Der Arbeitgeber hat zusätzliche Angaben am Lohnkonto zu machen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto den Pendlereuro und die Kalendermonate, für die er dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, anzugeben.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Keine abweichenden finanziellen Auswirkungen seit Erstellung der WFA.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Da die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die steuerrechtlich als Pendler eingestuft werden und denen ein arbeitgebereigenes KFZ für nicht beruflich veranlasste Fahrten zur Verfügung gestellt wird, keiner starken Schwankung unterliegt, kann davon ausgegangen werden, dass die angegebene Betragszahl für diese Wirkungsdimension nahe an den tatsächlichen Kosten liegt (Verwaltungslasten laut WFA 170.000 EUR pro Jahr und Fallzahl laut WFA 1,1 Mio. ArbeitnehmerInnen).

Gesamtbeurteilung

Es wurde ein neuer Absetzbetrag (Pendlereuro) in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eingeführt. Die Höhe des Absetzbetrages muss im Lohnkonto und auch auf dem Lohnzettel, auf volle Cent gerundet, angegeben werden. Weiters muss angegeben werden, ob ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird.
Dem Arbeitnehmer sollen kein Pendlerpauschale und kein Pendlereuro zustehen, wenn diesem im Kalendermonat ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird. Im Lohnkonto sollen daher die Kalendermonate, in denen ein Arbeitnehmer über ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfügen kann, eingetragen werden. Durch die Eintragung im Lohnkonto und auch auf dem Lohnzettel soll gewährleistet werden, dass diesem Arbeitnehmer ein Pendlerpauschale weder im Rahmen des Lohnsteuerabzuges noch im Rahmen der Veranlagung gewährt wird.

Durch die Anpassung der Regelung des Sachbezuges bei Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges im Rahmen des Steuerreformgesetzes 2015/16 hat die Änderung der Verordnung an Bedeutung gewonnen.
Durch die Verordnungs-Änderung ist die intendierte Wirkung eingetreten. Einerseits wurde das Ziel erreicht, andererseits wurde dies unter möglichst effizientem Ressourceneinsatz sowohl aufseiten der Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer wie auch aufseiten der Finanzverwaltung gewährleistet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.