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Vorhaben

Schubhaftzentrum Vordernberg

2018
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: -22.026

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Der gesamte Schubhaftvollzug stand seit Beginn des Jahres 2000 – insbesondere auch aufgrund der Anregungen des Menschenrechtsbeirates (z.B. Schaffung sog. „Offener Stationen“, größtmögliche Handlungsfreiheit Angehaltener etc.) und den Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (kurz CPT) in ständiger Diskussion und daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung.

Darüber hinaus erforderten
. der Beginn der Erarbeitung einer Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Trennung von Strafhäftlingen und Sicherungsmaßnahmen zur Außerlandesbringung), insbesondere für die Unterbringung nicht straffällig gewordener Schubhäftlinge und von Familien
sowie
. die Änderungen und Herausforderungen in den letzten Jahren, insbesondere im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und (Rückkehr-)Beratung der Angehaltenen, die Einrichtung offener Stationen, Themen wie Hungerstreik, Beschäftigung der Angehaltenen, Berücksichtigung ethnischer Gegebenheiten, Themen wie Familie und Kinder, größtmöglicher Handlungs- und Bewegungsraum innerhalb der Sicherungsmaßnahme eine gesamthaft neue organisatorische Betrachtungsweise, da den gegebenen und zu erwartenden Herausforderungen und Anforderungen mit den bestehenden Polizeianhaltezentren mittelfristig keinesfalls entsprochen werden konnte.

Unter Bedachtnahme auf die bestehenden Standorte, deren Ausbaustand und Kapazität, den Anforderungen der Bundesländer in Bezug auf kurzfristige fremdenpolizeiliche Anhaltungen auch für Zurückschiebungen, den Vollzug von Verwaltungsstrafhaften, Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz und freiheitsbeschränkende Maßnahmen im Sinne der StPO erschien es unabdingbar, ein neues Zentrum für den umfassenden Schubhaftvollzug in Ergänzung zum Standort Wien zu schaffen, der insbesondere auch der umfassenden Erfüllung der EU Richtlinie 2008/115 dient.

Zur Erfüllung der beschriebenen Standards werden nach den Erfahrungswerten 200 Vollzugsplätze benötigt, die derzeit in den bestehenden Polizeianhaltezentren in dieser Qualität nicht zur Verfügung stehen.

Die Richtlinie 2008/115/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehörige wurde innerstaatlich im Rahmen des FRÄG 2011 umgesetzt.
Wesentliche Eckpunkte: Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass der illegale Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Wege eines fairen und transparenten Verfahrens beendet wird. Die Anhaltung ausreisepflichtiger Fremden im Zuge des fremdenpolizeilichen Verfahrens bzw. zur Rückführung hat grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards, wie die Einrichtung sog. „Offener Stationen“, Beschäftigung von Angehalten, Berücksichtigung ethnischer Gegebenheiten und speziell schutzbedürftige Personen (unbegleitete minderjährige Fremde), sowie von Familien mit Kindern (alters- und familiengerechte Anhaltung) zu erfolgen. Kennzeichnend für die neue Einrichtung sind auch spezielle Vorkehrungen zur Identitätsabklärung von angehaltenen Fremden sowie die Förderung der Mitwirkungsbereitschaft der Fremden zur Erlangung von Heimreisezertifikate.
Der Schubhaftvollzug erfolgt derzeit ausschließlich Polizeianhaltezentren, welche weder von der baulichen Beschaffenheit noch von den infrastrukturellen Gegebenheiten her die optimalen Voraussetzungen bieten, um eine in humanitärer und sozialer Hinsicht qualitätvolle Anhaltung von Fremden über einen Zeitraum von bis zu 10 Monaten sicherzustellen. Die ehemaligen Polizeigefangenenhäuser, nunmehr Polizeianhaltezentren, waren ursprünglich nicht für eine längere Anhaltedauer konzipiert, sondern sind nur für kurzfristige Anhaltungen im Auftrag der Strafjustiz und zum Vollzug von Verwaltungsstrafen errichtet worden. In diesen fehlen geeignete Raumverbände für die getrennte Unterbringung nach Haftstatus und die Trennung verschiedener ethnischer Gruppen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Schubhaftzentrum Vordernberg hat sich als spezielle Hafteinrichtung für fremdenpolizeiliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards bestens bewährt. Durch eine österreichweite Konzentration des Schubhaftvollzuges (> 7 Tage) auf 3 Standorte (1. Vordernberg, 2. Wien und bei Bedarf auch Salzburg), ist seit dem 01. Jänner 2014 ein ressourcenschonender und effektiver Schubhaftvollzug durch das Unterbringungs- und Transportmanagement (UTM) sichergestellt. Durch die infrastrukturellen Gegebenheiten dieser Einrichtungen – speziell im Schubhaftzentrum Vordernberg – sind optimale Voraussetzungen für eine humanitäre und qualitätsvolle Anhaltung von Fremden vorhanden. Wie im Regierungsprogramm 2017-2022 vereinbart und im strategischen Arbeitsprogramm des Innenministeriums „FREIHEIT UND SICHERHEIT 2019“ vorgesehen, wird die Infrastruktur des Schubhaftzentrums Vordernberg auch bei der Steigerung der Effizienz bei Außerlandesbringungen und fremdenpolizeilicher Verfahren maßgeblich beteiligt sein.“

