Vorhaben
Sonderrichtlinie Frostschäden 2016
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Abfederung von außerordentlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen aufgrund von Frost im Jahr 2016
Vorhaben teilweise erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -24.951
Vorhabensart: sonstige rechtsetzende Maßnahme grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Abfederung außergewöhnlicher Einkommensverluste durch Frostschäden 2016 in der Landwirtschaft
Beschreibung des Ziels
Unterstützung von Landwirten, die außergewöhnliche Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei bestimmten landwirtschaftlichen Kulturen erlitten haben, welche durch Frost im April 2016 entstanden sind.
Demnach werden bis zu 50 Mio. € aus Bundesmitteln, welche durch die Länder zu verdoppeln sind, insgesamt also bis zu 100 Mio. € (aus Bundes- und Landesmitteln) zur Abfederung der außergewöhnlichen Schäden aufgrund des Frostes 2016 zur Verfügung gestellt.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Entschädigung betroffener Betriebe aus Bundes- und Landesmitteln [€]
Istwert
49.606.601,00€
Zielzustand
100.000.000,00€
Datenquelle: Verwendungsnachweis zur Förderungsmaßnahme
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Frostentschädigungsmaßnahme 2016
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Teilweiser Ausgleich der Einkommensverluste durch Ertragsverluste bei über 35% aufgetretenen Frostschäden an nicht versicherbaren Obst- und Beerenkulturen sowie Hopfen. Bei erst kurz versicherbaren Obstkulturen (Äpfel, Birnen) muss das Schadausmaß über 50% betragen. In Härtefällen (Schadausmaß über 70%) sollen für Wein- und Erdbeerkulturen Entschädigungen geleistet werden.
Bei noch nicht im Ertrag stehenden geschädigten Kernobstjunganlagen (das sind Anlagen im Alter von bis zu zwei Jahren) werden nur die zusätzlichen Kosten aufgrund einer Wiederauspflanzung (hier nur Kosten des Pflanzmaterials, nicht jedoch Arbeitskosten) berücksichtigt.
Die Schäden werden von sachverständigen Schadensschätzern bzw. Schadenskommissionen einzelbetrieblich erfasst. Die Ertragsverluste werden bei Obst,- Beeren- und Hopfenkulturen abgestuft nach dem Schädigungsgrad >35%-75% bzw. für Apfel- und Birnenanlagen >50%-75% und >75% beurteilt. Daraus folgt eine nach Kultur und Schädigungsgrad abgestufte Entschädigungshöhe/ha.
Für Wein- und Erdbeerkulturen wurde eine Sonderregelung geschaffen, wobei ein Schaden von über 70% betriebsbezogen für einen Entschädigungsanspruch vorliegen muss.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Geplant war gem. WFA die Bereitstellung von bis zu 100 Mio.€ Gesamtmittel bzw. davon je 50 Mio.€ aus Bundes- und Landesmitteln (Tabelle bezieht sich auf den Bundesmittelanteil) für ca. 8.500 Betriebe. Tatsächlich wurde nur rund die Hälfte der Transfermittel für die von Frost geschädigten Betriebe benötigt. Zum Zeitpunkt der Entstehung der Maßnahme nach den Frosttagen des April 2016 konnte man lediglich das Höchstmaß des Förderbedarfs schätzen. Dass die daraus resultierenden Förderungen entsprechend niedriger ausfallen würden, konnte im Falle von Obst erst gegen Ende des Jahres 2016 und bei Wein Anfang 2017 (Auswertungen der Weinerntedatenbank) festgestellt werden.
Detaillierte Begründung:
Die ursprünglich bereitgestellten Bundesmittel von 50 Mio.€ wurden mit 24,8 Mio.€ (siehe Transferaufwand) nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft, da auch nur etwas weniger als die Hälfte der ursprünglich angenommen Betriebe (47%) einen Antrag auf Frostentschädigung gestellt hatte. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei Apfel- und Birnenkulturen, welche 2016 fast zwei Drittel des Erwerbsobstbaus einnahmen (7.123 ha von 11.445 ha), erst ab einem Ertragsausfall über 50% und bei Weinkulturen nur in Härtefällen bei über 70% entschädigt wurde. Die Schäden lagen vielfach unter den genannten Ertragsausfallsschwellen, weshalb in diesen Fällen auch kein Antrag gestellt wurde. Bei Antragstellung waren Apfel, Birne, Wein und Erdbeeren bereits gegen Frost versicherbar. Im Falle des Fehlens einer Versicherung bei den versicherbaren Kulturen wurde zudem auch noch die Entschädigung auf die Hälfte reduziert. Die versicherten Betriebe erhielten außerdem nur die fehlende Differenz auf die Versicherungsleistung abgegolten. Die anderen, weniger bedeutenderen Obstkulturen wurden bereits ab einem Rohertragsverlust von 35% entschädigt, da sie noch nicht versicherbar gewesen waren.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Frostereignisse 2016 hatten zur Folge, dass einerseits das Versicherungsangebot für alle 2016 geschädigten Obstkulturen und außerdem die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien (50 %, ab 2019 nun 55%) auf alle Frostschäden generell ausgeweitet wurde, um nochmaligen Entschädigungsmaßnahmen wie 2016 vorzubeugen.
Subdimension(en)
- Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
3.994 landwirtschaftliche Betriebe haben von der Entschädigung für die erheblichen Frostschäden 2016 profitiert, 47% der Betriebe (1.854) davon für Obstschäden und 53% davon (2.130) für Schäden an Weinkulturen. Im Weinbau handelte es sich nur um Härtefälle bei existenzbedrohten Betrieben mit einem Schadensausmaß von über 70%.
Mit der Antragstellung der geschädigten landwirtschaftlichen Betriebe waren auch Aufwendungen verbunden. Für die Beschaffung von Informationen und der Erbringung von Nachweisen entstanden auch für die betreffenden Landwirtinnen und Landwirte Verwaltungskosten von etwa 30 € (ca. 1,5 h bei einem Kostensatz von 20 €/h). Im Summe sind das bei 3.994 Betrieben 119.820 €.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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