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung des Anteils freiwilliger Rückkehren an den Außerlandesbringungen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der freiwilligen Rückkehren an der Gesamtzahl der Schubhäftlinge [%]

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

15,00

%

Datenquelle: Keine Daten vorhanden


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Fremdenpolizeiliche Maßnahmen zielgerichtet gestalten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss eines Vertrages mit der Marktgemeinde Vordernberg über die Erbringung der mit dem Betrieb eines Schubhaftzentrums erforderlichen Leistungen.
Damit soll eine weitere Professionalisierung im Bereich der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und (Rückkehr-)Beratung der Angehaltenen, die Einrichtung offener Stationen, bei Themen wie Hungerstreik, Beschäftigung der Angehaltenen, Berücksichtigung ethnischer Gegebenheiten, Familie und Kinder, größtmöglicher Handlungs- und Bewegungsraum innerhalb der Sicherungsmaßnahme im Sinne einer gesamthaft neue organisatorische Betrachtungsweise erzielt werden. Darüber hinaus entspricht dieses PPP-Modell den Anforderungen der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und erzielt eine regionale Wertschöpfung von ca. € 13 Mio. mit damit zusammenhängend etwa 180 Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-22.026

Tsd. Euro

Plan

-22.210

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

22.026

Tsd. Euro

Plan

22.210

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.026

Tsd. Euro

Plan

22.210

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-70

Tsd. Euro

Plan

-70

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

70

Tsd. Euro

Plan

70

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.448

Tsd. Euro

Plan

-5.535

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.448

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.448

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.467

Tsd. Euro

Plan

-5.535

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.467

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.467

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.493

Tsd. Euro

Plan

-5.535

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.493

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.493

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-5.548

Tsd. Euro

Plan

-5.535

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

5.548

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.548

Tsd. Euro

Plan

5.535

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden in der Höhe von € 22,210 Mio. für Werkleistungen im Zusammenhang mit Maßnahme 1 (Vertrag mit der Marktgemeinde Vordernberg) in den Jahren 2013 bis 2017 gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 22,026 in den Jahren 2013 bis 2017 eingetreten.
Mit der Marktgemeinde Vordernberg wurde beginnend mit 2014 ein monatliches Pauschalentgelt in der Höhe von maximal € 461.270,32 vereinbart. Dieser Betrag wird zusätzlich jährlich nach dem Verbraucherpreisindex wertangepasst.
Die Abweichungen ergeben sich aus der Verpflichtung des Auftragnehmers Kostenvorteile weiterzugeben. Dadurch wird das Pauschalentgelt nach den tatsächlichen Verpflichtungen berechnet. Aus diesem Grund ist im Vergleich zur ursprünglichen Planung ein Minderbedarf in Höhe von rd. € 184.000 eingetreten.

Gesamtbeurteilung

Der Dienstbetrieb im AHZ Vordernberg wurde mit 01.01.2014 im Sinne des Organisationskonzeptes zum Betrieb im Anhaltezentrum Vordernberg zwischen der Gemeinde Vordernberg (G4S als Generalunternehmer) und dem BMI aufgenommen. Seit der Inbetriebnahme kam es zu einer stetigen Auslastungssteigerung im Bereich des Schubhaftvollzuges, womit 2018 eine durchschnittliche Haftplatz-mäßige Auslastung von 69% und damit je nach ethnischer Durchmischung grundsätzlich eine Vollauslastung erreicht werden konnte. Gerade die Betreuung der Schubhäftlinge durch die Vertragspartner G4S schuf internationale Standards, welche regelmäßig durch Kommissions-, Prüf-, und Arbeitsbesuche von NGO, UNO, UNHCR, EU und internationaler Polizeieinheiten positiv bewertet werden. Die Umsetzung der „EU Richtlinie 2008/115“, der „Nelson Mandela Rules (United Nations Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners)“ sowie „Die Standards des CPT (Council of Europe)“ in Bezug auf zulässige freiheitsbeschränkende Maßnahmen gegenüber Menschen konnte durch Auslagerung von Verwaltungshilfstätigkeiten, Betreuung und Versorgung von Angehaltenen erreicht und übertroffen werden.

Durch die regionale Wertschöpfung, die flexible Steuerung der Aufgabenstellungen sowie die international anerkannte Hebung der Haftstandards, einhergehend mit der in etwa kostenneutralen Auslagerung von nicht zwingend hoheitlichen Aufgaben, kann das Gesamtprojekt als deutlich überwiegend positiv gewertet werden. Eventuelle Mehrkosten im Vergleich mit – ausschließlich durch BMI Angehörige getätigte – Eigenleistungen in vergleichbaren Einrichtungen spiegeln sich in einer – durch nationale und internationale Prüforganisationen geforderten – spürbaren und anerkannten Qualitätssteigerung wider. Diese Qualitätssteigerung im eigenen Bereich zu erzielen, wäre nur mit einem immensen Personalmehraufwand innerhalb des BMI zu erreichen und kann daher auch aus wirtschaftlicher Sicht von einer Zielerreichung gesprochen werden.

Schubhaft ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Durchsetzung einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung. Das Ziel ist grundsätzlich eine Steigerung der Außerlandesbringungen, nicht eine Steigerung von Schubhaften. Dennoch hat der Bereich der Schubhaften in den letzten Jahren eine kontinuierliche Steigerung erfahren. Als Gründe können hierfür bessere Kooperationen bei Ausstellung von Heimreisezertifikaten und Schwerpunktaktionen genannt werden. Seit 2015 stieg die Anzahl der Schubhaftverhängungen von 1.461 auf rd. 5.000 im Jahr 2018. Bei den Außerlandesbringungen stieg die Anzahl seit 2015 von 8.355 auf 12.611 im Jahr 2018. Hierbei beträgt der Anteil von freiwilligen Rückkehrern rd. 45%.


Verbesserungspotentiale

Es würde sich ggf. empfehlen bei zukünftigen ähnlich gelagerten neuartigen Projekten Erfahrungen aus dem tatsächlichen Dienstbetrieb bereits in Ausschreibungskriterien, Schnittstellendefinitionen, Leistungskennzahlen, Zielerreichungsvorgaben etc. einfließen zu lassen um eine transparentere und effizientere Steuerung zu ermöglichen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.